﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153790</id><updated>2023-07-28T05:49:01Z</updated><additionalIndexing>15;34</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2629</code><gender>f</gender><id>1148</id><name>Savary Géraldine</name><officialDenomination>Savary</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4919</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-12-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-08-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-12-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2629</code><gender>f</gender><id>1148</id><name>Savary Géraldine</name><officialDenomination>Savary</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3790</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Aufgrund der kürzlich ausgestrahlten Sendungen zu unerwünschten Werbeanrufen hat sich zur allgemeinen Überraschung herausgestellt, dass das Bakom Schweizer Rufnummernblöcke an ausländische Firmen verkauft, ohne dass eine Kontrolle darüber besteht, wer diese Nummern schlussendlich verwendet. Nun ist aber allgemein bekannt, dass die Mehrheit der unerwünschten Anrufe, die bei Seco und bei Konsumentenverbänden angezeigt wurden, aus dem Ausland kommt. Die von diesen Stellen eingereichten Strafanzeigen zeigen klar, wie schwierig es sowohl für die zuständigen Justizbehörden als auch für die Schweizer Netzbetreiber ist, die Anrufenden zu identifizieren und diese folglich bei Missachtung des Sterneintrags zu sanktionieren. Deshalb ist der Verkauf von Schweizer Rufnummern an ausländische Firmen für die Öffentlichkeit noch viel unverständlicher, denn diese verkaufen die Rufnummern ihrerseits weiter, ohne dass jegliche Kontrollmechanismen bestehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das Bakom teilt Festnetz- und Mobilnummern gestützt auf die geltenden rechtlichen Grundlagen nur Anbieterinnen von Fernmeldediensten (FDA) zu, die nach Artikel 4 des Fernmeldegesetzes registriert sind. Dabei erfolgt die Zuteilung in Blöcken à 10 000 Nummern. Die FDA ihrerseits können daraus unter bestimmten Voraussetzungen Nummern weiteren, nach Artikel 4 des Fernmeldegesetzes registrierten FDA zuteilen (sogenannte untergeordnete Zuteilung). Die Nummern werden sodann z. B. im Rahmen von Abonnementsverträgen zur Nutzung an Endkundinnen und Endkunden weitergegeben, welche den FDA folglich bekannt sind. Die FDA sind somit grundsätzlich in der Lage, diese unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses den anfragenden und zu Anfrage berechtigten Behörden, wie z. B. den Strafverfolgungsbehörden, bekanntzugeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die heutigen Technologien (insbesondere Voice over IP, VoIP) ermöglichen es den Endkundinnen und Endkunden jedoch auf einfache Weise, ihre Zugangsdaten, z. B. die Login-Daten zum VoIP-Account, Dritten weiterzugeben, damit diese mit der Identität der Endkundin oder des Endkunden Anrufe tätigen können. Die Identität dieser Dritten ist folglich nur den Endkundinnen und Endkunden selber bekannt. Darüber hinaus besteht auch das Phänomen, dass die angezeigten Nummern gefälscht werden können, was technisch ohne Weiteres machbar ist (siehe Frage 2).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Problematik im Zusammenhang mit solchen Anrufen bewusst. In seinen Berichten vom 17. September 2010 zur Erfüllung des Postulates der KVF-S 09.3002 vom 13. Januar 2009 sowie vom 19. November 2014 zur Erfüllung des Postulates der KVF-S 13.3009 vom 29. Januar 2013 hat er sich damit bereits auseinandergesetzt und mögliche Lösungsansätze eruiert. Derzeit werden diese im Rahmen der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für die Revision des Fernmeldegesetzes geprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Diese Frage wird anlässlich der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für die Revision des Fernmeldegesetzes geprüft. Zu beachten ist dabei, dass der Telekomsektor in einem internationalen Kontext steht und länderübergreifende Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Die Vergabe nationaler Nummern durch die FDA an Endkundinnen und Endkunden, die ihren Sitz im Ausland haben, wird nicht nur in der Schweiz, sondern in einer Vielzahl anderer Länder praktiziert. Auf europäischer Ebene laufen zurzeit Diskussionen, die in den Erlass einer Empfehlung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) münden könnten. Diese Empfehlung würde die Mitgliedstaaten dazu anhalten, den FDA vorzuschreiben, Telefonnummern aus dem nationalen Nummerierungsplan nur an Private und Unternehmen mit Wohnsitz/Sitz im Inland zu vergeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es darf jedoch nicht ausser Acht gelassen werden, dass es durchaus im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten sein kann, wenn Unternehmen, welche ihren Sitz nicht in der Schweiz haben, über lokale Nummern zum entsprechend günstigen Tarif (z. B. im Rahmen einer Festnetz-Flat-Rate) erreicht werden können. Zu denken ist dabei beispielsweise an eine Support-Hotline eines Computerherstellers, die im Ausland betrieben wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiter kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verweigern der Zuteilung von Schweizer Telefonnummern an Unternehmen mit Sitz im Ausland bewirkt, dass Letztere bei Werbeanrufen in die Schweiz den Angerufenen dennoch gefälschte Schweizer Nummern anzeigen lassen. Sind diese angezeigten Nummern zugeteilt, haben die Werbeanrufe für die tatsächlichen Nummerninhabenden sehr unangenehme Konsequenzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie unter Frage 1 ausgeführt, gründet die Problematik der unerwünschten Anrufe mit schweizerischen Nummern aus dem Ausland auf den heute den Endkundinnen und Endkunden zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten und nicht auf der gesetzlich legitimierten Zuteilungspraxis des Bakom oder gar auf behördlicher Untätigkeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Endkundinnen und Endkunden können grundsätzlich bereits heute durch die Strafverfolgungsbehörden identifiziert werden, auch wenn sie nicht im öffentlichen Verzeichnis (Telefonbuch) registriert sind (siehe Frage 1).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Berichte vom 17. September 2010 und vom 19. November 2014 hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass Callcenter zukünftig im Telefonbuch verzeichnet sein müssen und sie ihre Rufnummer nicht unterdrücken dürfen. Die Einführung dieser Massnahmen verfolgt er nun anlässlich der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für die Revision des Fernmeldegesetzes weiter.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat der Bundesrat Kenntnis über den Verkauf von Schweizer Rufnummernblöcken an ausländische Firmen, und hat er seine Zustimmung gegeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Muss der Bundesrat nicht sicherstellen, dass Schweizer Telefonnummern jeweils den Firmen zugeteilt werden, die in der Schweiz tätig sind und dem Schweizer Recht unterliegen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Betrachtet der Bundesrat es als zulässig, dass das Bakom Rufnummernblöcke verkauft, ohne dass er deren Verwendungszweck kontrollieren muss?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Müsste der Bundesrat nicht für alle, die eine Schweizer Rufnummer erhalten, eine Pflicht vorsehen, ihre Identität offenzulegen oder Nummern zu verwenden, anhand derer sie klar identifizierbar sind?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Unbekannte Rufnummernblöcke. Was unternimmt der Bundesrat?</value></text></texts><title>Unbekannte Rufnummernblöcke. Was unternimmt der Bundesrat?</title></affair>