{"id":20153763,"updated":"2023-07-28T05:54:29Z","additionalIndexing":"09","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-20T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-08-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1474322400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"speaker"}],"shortId":"15.3763","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat sich diametral widersprechende Aufgaben. <\/p><p>Einerseits ist der NDB selbst bei der Beschaffung und Analyse von Informationen tätig. In diesem Zusammenhang tauscht er regelmässig Informationen mit Nachrichtendiensten anderer Staaten aus. <\/p><p>Andererseits müsste der NDB die Aufgabe wahrnehmen, die Spionage anderer Staaten gegen die Schweiz abzuwehren. Eine glaubwürdige Spionageabwehr bedingt aber, dass diese organisatorisch unabhängig ist und keinerlei Rücksicht nehmen muss auf andere Nachrichtendienste, mit denen regelmässig zusammengearbeitet wird. Sie wäre in einem anderen Departement als der NDB anzusiedeln. Im Zuge der Reorganisation kann der NDB entsprechend verkleinert werden.<\/p><p>Ein wirksamerer Schutz der direkten staatlichen Interessen, unserer Wirtschaft und unserer Bürgerinnen und Bürger und ebenso auch die Eindämmung von Spionage im Umfeld des internationalen Genf sind im höchsten Interesse der Schweiz. Bereits vor den Snowden-Enthüllungen war klar, dass die hier ansässigen internationalen Organisationen und multilateralen Verhandlungen ein bevorzugtes Ziel von Spionageaktivitäten sowohl im Bereich von Human Intelligence (Humint) als auch im Bereich von Signal Intelligence (Sigint) sind. Jüngstes öffentlich gewordenes Beispiel ist das Ausspionieren der Iran-Verhandlungen. Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, dass keine Mühen gescheut werden, auch mit modernsten technischen Mitteln und Trojanern Verhandlungsorte und Hotels in der Schweiz zu infiltrieren.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Spionageabwehr kann nur erfolgreich sein, wenn sie die gegen die Schweiz handelnden Akteure, ihre Ziele und Vorgehensweisen kennt. Eine internationale nachrichtendienstliche Kooperation, die sich umfassend an den schweizerischen Sicherheitsinteressen orientiert, ist ein Kernelement der Informationsbeschaffung. Dazu gehört die Zusammenarbeit sowohl mit Diensten, die dieselben Abwehrziele verfolgen, als auch mit potenziell gegen die Schweiz gerichteten Diensten. Eine Trennung der Spionageabwehr von jeglicher internationaler nachrichtendienstlicher Kooperation im Sinne der Motion würde die Schweizer Abwehr auch bei grösstem Mitteleinsatz weitgehend wirkungslos machen.<\/p><p>Spionageabwehr bedingt neben dem Wissen über andere Nachrichtendienste auch den Einsatz eigener nachrichtendienstlicher Mittel. Diese sind beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) vorhanden. Dabei profitiert die heutige Spionageabwehr vom Verbund dieser Mittel, d. h. von den Fähigkeiten des Gesamtdienstes, die über die Spionageabwehr hinausgehen.<\/p><p>Ausserdem sind dem NDB sowohl bei der Spionageabwehr als auch bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerbehörden Grenzen durch das Strafrecht gesetzt, namentlich durch die Staatsschutztatbestände wie z. B. verbotener Nachrichtendienst (Art. 272 des Strafgesetzbuches, StGB; SR 311.0) und verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB). Bei Verdacht auf eine solch verbotene Handlung werden entsprechende kriminalpolizeiliche Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes aufgenommen.<\/p><p>Der Bundesrat ist deshalb überzeugt, dass die beiden Aufgaben, nachrichtendienstliche Zusammenarbeit und Spionageabwehr, vom selben Dienst geleistet werden sollten. Diese Organisationsform entspricht auch den Beschlüssen des Parlamentes. So führte die Bundesversammlung 2008 Inland- und Auslandnachrichtendienst in einem einzigen Departement zusammen (Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes, ZNDG; SR 121). Weiter hiessen beide Kammern in der Beratung des Nachrichtendienstgesetzes die Früherkennung und Abwehr von Spionage als Auftrag des Nachrichtendienstes ohne Gegenantrag gut. Der Bundesrat hat verschiedentlich auf die gesetzlichen Lücken und die beschränkten Ressourcen im gegenwärtigen präventiven Abwehrdispositiv hingewiesen. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll gerade der präventive Schutz wesentlich verstärkt werden. Eine Aufteilung von Spionageabwehr und Nachrichtendienst würde diesem Ziel widersprechen.<\/p><p>Die in der Motion angesprochenen Risiken werden heute wie in Zukunft durch eine konsequente Ausrichtung an den gesetzlichen Aufträgen und den schweizerischen Interessen minimiert. Dazu bestehen in Form der Genehmigung der internationalen nachrichtendienstlichen Kontakte durch den Bundesrat und der in alle Bereiche wirkenden parlamentarischen Aufsicht durch die Geschäftsprüfungsdelegation wirksame Führungs- und Kontrollinstrumente.<\/p><p>Der Bundesrat kommt aus all diesen Gründen zum Schluss, dass eine Auslagerung der Spionageabwehr aus dem NDB den Schutz staatlicher und wirtschaftlicher Interessen der Schweiz nicht erhöhen würde. Eine glaubwürdige Spionageabwehr bedingt eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit anderen Bereichen des NDB. Eine Trennung würde die Spionageabwehr schwächen und einen schwerlich finanzierbaren Mehraufwand verursachen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für eine Vorlage vorzulegen, welche die Spionageabwehr der Schweiz organisatorisch vollkommen vom Nachrichtendienst trennt. Dabei ist mit einer starken Kontrolle sicherzustellen, dass die Spionageabwehr sich auf ihren Kernauftrag beschränkt und keine verdeckte Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst stattfindet.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schaffung einer vom Nachrichtendienst unabhängigen Spionageabwehr"}],"title":"Schaffung einer vom Nachrichtendienst unabhängigen Spionageabwehr"}