{"id":20153654,"updated":"2023-07-28T05:51:08Z","additionalIndexing":"52;66","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-16T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-09-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1434578400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1497564000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2756,"gender":"m","id":4050,"name":"Böhni Thomas","officialDenomination":"Böhni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3032,"gender":"f","id":4128,"name":"Trede Aline","officialDenomination":"Trede"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3654","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Ensi ist die Aufsichtsbehörde über die Kernanlagen. Nach einem langen Rechtsstreit wurde das Betriebsreglement Ensi-AN-7057 kürzlich online gestellt. Es regelt die permanente Übertragung der Anpa-Daten (Anlageparameter) und EMI-Daten (Emissionsdaten aus dem Kamin) der AKW-Betreiber an das Ensi: <a href=\"http:\/\/www.ensi.ch\/de\/document\/anpa-betriebsreglement\/\">http:\/\/www.ensi.ch\/de\/document\/anpa-betriebsreglement\/<\/a>.<\/p><p>Im BVGer-Entscheid vom 29. Mai 2015, Absatz E wird festgehalten: \"In seiner Begründung hielt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zusammenfassend ... fest, die Erfassung und Übertragung der Anlageparameter von Kernkraftwerken an das Ensi als Aufsichtsbehörde erfolge nicht freiwillig. Die Kraftwerksbetreiber seien hierzu vielmehr gesetzlich verpflichtet ... Es sei weder ersichtlich, inwiefern die (reinen) Messdaten Geschäftsgeheimnisse enthielten, noch habe das Ensi dargelegt, dass die Kraftwerksbetreiber an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hätten. Dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verwaltung entsprechend sei daher der nachgesuchte Zugang zu gewähren.\" Gemäss diesem Entscheid müsste eine Praxisänderung erfolgen. Das Ensi müsste auf Anfrage die übermittelten Emissionsdaten der AKW ohne monatelange Verzögerung zugänglich machen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Kernkraftwerke müssen dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) monatlich über ihre Abgaben radioaktiver Stoffe an die Umwelt Bericht erstatten. Das Ensi veröffentlicht die Totalwerte der Abgaben in seinem Strahlenschutz- und Aufsichtsbericht. Seit 2015 werden die monatlichen Emissionen aufgeschaltet, sobald diese vom Ensi geprüft worden sind. Das Ensi betreibt zudem ein Messsystem, das die Dosisleistung in der Umgebung der Kernkraftwerke ganzjährig rund um die Uhr misst und überwacht. Die Messwerte sind auf der Website des Ensi verfügbar.<\/p><p>Die Interpellantin bezieht sich vorwiegend auf das Anpa-Betriebsreglement (Ensi-AN-7057), das die permanente Übertragung der störfallrelevanten Anlageparameter (Anpa) sowie der Emissionsdaten regelt.<\/p><p>1.\/3. Die in den Anhängen des Anpa-Betriebsreglements aufgeführten Anlageparameter stellen teilweise Geschäftsgeheimnisse dar. Es handelt sich dabei um Parameter, die über den Zustand und die Betriebsweise des Reaktors Auskunft geben. Da das Anpa-Datenübertragungssystem gemäss Artikel 96 Absatz 5bis der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (StSV; SR 814.501) der Störfallvorsorge dient und zu diesem Zweck entsprechend schlank ausgelegt ist, sind Zusatzfunktionalitäten wie das direkte oder verzögerte Online-Stellen von Daten nicht installiert. Die verwendeten Messeinrichtungen sind auf die Erfassung hoher Abgaben bei einem Störfall ausgelegt, nicht jedoch für die im Normalbetrieb tiefen Werte. Bei einem Störfall werden die Daten archiviert, aber im Normalbetrieb nicht zur betrieblichen Aufsicht gebraucht. Aus diesen Gründen sind die Anpa-Daten und die Emissionsdaten nicht online zu stellen.<\/p><p>2. Das Ensi handelt bei Gesuchen um Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Gemäss Artikel 6 Absatz 1 des Öffentlichkeitsgesetzes vom 17. Dezember 2004 (BGÖ; SR 152.3) hat jede Person das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Ausnahmen sind in den Artikeln 7 und 8 des BGÖ geregelt. Zieht die Behörde die Gewährung des Zugangs in Betracht, so hört sie betroffene Drittpersonen gemäss Artikel 11 Absatz 1 BGÖ an, um deren Rechte zu wahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Frage, ob einem Gesuchsteller ohne vorgängige Anhörung des Betreibers Einsicht in die Daten zu gewähren sei, keine Vorgabe aufgestellt.<\/p><p>4. Das Anpa-Betriebsreglement statuiert lediglich die Rechte und Pflichten der Betreuer des Anpa-Datenübertragungssystems; dieses Reglement regelt weder die behördliche Aufsicht durch das Ensi, noch legt es fest, über welche die Anlage betreffenden Ereignisse die Betreiber von Kernanlagen das Ensi zu informieren haben. Letzteres regelt die Richtlinie Ensi-B03. Diese Richtlinie bestimmt, dass die Betreiber einer Kernanlage dem Ensi insbesondere dann Meldung zu machen haben, wenn sie in gewissen Fällen eine Erhöhung der Abluft-, Abgas- oder Kühlmittelaktivität feststellen. Daher ist es korrekt, dass im Anpa-Betriebsreglement weder Vorschriften betreffend die Aufsicht des Ensi noch Vorschriften betreffend die Meldepflicht der Betreiber von Kernanlagen im Falle von Abweichungen einzelner Messwerte vom Normalwert enthalten sind.<\/p><p>Ausserdem haben die Betreiber der Kernanlagen gemäss Artikel 73 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) den Aufsichtsbehörden sämtliche Auskünfte zu geben und Unterlagen einzureichen oder auf Verlangen herauszugeben, die für eine umfassende Beurteilung oder Kontrolle erforderlich sind. Darüber hinaus sind die Betreiber von Kernanlagen gemäss Artikel 11 der Alarmierungsverordnung vom 18. August 2010 (AV; SR 520.12) verantwortlich dafür, dass das Erreichen von Warn- und Alarmierungskriterien rechtzeitig erkannt und gemeldet wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Welche Daten sind als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und unterliegen nicht dem Öffentlichkeitsprinzip? Was spricht dagegen, alle anderen Daten mit einer gewissen Verzögerung online zu stellen (Ensi-AN-7057, Punkt 2)?<\/p><p>2. Wird dem Gesuchsteller bei einem Einsichtsgesuch umgehend Einsicht in die Daten gewährt ohne vorgängige Konsultation des Betreibers (gemäss Entscheid BVGer vom 29. Mai 2015, Absatz E)?<\/p><p>3. Warum werden die Daten nach 30 Tagen gelöscht? Könnten dadurch nicht wertvolle Daten verlorengehen, die die Rekonstruktion eines Störfalles erst ermöglichen würden (Ensi-AN-7057, Punkt 3)?<\/p><p>4. Ensi-AN-7057, Punkt 5 regelt, dass bei Abweichung einzelner Messwerte vom Normalwert über einen Zeitraum von Stunden keine Rückfrage durch das Ensi erfolgt. Hat eine Aufsichtsbehörde nicht jederzeit und dauernd das Recht, nachzufragen, besonders bei Abweichungen? Warum haben die Betreiber bei Abweichungen und Unterbrechungen keine Informationspflicht? Bei längeren Abweichungen muss man von einem Störfall ausgehen, warum ist nur von Datenqualität die Rede?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat. Öffentlichkeitsprinzip für AKW-Emissionsdaten"}],"title":"Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat. Öffentlichkeitsprinzip für AKW-Emissionsdaten"}