{"id":20153645,"updated":"2023-07-28T05:53:41Z","additionalIndexing":"2811","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-09-02T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1434578400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1441749600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20153782,"priorityCode":"S","shortId":"15.3782"}],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2772,"gender":"m","id":4067,"name":"Brand Heinz","officialDenomination":"Brand"},"type":"speaker"}],"shortId":"15.3645","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Asylpolitik von Bundespräsidentin Sommaruga läuft aus dem Ruder (die Gesuchszahlen haben im Mai gegenüber April um 60 Prozent zugenommen). Die Asylmissbräuche mehren sich, zugleich war die Bleibequote noch nie so hoch. Mit der hohen Anerkennungsquote und der hohen Zahl vorläufig Aufgenommener möchten das Staatssekretariat für Migration und die dafür verantwortliche Bundesrätin die Bestandeszahlen senken und die vielen hängigen Fälle möglichst schnell erledigen. Neben den daraus resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Schweiz wird dabei auch die Landessicherheit aufs Spiel gesetzt. Immer öfters werden Fälle von über die Asylindustrie eingeschleusten Terroristen bekannt. Die sogenannte humanitäre Aufnahmeaktion von zufällig ausgewählten Syrern ist zu stoppen. Das alles belastet die Schweiz und ihre Bevölkerung enorm. Zudem wird der ursprüngliche humanitäre Gedanke des Asylrechts mit Füssen getreten. Die Schweiz muss das Heft in der Asylpolitik wieder selber in die Hände nehmen. Das Schengen\/Dublin-System versagt. Daher müssen wir die Grenze wieder selber kontrollieren. Für mindestens ein Jahr - bis die Prioritäten im Schweizer Asylwesen wieder klar sind und das Chaos unter Kontrolle gebracht - ist die Anwendung des Asylgesetzes per Notrecht teilweise ausser Kraft zu setzen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Weltweit sind derzeit so viele Menschen auf der Flucht wie seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr. Neun von zehn Flüchtlingen suchen Schutz in der Konfliktregion - meist in einem Entwicklungsland. Im Zuge dieser globalen Entwicklung verzeichnet Europa derzeit so viele Asylsuchende wie seit den Balkankonflikten Ende des letzten Jahrtausends nicht mehr. Diesem Trend entsprechend steigen auch die Gesuchszahlen in der Schweiz, wenn auch weniger stark als im europäischen Durchschnitt. Der Bundesrat stellt fest, dass sich der Anteil der Schweiz an den Asylgesuchen in Europa auf dem tiefsten Stand der letzten fünfzehn Jahre befindet.<\/p><p>Der Bundesrat verfolgt mit seiner Asylpolitik zwei übergeordnete Ziele: Menschen, die auf Schutz angewiesen sind, sollen diesen Schutz in der Schweiz erhalten; Menschen, die nicht auf diesen Schutz angewiesen sind, sollen die Schweiz rasch wieder verlassen. Diese Ziele bilden die Basis der Vorlage zur Neustrukturierung des Asylwesens, die zurzeit im Parlament beraten wird. Und sie bilden den Rahmen verschiedener Massnahmen, die das zuständige Staatssekretariat für Migration in den letzten Jahren ergriffen hat (schnelle Verfahren für ausgewählte Staaten, prioritäre Behandlung schwach begründeter Gesuche). Der Bundesrat hält fest, dass auch aufgrund dieser Massnahmen die Zahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche in der Schweiz in den letzten Jahren markant und nachhaltig gesunken ist. Die von der Motionärin vorgeschlagenen Massnahmen sind mit den obengenannten Zielen nicht vereinbar und widersprechen zu grossen Teilen der Flüchtlingskonvention.<\/p><p>Zudem ist der Bundesrat der Ansicht, dass die aktuelle Situation die Anwendung von Notrecht nicht rechtfertigt. Im Jahr 2012 hat der Bundesrat ein Notfallkonzept verabschiedet, das ausserordentliche Lagen im Asylwesen verhindern soll. Die Notstandsklausel (Art. 55 des Asylgesetzes, Ausnahmesituationen) ist eine der in diesem Konzept vorgesehenen Massnahmen. Sie ermächtigt den Bundesrat, in Abweichung vom Asylgesetz und unter Beachtung des Non-Refoulement-Gebotes, die Voraussetzungen für die Asylgewährung zu regeln und vereinfachte Verfahrensbestimmungen zu erlassen. Die Annahme einer Ausnahmesituation erfordert eine ausserordentlich hohe Zahl von Asylsuchenden, welche die bestehenden Strukturen dauerhaft überlasten, sodass die ordentliche Behandlung der Asylgesuche auf unabsehbare Zeit nicht mehr sichergestellt ist. Die Aktivierung der Notstandsklausel muss den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten. Dies bedeutet, dass der Bundesrat zuerst Massnahmen unter Anwendung des geltenden Asylrechts zu treffen hat und die Notstandsklausel nur als Ultima Ratio anwenden darf.<\/p><p>Die aktuelle Situation ist zwar schwierig, aber die Schweiz ist weit von einem Krisenszenario entfernt. Es wurden umgehend Massnahmen getroffen, um die Unterbringungskapazitäten des Bundes und der Kantone zu erhöhen. Auch das Grenzwachtkorps hat auf die angespannte Lage reagiert und zusätzliche Mitarbeitende aus anderen Regionen an die Südgrenze verlegt. Hingegen sind die Voraussetzungen für die Wiedereinführung von systematischen Personenkontrollen an der Grenze nicht erfüllt (vgl. diesbezüglich die Antwort des Bundesrates vom 11. Februar 2015 auf die Interpellation Fehr Hans 14.4033). In Bezug auf die Anwendung des Systems des vorübergehenden Schutzes verweist der Bundesrat auf seine ausführliche Antwort vom 19. März 2015 auf die Interpellation Moret 15.3294. Und schliesslich engagiert sich die Schweiz stark in der Flüchtlingshilfe vor Ort. So hat sie im Zusammenhang mit der Syrien-Krise bereits 178 Millionen Franken eingesetzt.<\/p><p>Für 2015 wird insgesamt mit rund 29 000 Asylgesuchen gerechnet. Die Situation wird in den nächsten Wochen erneut geprüft. In Bezug auf die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen wird der Bundesrat die Ausgangslage im Herbst erneut beurteilen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mittels Notrecht die Anwendung des Asylgesetzes für mindestens ein Jahr teilweise ausser Kraft zu setzen.<\/p><p>Während dieser Zeit dürfen keine Personen mehr ins Asylverfahren aufgenommen werden. Es dürfen auch keine Personen mehr als Flüchtlinge anerkannt oder als Kontingentsflüchtlinge in die Schweiz geholt werden. Die Erteilung humanitärer Visa ist während dieser Zeit einzustellen. Gesuche um Nachzug von Familienangehörigen von anerkannten Flüchtlingen, welche auf Sozialleistungen angewiesen sind, sind abzulehnen.<\/p><p>Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die jedoch aufgrund des Non-Refoulement-Prinzips nicht weggewiesen oder ausgeschafft werden können, sind nicht als vorläufig Aufgenommene, sondern bis zur Ausreise als Schutzbedürftige zu regeln.<\/p><p>Zur Durchsetzung sind die Grenzen wieder systematisch zu kontrollieren, wenn nötig mit Unterstützung des Militärs.<\/p><p>Gleichzeitig ist Kriegsflüchtlingen im Umfeld der Krisengebiete Schutz zu bieten. Dazu ist die humanitäre Hilfe innerhalb des Entwicklungshilfebudgets zu priorisieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Für ein sofortiges Asylmoratorium"}],"title":"Für ein sofortiges Asylmoratorium"}