﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153683</id><updated>2025-11-14T07:25:20Z</updated><additionalIndexing>48;55</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3013</code><gender>m</gender><id>4098</id><name>Keller Peter</name><officialDenomination>Keller Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4919</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-25T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-08-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-06-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-09-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3012</code><gender>m</gender><id>4097</id><name>Müller Leo</name><officialDenomination>Müller Leo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3013</code><gender>m</gender><id>4098</id><name>Keller Peter</name><officialDenomination>Keller Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3683</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die schweizerischen Vorschriften für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 Stundenkilometern sind mit den Vorschriften der Europäischen Union (EU) harmonisiert. Dies trifft sowohl für landwirtschaftliche Traktoren (in der EU "land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen" genannt) als auch für Lastwagen zu. Hingegen bestehen für "gewerbliche Traktoren", eine spezifisch schweizerische Fahrzeugkategorie, in der EU keine harmonisierten technischen Vorschriften. Gewerbliche Traktoren werden deshalb in der Schweiz und auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, falls diese Fahrzeugkategorie dort bekannt ist, basierend auf unterschiedlichem nationalem Recht zugelassen. Die jeweiligen Absatzmärkte können somit nicht direkt miteinander verglichen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die schweizerischen Abgasvorschriften für Traktoren sind weniger streng als die Abgasvorschriften für Lastwagen. Dies gilt auch für Traktoren, die mit Partikelfilter ausgerüstet sind, da die Wirksamkeit von Partikelfiltern bei Lastwagen höheren Anforderungen genügen muss. Auch bei sicherheitsrelevanten Vorschriften wie Bremssystemen, Sicherheitsgurten und Unterfahrschutzeinrichtungen werden Lastwagen strenger behandelt. Als Ausgleich zu gewissen Erleichterungen bei den Abgas- und Sicherheitsvorschriften müssen indessen eine Nutzlastbeschränkung sowie eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit (max. 60 Stundenkilometer) bei gewerblichen Traktoren in Kauf genommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Eine allfällige Aufhebung der Nutzlastbeschränkung müsste für alle Fahrzeughersteller, ungeachtet ihrer Herkunft, gelten. Mit der Aufhebung der heute geltenden Nutzlast von maximal 3,00 Tonnen bei gewerblichen Traktoren wären Schweizer Hersteller somit nicht bessergestellt, da für ausländische Hersteller die gleichen Bedingungen gelten würden. Zudem hätte die Aufhebung eine starke Benachteiligung des Lastwagengewerbes im Wettbewerb um Transportaufträge im kommunalen und regionalen Verkehr zur Folge. Lastwagenhalter müssen nicht nur höhere Abgaben tragen (u. a. LSVA), sondern bezüglich Umweltschutz und Sicherheit auch höhere Anforderungen mit entsprechenden Kostenfolgen erfüllen (s. Ziff. 2). Zudem würde durch die Zunahme von Transportfahrten mit langsam fahrenden Traktoren der Verkehrsfluss, speziell ausserorts, beeinträchtigt bzw. die Gefahr von Unfällen erhöht (z. B. gefährliche Überholmanöver, Auffahrunfälle). Der Bundesrat lehnt deshalb eine Aufhebung der Nutzlastbeschränkung bei gewerblichen Traktoren ab.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der Schweiz besteht ein Nischenmarkt in der Herstellung von "gewerblichen Traktoren". Es geht dabei um Kleinserien. Diese Fahrzeuge sind einer Nutzlasteinschränkung unterstellt (gemäss VTS), die von Herstellern als markthemmend empfunden wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist es korrekt, dass im Gegensatz zur EU die Schweizer Hersteller beim Absatz im Kommunalmarkt stärker eingeschränkt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sind diese Einschränkungen noch zeitgemäss, wenn beispielsweise die technischen Anforderungen im Bereich der Abgasnormen (Partikelfilter) seit 2014 für gewerbliche Traktoren gleich sind wie für LKW?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die Nutzlasteinschränkungen dahingehend anzupassen, dass der Schweizer Werkplatz im Bereich der Fahrzeughersteller gleich lange Spiesse erhält und damit bessere Absatzmöglichkeiten, auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen und technischem Know-how?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Nutzlasteinschränkung von gewerblichen Traktoren</value></text></texts><title>Nutzlasteinschränkung von gewerblichen Traktoren</title></affair>