{"id":20153770,"updated":"2023-07-28T14:54:01Z","additionalIndexing":"04;09;15","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4919"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-20T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2018-12-10T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-08-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2017-09-29T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"language":"de"}],"sessionId":"5015"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1474322400000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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In den letzten Jahren hat die Armee erfolgreich konkrete Projekte gefördert mit dem Ziel, einen möglichst grossen Teil der Beschaffungsgüter direkt aus der Schweiz zu beziehen. Dies wurde allgemein sehr geschätzt (z. B. \"Die Armee isst Schweizer Fleisch.\"). In diesem Bereich gibt es noch ein grosses Potenzial. Die KMU sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Die konkrete Möglichkeit, sich innerhalb der Schweiz zu Marktpreisen beliefern zu lassen, indem Aufträge an einheimische Firmen vergeben werden, hängt oft stark davon ab, wie die Ausschreibungen ausgestaltet werden. Armasuisse soll daher für die Ausgestaltung und die Veröffentlichung von Ausschreibungen für die Beschaffung der erwähnten Produkte (z. B. Bekleidung, Nahrung, Büromaterial, technisches Verbrauchsmaterial) eine Strategie entwickeln, die auch KMU, die oft ausserhalb der grossen Industrieregionen des Mittellandes in den peripheren Regionen angesiedelt sind, eine effektive Teilnahme ermöglicht, dies selbstverständlich unter Einhaltung der internationalen Bestimmungen in diesem Bereich.<\/p><p>Eine solche Strategie impliziert Ausschreibungen, die vollständig in den drei Amtssprachen vorliegen und die Mengen vorgeben, die auch KMU die Möglichkeit bieten, ein Angebot einzureichen, selbst wenn deren Produktionsleistung (Zeit und Menge) nicht mit internationalen Grosskonzernen verglichen werden kann. Die zu liefernden Mengen und die vorgegebenen Liefertermine einer Ausschreibung sind ein zentraler Punkt, damit auch KMU ein Angebot einreichen können. Grosse Mengen und kurze Fristen schliessen Hunderte von KMU aus, die in der Lage wären, hochwertige Produkte zu Marktpreisen zu liefern.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen des Motionärs. Das Parlament hat in den letzten Jahren verschiedene Vorstösse überwiesen, die in eine ähnliche Richtung zielen. Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1995 und die Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1; VöB, SR 172.056.11) gewährleisten die Gleichbehandlung aller Anbieterinnen und Anbieter und auch der Sprachregionen. Der Bundesrat hat am 30. April 2014 das EFD (BKB) beauftragt, im Rahmen der laufenden Revision der Beschaffungserlasse des Bundes folgende Eckwerte zu berücksichtigen: In Ausschreibungsverfahren sind Eingaben der Verfahrensteilnehmer (wie Fragen, Anträge auf Teilnahme, Angebote, Verhandlungsangebote) in allen Amtssprachen zuzulassen, und im Einladungsverfahren soll nach Möglichkeit mindestens ein Angebot verlangt werden, das von einem Anbietenden aus einer anderen Sprachregion stammt. Die Armasuisse zeigt sich bereit, diese Eckwerte bereits heute zu berücksichtigen, soweit dadurch die laufende Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts nicht präjudiziert wird. Gemäss geltendem Recht werden Güter und Dienstleistungen in wenigstens zwei Amtssprachen ausgeschrieben und zugeschlagen. Bei Bauvorhaben und damit verbundenen Lieferungen und Dienstleistungen erfolgt die Veröffentlichung wenigstens in der Amtssprache des Standorts der Baute.<\/p><p>Die Beschaffungsstellen des Bundes erteilen derjenigen Anbieterin den Zuschlag, die zur Auftragserfüllung geeignet ist, die Verfahrensgrundsätze einhält und deren Angebot sich aufgrund der festgelegten Zuschlagskriterien als das wirtschaftlich günstigste erweist (Art. 21 BöB). Ein Zuschlagskriterium, das Schweizer Unternehmen oder Schweizer Produkte bevorzugt, verstösst gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller in- und ausländischen Anbieterinnen und damit gegen staatsvertragliche Verpflichtungen (Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen, SR 0.632.231.422; Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens, SR 0.172.052.68; und Freihandelsabkommen mit Drittstaaten).<\/p><p>Die Möglichkeit der Aufteilung eines Auftrages in Teilleistungen (Lose) ist bei Submissionen des Bundes abhängig vom jeweiligen Beschaffungsgegenstand (Güter, Bau- oder Dienstleistungen). Die projektspezifischen Umstände des Beschaffungsvorhabens wie Teilbarkeit der Leistung, Wartung, Unterhalt, Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, Gewährleistungen, Urheberrechte usw. bestimmen die tatsächliche Möglichkeit der Losbildung. Bei der Definition der Lose nehmen die Beschaffungsstellen im Eigeninteresse Rücksicht auf die Strukturen des Marktes.<\/p><p>Die Armasuisse ist sich der Thematik der KMU-Landschaft der Schweiz bewusst. Wenn immer möglich werden die entsprechenden Lose gebildet, wobei dem Grundsatz des öffentlichen Beschaffungswesens und dem wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel Rechnung zu tragen ist und die Losgrössen nicht beliebig klein definiert werden können. Standardmässig werden Bietergemeinschaften zugelassen, sodass für KMU die Möglichkeit besteht, sich zusammenzuschliessen.<\/p><p>Die Anliegen des Motionärs werden heute schon, soweit es das geltende Beschaffungsrecht und insbesondere die staatsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz zulassen, erfüllt. Neuerungen insbesondere im Bereich der Sprachen wird das in Revision befindliche Beschaffungsrecht bringen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, zum Beispiel Verbrauchsmaterialien, für die Armee - via Armasuisse - so organisiert wird, dass sich auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an den Ausschreibungen für die Lieferungen beteiligen können. Zur Erreichung dieses Ziels ist es grundlegend, dass die Ausschreibungen immer in den drei Amtssprachen veröffentlicht werden und dass die verlangten Mengen auf die Produktionsleistung der KMU abgestimmt sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Armasuisse. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen soll auf regionaler Ebene erfolgen und auf die KMU ausgerichtet sein"}],"title":"Armasuisse. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen soll auf regionaler Ebene erfolgen und auf die KMU ausgerichtet sein"}