{"id":20153579,"updated":"2023-07-28T05:57:56Z","additionalIndexing":"48","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-08-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1434492000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2735,"gender":"m","id":4008,"name":"Landolt Martin","officialDenomination":"Landolt"},"type":"speaker"}],"shortId":"15.3579","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Einheimische Transportunternehmungen kämpfen nicht erst seit der Frankenstärke mit grossen Herausforderungen. Dazu gehören das höhere Lohnniveau ebenso wie missbräuchlich tiefe Grenzgängerlöhne. Zudem müssen in der Schweiz höhere gesetzliche Vorgaben und ökologische Anforderungen erfüllt werden. Deshalb ist das Kabotageverbot ein wichtiger Schutz für das einheimische Transportgewerbe. Eine Umgehung dieses Verbots gefährdet Arbeitsplätze in der Schweiz. Und der Staat verliert wertvolle Einnahmen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die festgestellten Kabotageverstösse im Verhältnis zu allen Transportbewegungen innerhalb der Schweiz lassen keine grundsätzlichen Probleme bei der Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften erkennen. Die Anzahl der aufgedeckten und geahndeten Missbräuche ist in den vergangenen Jahren zwar tendenziell leicht angestiegen. Direkte Rückschlüsse auf die Gesamtzahl der Missbräuche sind aber nur bedingt möglich, da die Anzahl der Aufdeckungen stark von der Kontrolldichte und den zur Verfügung stehenden Personalressourcen abhängt. Seit der Aufgabe des Euromindestkurses ist kein zusätzlicher Anstieg der aufgedeckten Missbräuche erkennbar.<\/p><p>2. Für die Durchsetzung des Kabotageverbots sind auf Bundesebene das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zuständig. Die Aufgabenteilung ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass Kabotageverstösse sowohl als transport- als auch als zollrechtlicher Tatbestand zu verfolgen sind. Das BAV führt bei Kabotageverstössen ein auf dem Transportrecht basierendes Verwaltungsstrafverfahren durch, welches durch Anzeigen von den kantonalen Polizeibehörden oder Dritten ausgelöst wird. Die EZV verfolgt Kabotageverstösse nach dem Zollrecht, sei es aufgrund eigener Feststellungen oder auf Anzeige hin.<\/p><p>Die Beweislast bei Kabotageverstössen liegt aufseiten der untersuchenden Behörde und ist dementsprechend personalintensiv. Die Personalressourcen, die für diesen Bereich eingesetzt werden können, sind sehr knapp.<\/p><p>3. Die Zusammenarbeit zwischen dem BAV und der EZV funktioniert gut. Das Gleiche gilt für die Zusammenarbeit zwischen den Bundesstellen und den im Landesinnern zuständigen, kantonalen Polizeibehörden. Die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone unterstützen sich im Rahmen der Rechtshilfe gegenseitig.<\/p><p>4. Das Kabotageverbot soll primär in transport- und zollrechtlicher Hinsicht gleich lange Spiesse für die Wirtschaftsbeteiligten schaffen und sicherstellen, dass die inländischen gegenüber den ausländischen Unternehmen nicht benachteiligt werden. Diese transport- und zollrechtlichen Regelungen haben folglich keine absolute Schutzfunktion.<\/p><p>Kabotageverstösse werden im Landesinnern begangen. Demgegenüber kann die EZV im Inland begangene Kabotageverstösse anlässlich der Ein- oder Ausreise eines Fahrzeugs kaum feststellen. Die entsprechenden Kontroll- und Feststellungsmöglichkeiten liegen deshalb hauptsächlich im Zuständigkeitsbereich der kantonalen Polizeibehörden. Der Bund ist nicht befugt, diesbezügliche Vorgaben zu erlassen.<\/p><p>Der Bundesrat sieht momentan keine Möglichkeiten, um das Kabotageverbot auf Bundesebene umfassender durchzusetzen.<\/p><p>5. Mit den geltenden Zoll-, Transport- und Strassenverkehrsvorschriften verfügen die Vollzugsorgane der Kantone und des Bundes über ausreichend rechtliche Sanktionsmöglichkeiten. Bereits heute können die Strassentransport-Verbände Feststellungen und Verdachtsmomente auf eine unkomplizierte Art und Weise an die Vollzugsorgane melden. Jede Meldung wird geprüft und löst gegebenenfalls Kontrollmassnahmen aus.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Zum Schutz des einheimischen Transportgewerbes besteht ein Kabotageverbot. Ein ausländisches Fahrzeug darf in der Schweiz keine Waren laden, die es in der Schweiz wieder ablädt. Die Umgehung dieses Verbots bereitet aber dem einheimischen Gewerbe zunehmend Sorgen, welche sich mit der Frankenstärke zusätzlich verschärft haben. Wir bitten den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die Wirkung des Kabotageverbots in der Praxis? Welche Entwicklung zeigen die Zahlen der aufgedeckten bzw. geahndeten Missbräuche?<\/p><p>2. Welche Mittel stehen dem Bund zur Durchsetzung des Kabotageverbots zur Verfügung? Entsprechen die Ressourcen dem Bedarf?<\/p><p>3. Wie gestaltet sich diesbezüglich die departements- bzw. ämterübergreifende Zusammenarbeit, und welche Kooperationen bestehen mit den kantonalen Behörden?<\/p><p>4. Wo sieht er Optimierungspotenzial zu einem besseren Schutz des einheimischen Transportgewerbes, und welche Massnahmen sind dazu notwendig?<\/p><p>5. Bestehen Möglichkeiten, unter Einbezug der Strassentransport-Verbände, wie z. B. Les Routiers Suisses oder Astag, die Kontrollmassnahmen zu verbessern und bessere Vorgaben für kantonale Kontrollorgane zu erarbeiten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz des einheimischen Transportgewerbes. Verbesserte Durchsetzung des Kabotageverbots"}],"title":"Schutz des einheimischen Transportgewerbes. Verbesserte Durchsetzung des Kabotageverbots"}