﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153586</id><updated>2023-07-28T05:55:55Z</updated><additionalIndexing>08;1211;1216;28</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2632</code><gender>m</gender><id>1120</id><name>Sommaruga Carlo</name><officialDenomination>Sommaruga Carlo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4919</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-05-03T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2015-09-02T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-05-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2608</code><gender>f</gender><id>1147</id><name>Kiener Nellen Margret</name><officialDenomination>Kiener Nellen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2601</code><gender>f</gender><id>1156</id><name>Heim Bea</name><officialDenomination>Heim</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2583</code><gender>f</gender><id>1131</id><name>Allemann Evi</name><officialDenomination>Allemann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2726</code><gender>f</gender><id>3923</id><name>Marra Ada</name><officialDenomination>Marra</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2760</code><gender>m</gender><id>4049</id><name>Aebischer Matthias</name><officialDenomination>Aebischer Matthias</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2777</code><gender>f</gender><id>4069</id><name>Feri Yvonne</name><officialDenomination>Feri Yvonne</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2792</code><gender>m</gender><id>4076</id><name>Hadorn Philipp</name><officialDenomination>Hadorn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3020</code><gender>m</gender><id>4115</id><name>Schwaab Jean Christophe</name><officialDenomination>Schwaab</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3026</code><gender>f</gender><id>4121</id><name>Gysi Barbara</name><officialDenomination>Gysi Barbara</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3034</code><gender>f</gender><id>4130</id><name>Masshardt Nadine</name><officialDenomination>Masshardt</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3035</code><gender>f</gender><id>4131</id><name>Friedl Claudia</name><officialDenomination>Friedl Claudia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2632</code><gender>m</gender><id>1120</id><name>Sommaruga Carlo</name><officialDenomination>Sommaruga Carlo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3586</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Ursprünglich war der Verein als rechtliches Gebilde für natürliche oder juristische Personen gedacht, das es ihnen ermöglicht, Tätigkeiten zu ideellem Zweck auszuüben. Der Korruptionsskandal innerhalb der Fifa hat gezeigt, dass diese Rechtsform nicht passend ist, wenn der Verein einen weltweit gewinnorientierten Zweck in der Grössenordnung von mehreren Milliarden Franken verfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn die Tätigkeit darin besteht, finanzielle Geschäfte zu führen oder finanzielle Beteiligungen an Kapital- oder Handelsgesellschaften einzugehen, so muss diese in eine Kapitalgesellschaft ausgelagert werden. Es ist übrigens interessant zu beobachten, dass eine Vielzahl von Sportvereinen, die im Wesentlichen kommerziell ausgerichtet sind, zu einer Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, so z. B. die Fussballvereine der Champions League.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Vorschlag zur klaren Trennung zwischen Tätigkeiten zu ideellem Zweck und Tätigkeiten zu gewinnorientiertem Zweck wird übrigens auch von Fachleuten der internationalen Sportorganisationen wie Professor Jean-Loup Chappelet vom Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) in Lausanne befürwortet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es geht darum, dem Verein seinen ursprünglichen Zweck wiederzugeben, nämlich die Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines ideellen Zwecks.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat soll bei der Erarbeitung seines Projekts prüfen, in welchem Umfang diese Unterscheidung Anwendung finden soll. Dabei soll er prüfen, ob die neuen Bestimmungen auf Sportverbände einzuschränken sind, die international ausgerichtet sind, die bedeutsame Finanzgeschäfte betreiben oder gewisse andere Kriterien erfüllen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die jüngeren Ereignisse bei der Fifa haben das Augenmerk der Öffentlichkeit u. a. auf die Tatsache gelenkt, dass einzelne Verbände des Weltsports als Verein im Sinne von Artikel 60 ZGB organisiert sind und gleichzeitig - u. a. mit der Vermarktung von Übertragungs- oder Marketingrechten - zum Teil sehr hohe Umsätze erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund ist der Standpunkt der Motion auf den ersten Blick verständlich, dass der Verein für einen Sportverband mit Milliardenumsätzen nicht die passende Rechtsform sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Zivilrecht stellt die Vereinsform zur Verfolgung "nichtwirtschaftlicher Aufgaben" zur Verfügung (Art. 60 Abs. 1 ZGB). Die Rechtsprechung toleriert einen wirtschaftlichen Zweck allerdings dann, wenn er nicht mit der Führung eines kaufmännischen Gewerbebetriebes verbunden ist (BGE 90 II 333). Ein Verein, der einen wirtschaftlichen Hauptzweck verfolgt, erlangt die Rechtspersönlichkeit nicht. Verfolgt ein Verein einen zulässigen Zweck, so erlaubt ihm das Gesetz allerdings ausdrücklich die Führung eines kaufmännischen Gewerbebetriebes, sofern dieser dem (nicht wirtschaftlichen) Vereinszweck dient. Diesfalls ist der Verein zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet (Art. 61 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB). Durch den Handelsregistereintrag unterliegt der Verein zudem der ordentlichen Konkursbetreibung (Art. 39 Abs. 1 Ziff. 11 SchKG) sowie der Buchführungspflicht (Art. 957ff. OR).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Vereine, die wie gewisse internationale Sportverbände hohe Umsätze erzielen, gelten schon heute besondere Bestimmungen. Übersteigt nämlich die Bilanzsumme eines Vereins 10 Millionen Franken, erzielt er einen Umsatzerlös von 20 Millionen Franken und mehr und beschäftigt er im Jahresdurchschnitt mehr als 50 Vollzeitmitarbeitende (es genügt das Erreichen von zwei dieser drei Kriterien), so muss der Verein überdies seine Buchführung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen (Art. 69b Abs. 1 ZGB). Das Vereinsrecht verweist hier auf die Vorschriften des Obligationenrechts über die Revisionsstelle bei Aktiengesellschaften (Art. 69b Abs. 3 ZGB). Diese Massnahmen, denen auch die Kapitalgesellschaften des Obligationenrechts unterstehen, dienen dem Schutz Dritter, namentlich der Gläubiger, und gewährleisten die im Wirtschaftsleben übliche Publizität.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Vorstehende veranschaulicht, dass der Gesetzgeber Vereinen einen gewinnorientierten Hauptzweck abspricht, ihnen aber die Verwirklichung assoziativer Vorhaben von beträchtlicher ökonomischer Grösse zugestehen wollte. Dabei ist der Gläubigerschutz demjenigen bei Kapitalgesellschaften ebenbürtig. Was die Rechtsstellung der Vereinsmitglieder betrifft, so gesteht das Gesetz den Vereinen bzw. deren Mitgliederversammlungen grosse Freiheit zu, sich nach eigenen Bedürfnissen zu organisieren. Aber es steht den Vereinsmitgliedern auch frei, sich in der Form einer Kapitalgesellschaft des Obligationenrechts oder als Genossenschaft zu konstituieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bestimmungen zu den Grossvereinen sind erst seit dem 1. Januar 2008 in Kraft und damit neueren Datums. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Veranlassung, das Vereinsrecht zu revidieren und insbesondere internationalen Sportverbänden jegliche Art von kaufmännischem Gewerbe zu untersagen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Vereinswesen in der Schweiz insgesamt gut funktioniert. Er wird aber die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und wenn nötig dem Parlament sachgerechte Massnahmen vorschlagen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Vereinsrechts vorzulegen, in der zwischen Tätigkeiten mit ideellem Zweck und Tätigkeiten mit gewinnorientiertem Zweck unterschieden wird und mit der den internationalen Sportverbänden jegliche Art von kaufmännischem Gewerbe verboten wird. In seinem Gesetzgebungsprozess prüft der Bundesrat, ob diese Unterscheidung generell oder erst ab einer bestimmten finanziellen Grenze zur Anwendung kommen soll.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Internationale Sportverbände. Für eine klare Trennung von Aktivitäten mit ideellem und solchen mit gewinnorientiertem Zweck</value></text></texts><title>Internationale Sportverbände. Für eine klare Trennung von Aktivitäten mit ideellem und solchen mit gewinnorientiertem Zweck</title></affair>