﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153634</id><updated>2023-07-01T10:13:32Z</updated><additionalIndexing>04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2613</code><gender>m</gender><id>1150</id><name>Levrat Christian</name><officialDenomination>Levrat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-06-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4919</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-09-07T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-09-02T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>BK</abbreviation><id>10</id><name>Bundeskanzlei</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-06-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-09-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2613</code><gender>m</gender><id>1150</id><name>Levrat Christian</name><officialDenomination>Levrat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3634</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Seit dem Jahr 2000 hat der Bund das Projekt zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe insgesamt mit rund 12,7 Millionen Franken unterstützt. Bis Ende 2005 hatte sich der Bund mit knapp 5,6 Millionen Franken an der Entwicklung der Systeme der ersten Generation sowie an den mit den Pilotversuchen in direktem Zusammenhang stehenden Ausgaben beteiligt. Darüber hinaus waren Kosten für Studien und Koordination in der Höhe von rund 2 Millionen Franken entstanden. In den Jahren 2006 bis 2012 hat sich der Bund nicht direkt an den Kosten der Weiterentwicklung der Systeme oder an der Ausdehnung auf andere Kantone beteiligt. Er hat aber ein Projektteam finanziert, das die kantonalen Vorhaben koordiniert. Zudem ist er für verschiedene Studien im Bereich der elektronischen Stimmabgabe sowie für diverse Beratungsmandate aufgekommen. Konkret sind für den Bund in den Jahren 2006 bis 2012 Kosten von 2,5 Millionen Franken entstanden. 2013 haben die Kantone mit einem eigenen System je 100 000 Franken aus dem Aktionsplan E-Government Schweiz für die Weiterentwicklung der Systeme erhalten. 2014 haben diese Kantone je 300 000 Franken aus Bundesmitteln für die Einführung der individuellen Verifizierbarkeit und die Durchführung der erstmaligen Audits erhalten. 2015 wurden Massnahmen mit einer unmittelbaren Wirkung mit insgesamt 190 000 Franken aus dem Aktionsplan E-Government Schweiz unterstützt. Zudem sind bei der Bundeskanzlei in den Jahren 2013 bis 2015 Kosten in der Höhe von 1,2 Millionen Franken für die Weiterführung des Projektteams entstanden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat und die Bundeskanzlei bewilligen die Einsätze des elektronischen Stimmkanals anlässlich eidgenössischer Urnengänge. Die Kantone sind Gesuchsteller. Sie entscheiden, ob, wann und mit welchem System sie Versuche mit dem elektronischen Stimmkanal durchführen wollen. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Erfüllung der im Bundesgesetz und in der Verordnung über die politischen Rechte sowie in der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe festgelegten Anforderungen. Solange die Kantone und die von ihnen eingesetzten Systeme die Anforderungen des Bundes erfüllen, hat der Bundesrat keine Grundlage, einen Einsatz der elektronischen Stimmabgabe nicht zuzulassen. Eine künftige Zunahme der Anzahl Systeme für die elektronische Stimmabgabe scheint dem Bundesrat jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht erstrebenswert. Der Einsatz mehrerer Systeme hat sich jedoch bewährt. Bei der Zulassung der Systeme für die elektronische Stimmabgabe steht die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen an erster Stelle. Die Frage des Eigentums am System erachtet der Bundesrat dabei nicht als entscheidend. Der Bundesrat beabsichtigt, die Frage des Zugangs zum Quellcode mit den Kantonen vertieft abzuklären mit der Absicht, diesen als Voraussetzung für die Zulassung der Systeme im Rahmen der nächsten Revision der Rechtsgrundlagen aufzunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die elektronische Stimmabgabe trägt der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der politischen Rechte Rechnung. Der Bund legt die Rahmenbedingungen für den Einsatz des elektronischen Stimmkanals anlässlich eidgenössischer Urnengänge fest. Die Kantone entscheiden, ob, wann und mit welchem System sie Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchführen wollen, und sind für die Erfüllung der bundesrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Im Sinne der Steigerung der Wirtschaftlichkeit hat die Staatsschreiberkonferenz im April 2015 beschlossen, dass nach den Nationalratswahlen 2015 Gespräche zwischen den Kantonen mit einem eigenen System geführt werden sollen. Dabei sollen verschiedene Kooperationsmöglichkeiten evaluiert werden. Die Frage der Anzahl der Systeme wird der Bundesrat zu gegebener Zeit mit den Kantonen erörtern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im Lichte der vorhergehenden Ausführungen stellt sich die Frage nach den Kriterien betreffend eine Systemwahl durch den Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In 14 Kantonen haben Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer heute die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. In zwei davon kann das Stimmvolk auch im Inland elektronisch abstimmen und wählen (Genf und Neuenburg). Momentan nutzen die Kantone drei verschiedene Systeme, die alle vom Bund anerkannt sind. Zwei davon stammen aus der ausländischen Privatwirtschaft: jenes des Consortiums (Unisys) und jenes von Neuenburg (Scytl); Genf benutzt ein eigenes System (CH-Vote).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat seine Anforderungen an die elektronische Stimmabgabe in Bezug auf Überprüfbarkeit und Sicherheit ausgedehnt, sodass neue Versionen dieser Systeme entwickelt werden müssen. Diese Weiterentwicklungen werden zurzeit für jedes der drei Systeme vorgenommen. Heute können erst 30 Prozent der Stimmberechtigten elektronisch abstimmen; diese neuen Anforderungen würden längerfristig die Möglichkeit schaffen, die elektronische Stimmabgabe für alle einzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einführung dieser zweiten Generation kostet die Kantone pro System Millionen von Franken und fordert daher ein beträchtliches finanzielles Engagement von ihnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie viel Geld hat der Bund bereits in die Entwicklung dieser drei Systeme investiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gedenkt der Bundesrat, noch weitere Systeme zuzulassen und diese zu finanzieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Müsste sich der Bundesrat nicht auf eines dieser drei Systeme festlegen, um die Investitionskosten wirtschaftlicher zu gestalten? In den beinahe 15 Jahren der elektronischen Stimmabgabe in Verbindung mit den politischen Rechten in der Schweiz hat der Bundesrat doch sicher entsprechende Erfahrungen sammeln können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Falls ja, welche Kriterien würden der Wahl zugrunde liegen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Elektronische Stimmabgabe</value></text></texts><title>Elektronische Stimmabgabe</title></affair>