{"id":20153596,"updated":"2023-07-28T05:49:29Z","additionalIndexing":"15;55;2841","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-09-08T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-08-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1434492000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1441663200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3596","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Von der Tabakindustrie unabhängig betriebene Rückverfolgbarkeitssysteme sind Voraussetzung zur Ratifizierung der WHO-Tabakkonvention (FCTC). Der Bundesrat macht diesbezüglich teils widersprüchliche Angaben, letztmals durch Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf am 11. März 2015. Mit Blick auf bestehende Reputationsrisiken und auf die grossen Privilegien der Tabakindustrie in der Schweiz muss der Bundesrat handeln. Die Schweiz muss im Bereich der Tabakprävention und der Bekämpfung von Schmuggel und Fälschungen aufholen. Die Schweiz hat als Sitz der WHO und als führendes Produktions- und Exportland von Zigaretten grosse Verpflichtungen.<\/p><p>Seit Ende 2012 wird im Rahmen der Planung eines Tabakproduktegesetzes erörtert, welche Anforderungen eine Tabakgesetzgebung erfüllen müsste, um die Ratifizierung der FCTC zu ermöglichen. Die Hauptargumentation des Bundesrates, \"dass der Schmuggel bei uns auf deutlich unter 5 Prozent geschätzt wird\" und deshalb solche Systeme nicht nötig seien, zielt vollständig an der Problematik vorbei. Verlässliche Zahlen der Oberzolldirektion fehlen, obschon diese seit Jahren wiederholt eingefordert werden. Die Rolle der Zollfreilager, den Export betreffend, bleibt zudem weitgehend ungeklärt. Dies bestätigt ein alarmierender Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle aus dem Jahre 2014, der dem Bundesrat Massnahmen empfiehlt. Um es mit den Worten von Prof. Dr. Mark Pieth zu sagen: \"Kaum jemand schmuggelt in die Schweiz, also liegt hier nicht das Problem. Wenn man aber die Rolle der Schweiz in der Welt des Tabaks in Betracht zieht, würde man eher annehmen, dass das Land bereit sein sollte, sich an den weltweiten Anstrengungen, strenge Massnahmen gegen den Schmuggel zu ergreifen, beteiligen sollte ... Es ist zu erwarten, dass die Nachbarländer der Schweiz den nötigen Druck ausüben werden.\" Es ist stossend, dass der Bundesrat bisher sämtliche juristischen, politischen und moralischen internationalen Verpflichtungen ausblendet - obschon die Tabakindustrie in der Schweiz grosse Privilegien geniesst. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Tabakproduktegesetz zeigen klar, dass es in diesem Bereich eine sinnvolle Regelung braucht - zum Schutz der Industrie wie der Konsumenten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Bekämpfung und die Verhütung des illegalen Handels mit Tabakprodukten sind insbesondere wegen den potenziellen finanziellen Auswirkungen wichtige Anliegen. Die Kontrolle, ob Tabakprodukte korrekt versteuert sind oder nicht, liegt bei der Eidgenössischen Zollverwaltung, die das Tabaksteuergesetz vollzieht. Es ist folglich sachgerecht, allfällige Regelungen über Informatiksysteme, welche dieses Ziel unterstützen sollen, im Tabaksteuergesetz zu verankern. Dies hat der Bundesrat am 5. Juni 2015 mit seinem Entscheid über das weitere Vorgehen über die Stossrichtung des Entwurfes zum neuen Tabakproduktegesetz bestätigt.<\/p><p>In der EU wird aufgrund der neuen Tabakprodukterichtlinie (2014\/40\/EU) ein Rückverfolgungssystem eingeführt. Für Zigaretten und Drehtabak muss das System bis am 20. Mai 2019 operationell sein. Die Vernehmlassung zu einer Machbarkeitsstudie für die Erarbeitung eines solchen Systems wurde am 7. Mai 2015 eröffnet (Dokumentation erhältlich über <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\">http:\/\/ec.europa.eu<\/a> &gt; Deutsch &gt; Recht und Politikbereiche &gt; Öffentliche Konsultationen).<\/p><p>Weil ein Rückverfolgungssystem ausgesprochen transnational eingesetzt werden soll, empfiehlt es sich, die Umsetzung in der EU abzuwarten, bevor konkrete Massnahmen in der Schweiz entwickelt werden.<\/p><p>Der Bundesrat bestätigt seine Antwort vom 11. Februar 2015 auf die Interpellation Stöckli 14.4145, wonach im Bereich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen keine Massnahmen nötig sind, um das WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC, erhältlich über <a href=\"http:\/\/www.who.int\">www.who.int<\/a> &gt; français &gt; Programmes et projets &gt; Convention-cadre OMS) zu ratifizieren. Massnahmen wären hingegen nötig, um das Protokoll gegen den unerlaubten Handel mit Tabakprodukten zu ratifizieren. Die Schweiz hat das Protokoll nicht unterzeichnet, und es ist noch nicht in Kraft.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament mit der Botschaft zum Tabakproduktegesetz eine gesetzliche Rechtsgrundlage zu unterbreiten, welche dem Bundesrat die Kompetenz für das öffentliche Beschaffen eines von der Tabakindustrie unabhängigen Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakprodukte einräumt. Dabei zeigt er dem Parlament in Varianten auf:<\/p><p>a. wie eine entsprechende Regelung im Tabaksteuergesetz untergebracht werden kann;<\/p><p>b. wie diese im Tabakproduktegesetz untergebracht werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gesetzliche Grundlage für eine unabhängige Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten"}],"title":"Gesetzliche Grundlage für eine unabhängige Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten"}