{"id":20153511,"updated":"2023-07-28T05:56:13Z","additionalIndexing":"44;28","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-03T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2015-06-04T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-16T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-08-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1433282400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1497564000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"speaker"}],"shortId":"15.3511","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Weiterbildung ist überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Unternehmen fördern die Mitarbeitenden entsprechend ihrer Weiterbildungsstrategie. Nebst Stipendien, die in der Verantwortung der Kantone liegen, gibt es zahlreiche private Stiftungen und Fonds, die Gelder für bestimmte Zwecke und Personengruppen zur Verfügung stellen. Der Bund fördert die berufsorientierten Weiterbildungsangebote mittels der Pauschalbeiträge für die Berufsbildung an die Kantone (Art. 53 BBG).<\/p><p>2. Die kantonale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt Jugendliche und Erwachsene jeden Alters bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung ihrer beruflichen Laufbahn. 2014 wurde die kantonale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung als Handlungsschwerpunkt in der Berufsbildung verbundpartnerschaftlich festgelegt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) kann gestützt auf Artikel 54 BBG Projekte subventionieren, die zur Weiterentwicklung und zum Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen in der Berufsbildung beitragen. Darunter fallen Pilotprojekte, Studien und Anschubfinanzierungen. Bis anhin wurde beim SBFI kein Projektantrag zur Förderung der Standort- und Weiterbildungsberatung für über 45-jährige Arbeitnehmende eingereicht.<\/p><p>3. Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme besteht in Ergänzung der Regelangebote der Berufsbildung oder der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit, Qualifizierungsmassnahmen für ausländische Arbeitnehmende, darunter auch ältere Personen, zu unterstützen. Dies betrifft in erster Linie anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2015 dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung zu prüfen, solche Massnahmen zur beruflichen Integration gezielt zu verstärken. Das EJPD wird bis Ende 2015 Bericht erstatten.<\/p><p>4. Die Dauer der Einarbeitungszuschüsse (EAZ) der Arbeitslosenversicherung (ALV) kann seit der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für Versicherte über 50 Jahre auf bis zu 12 Monate (vorher 6 Monate) festgesetzt werden. Dank dieser Revision und der Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen des Staatssekretariates für Wirtschaft bei den kantonalen Vollzugsstellen werden EAZ für über 50-Jährige deutlich mehr eingesetzt. Im Jahr 2010 waren 1163 EAZ-Beziehende über 50 Jahre alt, sprich 21 Prozent der Teilnehmenden an dieser arbeitsmarktlichen Massnahme (AMM). Im Jahr 2014 lag dieser Prozentanteil mit 1633 EAZ-Beziehenden im Alter von über 50 Jahren bereits bei 34 Prozent. Dieser Anteil ist somit deutlich höher als bei den übrigen AMM der ALV (22 Prozent der Teilnehmenden sind über 50).<\/p><p>5.\/7. Im Oktober 2010 hat der Bundesrat einen Vorentwurf für die Revision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung gegeben. Darin schlug er unter anderem vor, die maximale Entschädigung bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung von 6 auf 12 Monatslöhne zu erhöhen. Angesichts des sehr heftigen politischen Widerstands sistierte der Bundesrat jedoch die Arbeiten an diesem Projekt. Zudem gab er zwei Studien zum Schutz der Mitglieder der Arbeitnehmervertretung und zum Schutz bei rechtmässiger Ausübung des Streikrechts in Auftrag, deren Ergebnisse bis Ende Jahr vorliegen sollten. Die Studien werden den Schutz gegen missbräuchliche oder ungerechtfertigte Kündigung aber auch ganz allgemein beleuchten. Wie die OECD in ihrem Bericht für die Schweiz festhält, sind die Auswirkungen eines erhöhten Arbeitsplatzschutzes für ältere Arbeitnehmende zweischneidig. Auf der einen Seite erhöhen sie die Verbleibchancen, auf der anderen Seite sinken die Einstellungschancen. Da die Probleme älterer Personen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt schon heute eher durch Hindernisse bei der Einstellung entstehen als durch häufigere Kündigungen, möchte der Bundesrat den Kündigungsschutz nicht ausschliesslich für diese Personenkategorie behandeln. Er wird die Ergebnisse der beiden Studien abwarten, um eine allgemeine Verbesserung des Kündigungsschutzes zu prüfen. Im Hinblick auf eine bessere Integration von älteren Arbeitnehmenden in den Arbeitsmarkt setzt der Bundesrat primär auf gute Rahmenbedingungen für das Schaffen von Stellen, auf einen gut funktionierenden Arbeitsmarkt sowie auf die Sensibilisierung von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden und der Öffentlichkeit, um die negativen Vorurteile abzubauen.<\/p><p>Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 (Geschäft 14.088, \"Altersvorsorge 2020. Reform\") legt der Bundesrat ein neues Modell für die vorzeitige Pensionierung im Rahmen der AHV vor. Dieses Modell richtet sich wie die im Kanton Waadt eingeführte Überbrückungsrente gezielt an Personen ab 62 Jahren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, die schon früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind und die deshalb im Vergleich zum Durchschnitt der Rentnerinnen und Rentner tendenziell eine kürzere Lebenserwartung haben. Die AHV-Rente dieser Personen wird im Falle einer vorzeitigen Pensionierung ab 62 Jahren weniger stark oder überhaupt nicht gekürzt.<\/p><p>6. Der Bundesrat hat den Erlass eines allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes bisher mit der Begründung abgelehnt, dass das geltende Recht genügend Schutz bei Diskriminierung biete. Das Postulat Naef 12.3543, das am 14. Dezember 2012 an den Bundesrat überwiesen wurde, bietet Gelegenheit, die Wirksamkeit des geltenden Rechts zu überprüfen. Das Bundesamt für Justiz hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte damit beauftragt, eine Studie betreffend den Zugang zur Justiz bei Diskriminierungen in der Schweiz zu erstellen. Die Ergebnisse der Studie werden im Sommer 2015 vorliegen. Der Bericht wird sich auf die Diskriminierungsbereiche Geschlecht sowie sexuelle Orientierung, Transsexualität und Intersexualität, Menschen mit Behinderungen und Rasse beziehen. Da der besonders breite Bereich eingeschränkt werden musste, wurde auf den Einbezug der Altersdiskriminierung verzichtet. Es ist aber denkbar, dass die Diskriminierung von älteren Arbeitnehmenden zu einem späteren Zeitpunkt untersucht wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Kanton Zürich hat vergangene Woche die neuesten Zahlen zu den Sozialhilfebezügern 2014 veröffentlicht. Darin sticht erneut die überdurchschnittlich gewachsene Zahl der über 50-Jährigen hervor, die von der Sozialhilfe unterstützt werden mussten. Seit 2009 steigt die Zahl der über 50-jährigen Sozialhilfebezüger. Der Bundesrat hat mit der Einberufung der nationalen Konferenz zur Verbesserung der Situation von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Dringlichkeit anerkannt, hier endlich tätig zu werden. Deshalb bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Welche Massnahmen können bereits auf betrieblicher Ebene nachgewiesen werden, um älteren Erwerbstätigen eine bezahlte Weiterbildung zu erlauben? Sind dafür Finanzierungshilfen vorgesehen?<\/p><p>2. Die SP fordert eine regelmässige und kostenlose Standort- und Weiterbildungsberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 45. Das WBF wollte in diesem Bereich Pilotprojekte unterstützen. Wie viele Pilotprojekte werden derzeit unterstützt?<\/p><p>3. Wie steht es mit Qualifizierungs- und Weiterbildungsmassnahmen für die bereits in der Schweiz lebenden und arbeitenden älteren ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?<\/p><p>4. Bei den arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) gibt es das Instrument der sogenannten Einarbeitungszuschüsse (EAZ). Wie häufig werden die EAZ bei Stellensuchenden über 50 in Anspruch genommen? Was hat er getan, um die Massnahme besser bekanntzumachen?<\/p><p>5. Das Bundesgericht hat den Unternehmern eine erhöhte Fürsorgepflicht für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auferlegt. Ist er bereit, im Obligationenrecht bei Entlassungen von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwingend höhere Abfindungen zu verankern sowie längere Kündigungsfristen oder ab 60 eine Überbrückungsrente für Frühpensionierung einzuführen?<\/p><p>6. Ist er bereit, ein umfassendes Gleichbehandlungsgesetz zu erlassen, das mit klaren rechtlichen Verfahren und Sanktionen vor allem auch die Diskriminierung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausschliesst?<\/p><p>7. Ist er bereit, den Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen, indem er eine Begründungspflicht bei Entlassungen und die Umkehr der Beweislast einführt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer"}],"title":"Schutz älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer"}