{"id":20153541,"updated":"2025-11-14T08:15:29Z","additionalIndexing":"36;52","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-08-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1433887200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3541","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Forschung an und mit Tieren unterliegt dem Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455). Dieses fordert eine Güterabwägung zwischen den Interessen des Tieres und des Menschen. Dabei bilden die Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von Methoden, die Tierversuche ersetzen, mit weniger Versuchstieren auskommen oder eine geringere Belastung derselben zur Folge haben, eine zentrale Grundlage (sogenanntes 3R-Prinzip: replace, reduce, refine). Artikel 22 des Tierschutzgesetzes verpflichtet den Bund, 3R-Forschung zu fördern.<\/p><p>Gestützt darauf wurde 1987 die Stiftung Forschung 3R (SF3R) mit dem Auftrag, die Umsetzung des 3R-Prinzips zu fördern, gegründet.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden:<\/p><p>1. Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 den Bericht \"Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche - Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 12.3660 vom 17. August 2012\" verabschiedet. Darin werden verschiedene Massnahmen dargelegt, mit denen die 3R-Kompetenz in der Schweiz gestärkt werden soll. Als zentrale Massnahmen sollen die Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums und die Durchführung eines nationalen Forschungsprogramms zwecks Stärkung der 3R-Methoden-Entwicklung geprüft werden. Weiter soll geprüft werden, wie die 3R-Thematik im Curriculum der Studierenden aller naturwissenschaftlichen und medizinischen Studienrichtungen besser verankert werden könnte.<\/p><p>2. Im Unterschied zu Deutschland, wo im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viel in die Projektförderung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen investiert wird, setzt die Schweiz mit ihren geplanten Massnahmen stärker auf strukturelle Verbesserungen der Methodenentwicklung, namentlich auch um die Potenziale zur Überführung von Projektergebnissen in einsatzreife Methoden systematisch nutzen zu können.<\/p><p>3. Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen im 3R-Bereich beziehungsweise den mittelfristigen Anpassungen in der Forschungsförderungspraxis werden auch geeignete Alternativen zu Tierversuchen gefördert. Zu erwarten ist, dass dies einerseits zu kostengünstigeren, effizienteren Projekten, andererseits zu (daraus resultierenden) ökonomisch interessanten Optionen (z. B. im Bereich der Diagnostik) führen wird.<\/p><p>4. Im geltenden Tierschutzgesetz sind eine strenge Bewilligungspraxis für Tierversuche sowie die Förderung und Unterstützung von Methodenentwicklungen zum 3R-Prinzip verankert. Die bis heute erreichten Verbesserungen bei der Planung und Durchführung von Projekten mit Tierversuchen sind ein Resultat gemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten. Wie im obengenannten Bericht ausgeführt, soll die Umsetzung des 3R-Prinzips auch auf der Ebene der Versuchsplanung weiter verbessert werden. So soll unter anderem der Informationsfluss zwischen den Förderinstitutionen wie z. B. dem Schweizerischen Nationalfonds (wissenschaftliche Prüfung der Tierversuchsvorhaben) und den Bewilligungsbehörden (Evaluation der Tierversuchsgesuche) namentlich betreffend die \"Eignung des methodischen Vorgehens\" der zu beurteilenden Forschungsvorhaben optimiert werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Schweiz werden an über 50 akademischen Forschungsstandorten im Rahmen von Projekten Tierversuche durchgeführt. Während der vergangenen Jahre wurden über 100 Millionen Franken an Steuergeldern in den Bau von neuen Gebäuden oder in den Ausbau von Versuchsanlagen und Forschungszentren investiert. Die öffentlichen Haushalte werden pro Jahr durchschnittlich mit mindestens 100 Millionen Franken für die Aufzucht, den Kauf und die Haltung von Labortieren sowie für deren Verwendung in Tierversuchen belastet. Der SNF gibt an, im Jahr 2013 insgesamt 651 Projekte mit Tierversuchen mit 117,5 Millionen Franken unterstützt zu haben. Im Jahr 2014 hat der SNF 849 Millionen Franken (4 Prozent mehr als im Vorjahr) in 3469 Projekte im Bereich der Grundlagenforschung investiert. Davon entfielen fast 40 Prozent (etwa 313 Millionen Franken, 16 Prozent mehr als im Vorjahr) auf Projekte in den Fachbereichen Biologie und Medizin.<\/p><p>Zurzeit fliessen lediglich 0,4 Prozent der Subventionen in die Entwicklung und Umsetzung von tierversuchsfreien Verfahren, während 99,6 Prozent an Projekte gehen, in deren Rahmen Tierversuche durchgeführt werden.<\/p><p>Alternativmethoden haben nachweislich wirtschaftliches und wissenschaftliches Potenzial. Im Vergleich zu Tierversuchen sind sie kostengünstiger, weniger zeitaufwendig und liefern zuverlässigere Resultate. Ich bitte den Bundesrat deshalb darzulegen:<\/p><p>1. wie er künftig das wirtschaftliche und wissenschaftliche Potenzial, das Alternativmethoden im Vergleich zu Tierversuchen haben, auf bessere Weise und in verstärktem Mass nutzen will;<\/p><p>2. wie er den Anschluss an wichtige Wirtschaftsnationen wie Deutschland oder die USA, die Hunderte von Millionen in die Entwicklung und Anwendung von Alternativmethoden investieren, finden will;<\/p><p>3. wie er den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Schweiz durch die Förderung von Verfahren ohne Tierversuche mittel- und langfristig stärken will;<\/p><p>4. auf welche Weise er in Fällen, in denen Tierversuche notwendig sind, mehr Mittel sprechen will, damit weniger Tiere verwendet und deren Leiden gemindert werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Schweiz. Ersatz von Tierversuchen durch Alternativmethoden"}],"title":"Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Schweiz. Ersatz von Tierversuchen durch Alternativmethoden"}