{"id":20153547,"updated":"2023-07-28T05:53:38Z","additionalIndexing":"09;2811","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-08-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1433887200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"type":"speaker"}],"shortId":"15.3547","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/4. Grundsätzlich wird bei jedem Asylgesuch im Rahmen der Anhörungen mittels geeigneter Fragen geprüft, ob allenfalls sogenannte Ausschlussgründe im Sinne von Artikel 53 des Asylgesetzes oder Artikel 1 F der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen, welche gegen eine Asylgewährung oder gegen die Anerkennung als Flüchtling sprechen könnten. Die Mitarbeitenden des Staatssekretariates für Migration (SEM) werden regelmässig im Rahmen von Ausbildungsveranstaltungen speziell auf diesen Aspekt geschult.<\/p><p>Des Weiteren arbeitet das SEM mit dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zusammen. Die genauen Kriterien zur Zusammenarbeit werden vom NDB definiert. Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, werden vom SEM dem NDB übermittelt, sofern sich aufgrund ihrer Personalien oder aus ihren Dossiers Hinweise ergeben, dass sie ein Risiko für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen könnten. Aus gewissen Ländern, wie beispielsweise Syrien, in denen terroristische Zellen agieren, werden dem NDB alle Dossiers unterbreitet. Dieser beurteilt, ob allfällige Verdachtsmomente vorliegen, und leitet die nötigen Schritte ein. Weil Asylsuchende jedoch oft ohne Reisedokumente einreisen, steht falschen Identitätsangaben nichts im Wege. Die Sicherheitsbehörden können die Identität nicht beim Heimat- oder Herkunftsstaat abklären. Ein Restrisiko lässt sich nicht vermeiden.<\/p><p>2. Der Bundesrat kann die in der Interpellation angesprochene Berichterstattung über einen norwegischen Resettlement-Flüchtling aufgrund eigener Recherchen nicht bestätigen.<\/p><p>Jedes Dossier, welches für ein Resettlement vorgeschlagen wird, wird durch das UNHCR, den NDB und das SEM vorgängig sorgfältig geprüft. Ergeben sich aus dieser Überprüfung sicherheitsrelevante Hinweise, Anhaltspunkte auf eine mögliche Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen oder eine Verbindung zu einer Konfliktpartei, wird die Aufnahme abgelehnt.<\/p><p>3. Die Sicherheitsbehörden tauschen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Informationen zum Terrorismus aus. Mit Terrorismus in Verbindung stehende Personen - darunter auch Asylsuchende - werden darüber hinaus im Rahmen von im In- und Ausland geführten Ermittlungen identifiziert und verfolgt. Das Bundesamt für Polizei verhängt regelmässig Einreiseverbote gegen bekannte Terroristen, womit deren Aufnahme in den Asylprozess verunmöglicht wird.<\/p><p>5. Ergeben sich im Rahmen der Anhörungen oder aufgrund von Abklärungen bei den Partnerbehörden konkrete Hinweise, dass die gesuchstellende Personen eine verwerfliche Handlung begangen hat oder die innere bzw. die äussere Sicherheit gefährdet, wird ihr Asylgesuch abgelehnt. Die Person hat die Schweiz zu verlassen, weil sie aufgrund ihrer Taten von der humanitären Regelung einer vorläufigen Aufnahme gemäss Artikel 83 Absatz 4 des Ausländergesetzes (AuG) nicht profitieren kann. Denn gemäss Gesetz wird eine solche vorläufige Aufnahme nicht verfügt, wenn ein Ausländer erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat oder die innere oder die äussere Sicherheit gefährdet (Art. 83 Abs. 7 AuG). Vorbehalten bleibt jedoch die Einhaltung von Artikel 3 EMRK.<\/p><p>6. Die vom SEM übermittelten Dossiers werden vom NDB detailliert gesichtet und durch eine Abfrage in den NDB-Datenbanken und anderen, externen Datenbanken des Bundes überprüft. Wenn sicherheitsrelevante Aspekte festgestellt werden, unternimmt der NDB weitere Recherchen, allenfalls auch im Ausland.<\/p><p>7. Die Sicherheitsorgane von Bund und Kantonen nehmen eine allfällige Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz durch einzelne Täter oder Gruppierungen sehr ernst, analysieren die Lage laufend und treffen die nötigen Massnahmen. Bereits im Nachgang zu den Attentaten vom 11. September 2001 hat das damalige Bundesamt für Migration (heute: SEM) mit Blick auf potenzielle Sicherheitsrisiken asylsuchender Personen verschiedene Massnahmen ergriffen. Insbesondere wurden die Mitarbeitenden entsprechend sensibilisiert und wurde die Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden ausgebaut. Die Massnahmen sind in den vergangenen Jahren fortlaufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst worden und werden auch heute konsequent angewendet. Im Rahmen der Task-Force Tetra - in der auch die Kantone vertreten sind - prüft der Bund in diesem Bereich noch weitere Massnahmen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Dieses Jahr werden voraussichtlich gegen 30 000 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Ein beträchtlicher Anteil davon kommt aus Staaten mit starker Terrorismusaktivität. Zudem plant der Bundesrat, über Flüchtlingskontingente 3000 Syrer aufzunehmen. Es besteht das nicht zu unterschätzende Risiko, dass Terroristen getarnt als Asylbewerber in die Schweiz einreisen, um hier terroristische Anschläge zu verüben oder als Schläfer hier zu leben (siehe \"NZZ\"-Artikel vom 18. Januar 2015: \"Geheimdienst überprüft Asylsuchende\").<\/p><p>Dies zeigt auch das Beispiel von Norwegen (gemäss beispielsweise Zeitungsartikel \"Die Welt\" vom 1. Juni 2015: \"Geheimdienst entdeckt Islamisten zwischen Flüchtlingen\").<\/p><p>Gerne möchte die FDP-Liberale Fraktion vom Bundesrat wissen, wie er Asylbewerber und Kontingentsflüchtlinge auf ihr terroristisches Risikopotenzial hin überprüft:<\/p><p>1. Wie wird vorgegangen, um das Risiko einzuschätzen, dass sich unter dem Deckmantel des Asylsuchenden ein Terrorist verbirgt?<\/p><p>2. Wie wird sichergestellt, dass nicht wie in Norwegen über ein vom UNHCR zugeteiltes Flüchtlingskontingent ein Terrorist in die Schweiz einreist?<\/p><p>3. Wie wird über die internationale Kooperation sichergestellt, dass gefährliche Personen gar nicht erst als Flüchtlinge in die Schweiz einreisen können? Plant er angesichts der Bedrohungslage zusätzliche Massnahmen in diesem Bereich?<\/p><p>4. Findet bei Asylgesuchen eine Stichprobenüberprüfung oder eine Einzelfallüberprüfung statt?<\/p><p>5. Was sind die Konsequenzen, wenn ein Risiko entdeckt wird? Wie wird sichergestellt, dass diese Personen schnellstmöglich wieder abgeschoben werden?<\/p><p>6. Wie detailliert kann auf aussagekräftige Informationen zum Hintergrund der Personen zugegriffen werden?<\/p><p>7. Was gedenkt er zu tun, um die Sicherheit der Schweiz im Zusammenhang mit gefährlichen Asylsuchenden und Kontingentsflüchtlingen zu wahren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Terroristen unter dem Deckmantel Asylsuchender?"}],"title":"Terroristen unter dem Deckmantel Asylsuchender?"}