{"id":20153765,"updated":"2023-07-28T05:53:56Z","additionalIndexing":"1216;28","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-16T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-08-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1497564000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2684,"gender":"f","id":3881,"name":"Gilli Yvonne","officialDenomination":"Gilli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2779,"gender":"f","id":4066,"name":"Quadranti Rosmarie","officialDenomination":"Quadranti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3017,"gender":"f","id":4101,"name":"Bulliard-Marbach Christine","officialDenomination":"Bulliard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3032,"gender":"f","id":4128,"name":"Trede Aline","officialDenomination":"Trede"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3765","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Auf Bundesebene ist der Fachbereich Häusliche Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für die Koordination der laufenden Arbeiten der verschiedenen Bundesämter zur Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt zuständig und leitet die ständige interdepartementale Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt. Der Fachbereich arbeitet kontinuierlich mit kantonalen Konferenzen und nationalen Dach- und Fachverbänden zusammen, so auch der Dachorganisation der Frauenhäuser DAO. Er unterstützt nach Möglichkeit Projekte von nationaler Bedeutung, wie die Erarbeitung des im Juni 2015 publizierten Grundlagenberichtes zur Situation der Frauenhäuser und die Entwicklung einer standardisierten Statistik der Frauenhäuser.<\/p><p>1.\/2. Für die Einrichtung von Schutzunterkünften für Opfer häuslicher Gewalt sind die Kantone zuständig. Als Folge der Empfehlungen des Berichtes, der im Juni dieses Jahres von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und vom EBG publiziert wurde (<a href=\"http:\/\/www.sodk.ch\/it\/fachbereiche\/familien-und-gesellschaft\/opferhilfe\/frauenhaeuser\/\">www.sodk.ch\/de\/fachbereiche\/familien-und-gesellschaft\/opferhilfe\/frauenhaeuser\/)<\/a>, empfiehlt die SODK in einem Schreiben von Juni 2015, die Versorgungslage an Frauenhäusern und anderen Notunterkünften für von häuslicher Gewalt betroffene Personen in den Kantonen zu prüfen und einen allfälligen Bedarf an zusätzlichen Plätzen zu klären. Die SODK hat weiter ein Mandat zur Erarbeitung einer Definition des Leistungsangebotes der Frauenhäuser beschlossen. Damit soll eine einheitliche und transparente Grundlage für die Finanzierung der Leistungen der Frauenhäuser in der Schweiz geschaffen werden. Bevor die Ergebnisse dieser beiden Massnahmen vorliegen, ist es heute verfrüht, sich über weitere Schritte zu äussern. In der vom Bundesamt für Justiz 2015 durchgeführten Evaluation des Opferhilfegesetzes (OHG, SR 312.5) wird die Frage behandelt, ob die Opferhilfestellen, die laut Artikel 14 Absatz 1 OHG bei Bedarf für eine Notunterkunft zu sorgen haben, den Bedürfnissen der verschiedenen Opferkategorien Rechnung tragen. Auch hier sind die Resultate zu prüfen, bevor Entscheide über weitere Schritte gefällt werden.<\/p><p>3. Die Koordination der Angebote von Frauenhäusern über die Kantonsgrenzen hinweg ist Sache der interkantonalen Konferenzen; die finanzielle Unterstützung von Frauenhäusern und ihren Dachorganisationen fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Der Fachbereich Häusliche Gewalt des EBG fördert demgegenüber die Koordination und Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung und zwischen Bund, Kantonen und Fachorganisationen.<\/p><p>4.<b><\/b>Wie bereits erwähnt, liegt die Einrichtung von Schutzunterkünften in der Zuständigkeit der Kantone.<b><\/b>Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtet in Artikel 23 die Vertragsstaaten, geeignete, leicht zugängliche Schutzunterkünfte für Opfer im Sinne der Konvention in ausreichender Zahl einzurichten. Damit soll sichergestellt werden, dass den Bedürfnissen aller Opfer bezüglich verfügbarer Zufluchtsorte und spezialisierter Hilfe entsprochen wird. Die Anzahl der Schutzunterkünfte soll sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Es bestehen keine quantitativen Vorgaben, sondern lediglich Richtgrössen. Massgebend ist der länderspezifische Bedarf. Der Bund wird über die Ratifikation und Umsetzung der Istanbul-Konvention im Herbst 2015 eine Vernehmlassung eröffnen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) hat zusammen mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eine Ist- und Bedarfsanalyse zu den Frauenhäusern in der Schweiz durchgeführt. Diese Grundlagenstudie wurde Anfang Juni 2015 veröffentlicht. Sie zeigt auf, dass der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern in der Schweiz nicht ausreichend gewährleistet ist. Aufgrund von Platzmangel in den Frauenhäusern mussten 2013 über 300 gewaltbetroffene Frauen und Kinder abgewiesen werden. Weiter wurden Lücken bei der finanziellen Absicherung der Kriseninterventions- und Schutzangebote und der Koordination festgestellt.<\/p><p>Mit ihrem aktuellen Schutzplatz-Angebot liegt die Schweiz weit unter den Empfehlungen des Europarates und der Istanbul-Konvention. Die Situation präsentiert sich in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die SODK will deshalb zusammen mit den Kantonen die Situation verbessern. Damit die fehlenden Schutzangebote rasch bereitgestellt werden können, ist auch der Bund gefordert. Er ist für die Ratifizierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention verantwortlich. Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kantonen eine Strategie gegen Gewalt an Frauen und Kindern zu erarbeiten, welche unter anderem die wichtigsten Eckwerte in Bezug auf die gesamtschweizerische Versorgung (Unterbringung, Betreuung und Beratung) von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern in Notsituationen definiert und Schutzangebote für alle Opfer häuslicher Gewalt - unabhängig vom Wohnkanton - sicherstellt?<\/p><p>2. Ist er bereit, in diesem Rahmenkonzept auch auf die Unterbringung, Betreuung und Beratung von Frauen mit besonderen Bedürfnissen wie auch von gewaltbetroffenen Männern, Mädchen und Opfern von Menschenhandel einzugehen? <\/p><p>3. Ist er bereit, sich an der finanziellen Sicherung einer professionellen Geschäftsstelle der Dachorganisation aller Frauenhäuser zu beteiligen und damit eine gezielte Koordination und Weiterentwicklung der Angebote über die Kantonsgrenzen hinweg zu ermöglichen?<\/p><p>4. Ist der Bund bereit, eine aktive Rolle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu übernehmen, mit der unter anderem \"die Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen Schutzunterkünften in ausreichender Zahl\" sichergestellt werden soll?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rahmenkonzept für Schutzangebote bei häuslicher Gewalt. Wie unterstützt der Bund die Kantone?"}],"title":"Rahmenkonzept für Schutzangebote bei häuslicher Gewalt. Wie unterstützt der Bund die Kantone?"}