﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153789</id><updated>2023-07-28T05:46:51Z</updated><additionalIndexing>15;2841;55</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2495</code><gender>m</gender><id>471</id><name>Gutzwiller Felix</name><officialDenomination>Gutzwiller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4919</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-09-08T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-08-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-09-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2495</code><gender>m</gender><id>471</id><name>Gutzwiller Felix</name><officialDenomination>Gutzwiller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3789</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./4. Der Bundesrat hat sich bereits in seinen Antworten zu den Interpellationen Diener Lenz 14.3062 sowie Stöckli 14.4145 zum Thema Rückverfolgung von Tabakfabrikaten geäussert. Die Kontrolle, ob Tabakprodukte korrekt versteuert sind oder nicht, liegt bei der Eidgenössischen Zollverwaltung, die das Tabaksteuergesetz vollzieht. Es ist folglich sachgerecht, allfällige Regelungen über Informatiksysteme, welche dieses Ziel unterstützen sollen, im Tabaksteuergesetz zu verankern. Dies hat der Bundesrat am 5. Juni 2015 mit seinem Entscheid über das weitere Vorgehen über die Stossrichtung des Entwurfes zum neuen Tabakproduktegesetz bestätigt. Die Einführung eines Rückverfolgungssystems für Tabakprodukte war dementsprechend nicht im Vorentwurf des Tabakproduktegesetzes enthalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der EU wird aufgrund der neuen Tabakprodukterichtlinie (2014/40/EU) ein Rückverfolgungssystem eingeführt. Für Zigaretten und Drehtabak muss das System bis am 20. Mai 2019 operationell sein. Die Vernehmlassung zu einer Machbarkeitsstudie für die Erarbeitung eines solchen Systems dauerte bis am 5. August 2015 (Dokumentation erhältlich über http://ec.europa.eu &amp;gt; Deutsch &amp;gt; Recht und Politikbereiche &amp;gt; Öffentliche Konsultationen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weil ein Rückverfolgungssystem ausgesprochen transnational eingesetzt werden soll, empfiehlt es sich, die Umsetzung in der EU abzuwarten, bevor konkrete Massnahmen in der Schweiz getroffen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Gegensatz zum Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen enthält das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) in den Bereichen Rückverfolgung von Tabakfabrikaten sowie Verkauf abgabenfreier Tabakwaren in den Zollfreiläden und den Luftlinien (Duty-free) lediglich Empfehlungen für die Vertragsstaaten und keine rechtlich verbindlichen Vorschriften. Somit ist eine Ratifizierung des FCTC-Übereinkommens ohne die Einführung eines Rückverfolgungssystems für Tabakprodukte möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat den Vorentwurf zum neuen Tabakproduktegesetz so ausgestaltet, dass die Vorlage eine Ratifizierung des FCTC ermöglicht. Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird der Bundesrat prüfen, ob dies immer noch der Fall ist. Zurzeit ist nicht geplant, das FCTC und das Protokoll (welches noch nicht in Kraft ist) gleichzeitig zu ratifizieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Zollfreilager gehören zum Zollinland und unterstehen der Schweizer Rechtsordnung. Sie sind keine rechtsfreien Räume. Die in Zollfreilager gelagerten Waren unterliegen generell der Zollüberwachung. Für sensible Waren, dazu zählen auch Tabakfabrikate, muss der Einlagerer eine detaillierte Bestandesaufzeichnung führen, mittels welcher die Zollverwaltung die Zollüberwachung sicherstellen kann. Sämtliche Transporte von Zigaretten in Richtung EU werden dieser durch die Zollverwaltung automatisiert gemeldet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dieser systematischen Meldungen und der lückenlosen Aufzeichnungspflicht mussten seit mehr als zehn Jahren keine grösseren Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit Zigaretten oder Tabak festgestellt werden. Ferner ist seit dem Jahr 2010 der Versandhandel mit unversteuerten Zigaretten oder Feinschnitttabak gänzlich verboten. Die Aussage, dass Zollfreilager als Dunkelkammern dazu dienen würden, Tabakwaren unverzollt in den internationalen illegalen Handel einzuschleusen, trifft zumindest für die Schweiz aus heutiger Sicht nicht zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist zurzeit daran, die EFK-Empfehlungen in einem Bericht zu konkretisieren. Die daraus folgenden Massnahmen sollen per 1. Januar 2016 wirksam werden. Die vollumfängliche Umsetzung der Empfehlungen der EFK wird erheblich zur Reduktion der verschiedenen Risiken beitragen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Mehrheit (79 gegenüber 51) aller Vernehmlassungsteilnehmer (Tabakproduktegesetz) fordert im Tabakbereich Track-and-Trace-Systeme, um die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten gewährleisten und so Schmuggel und Fälschungen eindämmen zu können. Dafür braucht es eine Gesetzesgrundlage. So würde sichergestellt, dass die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen in der Tabakprävention und bei der Bekämpfung des illegalen Handels erfüllen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. In diversen Antworten (Fragestunde im Nationalrat, Interpellationen Diener Lenz und Stöckli) hat der Bundesrat teilweise widersprüchliche Auskünfte darüber erteilt, welches Gesetz als Beschaffungsgrundlage für ein entsprechendes Rückverfolgbarkeitssystem dienen soll. Wo plant der Bundesrat die Pflicht zur Beschaffung eines von der Tabakindustrie unabhängigen Track-and-Trace-Systems zu verankern: im Tabaksteuergesetz oder im Tabakproduktegesetz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Zollfreilager ermöglichen es, Tabakwaren unverzollt in den internationalen (illegalen) Handel einzuschleusen. Seit 1994 meldet die Eidgenössische Zollverwaltung Zigarettentransporte zwar der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde. Die Zollfreilager blieben jedoch Dunkelkammern, deren Rolle auch im Tabakbereich dringend geklärt werden muss, um die Alimentierung des internationalen Schmuggels zu unterbinden. Wie beurteilt der Bundesrat, Tabak und Zigaretten in Zollfreilagern betreffend, die der Oberzolldirektion vorgeschriebenen Risikoanalysen und Kontrollen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. 2014 lieferte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) einen Evaluationsbericht der Zollfreilager: Die EFK stellt fest, es gebe generell "Fehler bei der Warenanmeldung, der Ursprungserklärung" und es fehle "die Rückverfolgbarkeit der Waren". Die EFK listet Zigaretten als "problematische Güter" auf und empfiehlt dem Bundesrat acht Massnahmen, u. a. die Kontrollen der Zollfreilager betreffend. Wann und wie setzt er diese Massnahmen um?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Über die Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC) unterbinden Länder den Verkauf von Tabakwaren in Duty-free-Geschäften und in Luftlinien. 180 Länder, darunter die EU, haben die FCTC ratifiziert, nicht aber die Schweiz. Rückverfolgbarkeitssysteme für Tabakprodukte sind Vorbedingung für die Ratifizierung. Ist der Bundesrat bereit, in den nächsten Monaten zunächst die Tabakgesetzgebung entsprechend auszugestalten, dann die FCTC zu ratifizieren und auch das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zu unterzeichnen? &lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesetzliche Grundlage für eine unabhängige Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten. Reputationsrisiken ausmerzen, Klarheit schaffen</value></text></texts><title>Gesetzliche Grundlage für eine unabhängige Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten. Reputationsrisiken ausmerzen, Klarheit schaffen</title></affair>