{"id":20153602,"updated":"2023-07-28T05:47:38Z","additionalIndexing":"2811","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-03T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-09-02T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1434492000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1449097200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3033,"gender":"f","id":4129,"name":"Herzog Verena","officialDenomination":"Herzog Verena"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.3602","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Leider gibt es zahlreiche bewaffnete Konflikte. In vielen afrikanischen Ländern, im Nahen und Mittleren Osten und in Asien dauern asymmetrisch geführte Kriege an. Verschiedene Länder werden von islamistischem Terrorismus heimgesucht. Über ein Drittel aller Länder der Welt missachtet die grundlegendsten Menschenrechte. Wegen dieser dramatischen Umstände versuchen immer mehr Menschen, in Europa und insbesondere in der Schweiz Asyl zu erhalten.<\/p><p>In unserem Land sind die Asylgesuche zwischen 2013 und 2014 von 21 465 auf 23 765 gestiegen, was einem Anstieg von 10,7 Prozent entspricht. In Europa ist diese Entwicklung noch ausgeprägter. Der Migrationsdruck wird 2015 gewiss noch mehr zunehmen. Nur schon im Tessin wurden in der zweiten Juniwoche 1044 Asylanträge gestellt. Die europäischen Länder, so auch die Schweiz, haben die Migrationsströme immer weniger unter Kontrolle.<\/p><p>Unter diesen Bedingungen scheint es unumgänglich, dass das SEM seine Aufnahmekriterien verfeinert oder sogar ändert, damit in erster Linie Flüchtlingen Asyl gewährt wird, die am stärksten verfolgt werden, sei dies wegen ihres Glaubens - oft sind es Christen, aber nicht nur -, wegen ihrer politischen Anschauung oder ihrer Zugehörigkeit zu bedrohten Minderheiten in ihrem Land. Ein solches Vorgehen wäre ausgesprochen ethisch und kommt nur zum Tragen, wenn das SEM restriktiver bei der Aufnahme von Wirtschaftsflüchtlingen vorgeht, deren Zahl in unserem Land zu hoch ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie der Bundesrat bereits anlässlich verschiedener parlamentarischer Vorstösse dargelegt hat (vgl. Postulat der SVP-Fraktion 14.3073, Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 14.3464, Motion Romano 14.3246 sowie Frage Brand 15.5312), konnte namentlich durch die prioritäre Behandlung der Asylgesuche von Personen aus Ländern mit einem geringen Anteil Schutzbedürftiger und durch die konsequente Bekämpfung von Missbräuchen bei Dublin-Mehrfachgesuchen die Anzahl der offensichtlich unbegründeten Asylgesuche in der Schweiz gesenkt werden. Der Anteil der Schweiz an den Asylgesuchen in Europa befindet sich derzeit auf dem tiefsten Stand der letzten 15 Jahre. Der Anteil der Schweiz an allen in EU- oder Efta-Staaten gestellten Asylgesuchen sank von 2012 (8,2 Prozent) bis 2014 (3,8 Prozent) um mehr als die Hälfte. Von 2000 bis 2010 lag dieser Anteil im Durchschnitt bei 5 Prozent. Dieser Trend setzt sich 2015 bislang fort. Zwar steigen die Gesuchszahlen in der Schweiz zurzeit an, sie tun dies aber langsamer als im europäischen Durchschnitt. Von Januar bis Juni 2015 verzeichnete die Schweiz 11 900 Asylgesuche. Alle EU-\/Efta-Staaten zusammen verzeichneten im selben Zeitraum 425 000 Gesuche. Daraus resultiert ein Anteil der Schweiz an allen in EU-\/Efta-Staaten gestellten Gesuchen von derzeit 2,8 Prozent.<\/p><p>Eine weitere Differenzierung der Prioritätenordnung des Staatssekretariates für Migration (SEM) im Sinne der vom Urheber des Postulates geforderten graduellen Abstufung der Intensität der Verfolgung ist nicht opportun. Zum einen zählt Artikel 3 Absatz 1 des Asylgesetzes die Verfolgungsmotive abschliessend auf (Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politische Anschauung); rein wirtschaftliche Fluchtgründe genügen nicht für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Zum andern setzt die Anerkennung als Flüchtling eine begründete Furcht vor ernsthaften Nachteilen voraus. Die von der betroffenen Person geltend gemachten Verfolgungsmassnahmen müssen dabei einen Grad an Intensität erreichen, der ein menschenwürdiges Leben im Heimatstaat verunmöglicht oder in unzumutbarer Weise erschwert. Geringfügigere Schikanen oder Diskriminierungen genügen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft somit nicht.<\/p><p>Die derzeit hohe Anzahl neuer Asylgesuche ist im Wesentlichen auf den Zustrom von Menschen aus Ländern zurückzuführen, in denen militärische Konflikte, Situationen allgemeiner Gewalt bzw. schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Sofern diese Menschen nicht individuell verfolgt sind, gelten sie nicht als Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes. Falls die Voraussetzungen von Artikel 83 des Ausländergesetzes erfüllt sind, muss ihnen Schutz im Rahmen einer vorläufigen Aufnahme gewährt werden. Aus der vorläufigen Aufnahme kann jedoch kein Anspruch auf ein gefestigtes Aufenthaltsrecht abgeleitet werden. Das SEM überprüft periodisch und insbesondere unter Berücksichtigung der allgemeinen Verhältnisse im Heimatland, ob die Voraussetzungen einer vorläufigen Aufnahme noch gegeben sind.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Zahl der Personen, die in der Schweiz Asyl suchen, weil sie wegen ihres Glaubens, ihrer politischen Anschauung, ihrer Rasse oder ihrer Nationalität verfolgt oder mit dem Tod bedroht werden, übersteigt offensichtlich die Kapazitäten unseres Landes. Gleichzeitig wird zu vielen Flüchtlingen das Recht gewährt, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen, obwohl sie in ihrem Herkunftsland nicht diskriminiert werden und keine Lebensgefahr für sie besteht. Dieser Zustand ist ungerecht und unbefriedigend. Er verhindert, dass Personen hier aufgenommen werden, die wirklich Aufnahme finden sollten.<\/p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, zu prüfen, ob die Asylpraxis des Staatssekretariates für Migration (SEM) angepasst werden kann. Allenfalls soll er sogar eine neue Bestimmung im Asylgesetz vorlegen, damit Asylsuchende je nach Intensität von Verfolgung und Lebensbedrohung aufgenommen werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aufnahme von Asylsuchenden je nach Intensität von Verfolgung und Lebensbedrohung"}],"title":"Aufnahme von Asylsuchenden je nach Intensität von Verfolgung und Lebensbedrohung"}