﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153794</id><updated>2023-07-28T06:00:59Z</updated><additionalIndexing>48;52</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2565</code><gender>m</gender><id>801</id><name>Abate Fabio</name><officialDenomination>Abate</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4919</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-12-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-08-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-12-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2565</code><gender>m</gender><id>801</id><name>Abate Fabio</name><officialDenomination>Abate</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3794</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Wir wissen nicht, wie die SBB die Probleme angehen und lösen wollen, die sich nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels aufgrund der Gefahrguttransporte ergeben werden. Die Frage stellt sich insbesondere für den Sottoceneri und dort im Speziellen für die Ortschaften Lugano und Chiasso. Diese beiden Zonen wurden für diesen speziellen Bereich als risikobehaftet beurteilt. Dies gilt auch für die Linie über Gambarogno, die sich durch die Ortschaften windet und die bis zur Eröffnung des Ceneri-Basistunnels sichtlich gefährdet ist. Dieser Aspekt wurde von den zuständigen Stellen nicht genügend vertieft untersucht. Diese glauben nämlich an eine Lösung dieses Problems; selber liefern sie jedoch keine befriedigenden Antworten. Die Annahme, dass die Züge langsamer fahren werden, ist mit der geplanten Kapazitätsauslastung auf dieser Strecke nicht vereinbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gestellten Fragen zielen auf gewisse Aspekte, für die es bisher keine zufriedenstellenden Antworten gab. Zudem unterstreichen sie die Forderung, vermehrt Verantwortung für dieses Problem zu übernehmen. Ein präventiver Ansatz ist hier unabdingbar.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels bzw. des Ceneri-Basistunnels hat a priori keinen Einfluss auf die Art der transportierten Gefahrgüter. Die erwartete Erhöhung der Gefahrgutmengen durch die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels ist sowohl den Behörden als auch den SBB bewusst. Sie wird in jedem Bau- und Planungsverfahren seit Jahren ausgewiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der netzweiten Übersicht über die Risiken aus dem Transport gefährlicher Güter (Screening) sind die Strecken im Tessin ebenso wie der Gotthard-Basistunnel erfasst und die Risiken bekannt. Die Risiken der Gotthard-Basislinie (Tunnel und offene Strecke) sind ebenfalls umfassend analysiert. Die Entwicklung der Gefahrguttransporte wird in einem jährlichen Monitoring überwacht. Bei relevanten Veränderungen wird das Risiko neu beurteilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bestehenden Eisenbahnanlagen entsprechen dem Stand der Sicherheitstechnik. Auf der Nord-Süd-Achse werden alle Züge mittels Zugkontrolleinrichtungen kontrolliert. Bei Unregelmässigkeiten an Fahrzeugen werden Informationen rund um die Uhr an den Fahrdienst sowie an das Interventionszentrum in Erstfeld geschickt und unmittelbar beurteilt. Dieses bestimmt die notwendigen Massnahmen, um die Sicherheit des Betriebs zu gewährleisten. Dafür werden verschiedene Messanlagen wie zum Beispiel Heissläufer- und Festbremsortungsanlagen, Brand- und Chemieortungsanlagen oder Radlastcheckpoints eingesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Gefahrguttransport ist streng geregelt. Einerseits gilt für den internationalen Transport über das Landverkehrsabkommen (Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse vom 21. Juni 1999, SR 0.740.72) die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID, Anhang C zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (Cotif), Version vom 1. Januar 2015 &lt;a href="http://www.otif.org/veroeffentlichungen/rid-2015.html"&gt;http://www.otif.org/veroeffentlichungen/rid-2015.html&lt;/a&gt;). Für den nationalen Transport erlangt das RID über die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (SR 742.412) ebenfalls Gültigkeit, ergänzend gilt die Störfallverordnung (SR 814.012). Der Gefahrguttransport ist damit aus Sicht des Bundesrates ausreichend reguliert. Die Sicherheit in diesem Bereich wird laufend geprüft und kontinuierlich verbessert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es gelten grundsätzlich die Verantwortungen gemäss Cotif (SR 0.742.403.1) und Eisenbahngesetz (SR 742.101). Je nach Ursache sind die Infrastrukturbetreiberin oder das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. weitere Beteiligte wie die Wagenhalter in der Verantwortung. Die Verantwortlichkeiten werden im Ereignisfall eingehend geprüft.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie gedenken die SBB die Probleme zu lösen, die sich aufgrund von Gefahrguttransporten auf der Schiene ergeben, insbesondere im Sottoceneri nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels? Wie gedenkt er bis zur Eröffnung des Ceneri-Basistunnels das Problem auf der Linie über Gambarogno anzugehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass allfällige Sicherheitsvorkehrungen lückenhaft und ungenügend sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wer würde bei einem Unfall die Verantwortung übernehmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gefahrguttransporte auf der Schiene im Tessin. Alles in Ordnung?</value></text></texts><title>Gefahrguttransporte auf der Schiene im Tessin. Alles in Ordnung?</title></affair>