{"id":20153821,"updated":"2023-07-28T05:59:04Z","additionalIndexing":"44;2446;48","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-09T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-11-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1441749600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"type":"speaker"}],"shortId":"15.3821","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Beschränkung des Fahrkostenabzugs gilt gesamtschweizerisch und kommt bei allen unselbstständig Erwerbenden zum Tragen. Der geänderte Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a DBG sieht keine Unterscheidung zwischen ländlichen und urbanen Regionen vor. Die Anpassung des Steuerharmonisierungsgesetzes gibt den Kantonen die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, bei ihren Einkommenssteuern eine Obergrenze für den Fahrkostenabzug festzulegen. Beim Entscheid darüber, ob sie eine Obergrenze einführen wollen und gegebenenfalls in welcher Höhe, können sie ihren regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen. Der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer hat keinen Zusammenhang mit der Zielerreichung in der neuen Regionalpolitik (NRP). Die NRP unterstützt den wirtschaftlichen Strukturwandel der Regionen und fördert deren Wettbewerbsfähigkeit. Sie richtet sich damit an Wirtschaft und Unternehmen.<\/p><p>2. Die Korrektur erfolgt im Veranlagungsverfahren. Der Mitarbeiter, welchem ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung steht, hat neu gleich wie die übrigen Mitarbeitenden seinen Arbeitsweg zu deklarieren. Wenn die Kosten des Arbeitswegs 3000 Franken übersteigen, erfolgt bei der direkten Bundessteuer für den 3000 Franken übersteigenden Betrag eine Aufrechnung als übriges Einkommen. Die Aufrechnung erfolgt gestützt auf Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a DBG, welcher den Höchstabzug für Fahrkosten auf 3000 Franken pro Jahr beschränkt.<\/p><p>3.\/4. Der pauschal ermittelte Privatanteil von 9,6 Prozent des Kaufpreises des Geschäftsfahrzeugs gilt unverändert. Er berücksichtigt lediglich den Wert der privaten Nutzung des Fahrzeugs ohne Arbeitsweg. In der zuständigen SSK-Arbeitsgruppe sind im Übrigen die gleichen, massgebenden Wirtschaftsverbände vertreten wie vor acht Jahren.<\/p><p>5. Gemäss Stellungnahme des Bundesamtes für Sozialversicherung verzichtet die AHV aus Praktikabilitätsgründen weiterhin darauf, den mit dem Geschäftsfahrzeug zurückgelegten Arbeitsweg als Naturallohn aufzurechnen. Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung wird auch inskünftig davon absehen, diese geldwerte bzw. entgeltliche Leistung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu besteuern. Da gewisse Kategorien von Steuerpflichtigen von der Beschränkung des Fahrkostenabzugs nicht betroffen sind und zudem zahlreiche Kantone höhere Obergrenzen oder gar keine Beschränkung des Fahrkostenabzugs kennen, lässt es sich rechtfertigen, diese Praxis weiterzuführen.<\/p><p>6. Das Parlament hat am 21. Juni 2013 das Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur angenommen. Dabei wurde bewusst auf eine gleichartige Regelung bei den selbstständig Erwerbenden verzichtet. In der diesbezüglichen Botschaft (BBl 2012 1680) steht denn auch: \"Diese Regelung erfasst nur die unselbstständig Erwerbenden. Eine Regelung auch für die selbstständig Erwerbenden würde den Rahmen dieser Vorlage sprengen.\"<\/p><p>Bei unselbstständig Erwerbenden erfolgt aus verschiedenen Gründen keine Aufrechnung bei der Abgabe von aus geschäftlichen Gründen benützten Generalabonnementen. Unter anderem lässt sich die private Nutzung des Generalabonnements durch den Erwerbstätigen nicht eruieren und damit auch nicht der finanzielle Vorteil ermitteln, den er daraus zieht. Weiter liegen die Kosten für ein Generalabonnement (2. Klasse) nicht wesentlich über dem maximalen Fahrkostenabzug von 3000 Franken bei der direkten Bundessteuer. Kann der Arbeitnehmer den Arbeitsweg nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, z. B. wegen ungünstigen Verkehrsverbindungen, rechtfertigt sich eine Aufrechnung für den Arbeitsweg bei Abgabe eines Generalabonnements nicht.<\/p><p>7. Das Parlament hat mit dem Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur die Beschränkung des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer beschlossen. Mit der Kann-Vorschrift im StHG wurde eine Abweichung zu den kantonalen Steuern geschaffen. Diese Beschlüsse führen zu Mehraufwand bei der Steuerdeklaration und -veranlagung. Die SSK hat zusammen mit Vertretern der Wirtschaftsverbände eine möglichst einfache und praktikable Lösung gesucht, um die neuen Gesetzesbestimmungen auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung innerhalb der Gruppe der unselbstständig Erwerbenden umzusetzen. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Fabi-Vorlage wird der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer ab 1. Januar 2016 auf 3000 Schweizerfranken beschränkt. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) hat Vorschläge zur Umsetzung der Fahrkostenabzugsbeschränkung ausgearbeitet, welche vom Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) genehmigt wurden. Die Vorschläge der SSK enthalten nebst Steuererhöhungen auch diverse Ungleichbehandlungen, weshalb sich verschiedene Fragen für den Bereich der direkten Bundessteuer stellen.<\/p><p>1. Aus den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates ist zu entnehmen, dass von der Fahrkostenbeschränkung rund 20 Prozent der Bundessteuerpflichtigen betroffen sind. In den Randregionen sind es wesentlich mehr (beispielsweise Obwalden rund 75 Prozent). Wie werden Ungleichbehandlungen zwischen ländlichen und urbanen Regionen in Bezug auf den Fahrkostenabzug im Bereich der direkten Bundesteuer behoben, insbesondere um die Ziele der neuen Regionalpolitik zu erreichen?<\/p><p>2. Gemäss Vorschlägen der SSK und der FDK soll bei unselbstständig Erwerbenden, welchen ein Geschäftsauto zur Verfügung steht, eine Erhöhung des steuerbaren Einkommens erfolgen. Wie soll nun diese Korrektur erfolgen, als zusätzliches Einkommen oder Korrektur bei den Abzügen? Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die Aufrechnung?<\/p><p>3. Vor rund acht Jahren haben sich die massgebenden Wirtschaftsverbände, die Politik und die Verwaltung im Sinne eines Kompromisses darauf einigen können, den Privatanteil jährlich bei 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises festzulegen. Weshalb erfolgt nun eine einseitige Korrektur seitens der SSK und der FDK unter Einbezug weniger ausgewählter Verbände?<\/p><p>4. Bei den meisten Steuerpflichtigen werden im Privatanteil von 9,6 Prozent Arbeitswegkosten zumindest teilweise abgedeckt sein. Gemäss heutiger Regelung kann kein Abzug für den Arbeitsweg abgezogen werden. Weshalb erfolgt nach den Vorschlägen der SSK zusätzlich eine volle Berücksichtigung der Arbeitswegkosten für die Ermittlung der Aufrechnung?<\/p><p>5. Unterliegen die Aufrechnungen der Mehrwertsteuer und den Sozialversicherungen?<\/p><p>6. Weshalb erfolgt keine Aufrechnung bei den selbständig Erwerbenden und den unselbststständig Erwerbenden mit einem Generalabonnement?<\/p><p>7. Die Vorschläge der SSK führen zu vermehrten bürokratischen Aufwand, auch bei den Arbeitgebern. Was will der Bundesrat unternehmen, um eine einfachere Lösung zu finden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuererhöhungen durch Beschränkung des Fahrkostenabzuges"}],"title":"Steuererhöhungen durch Beschränkung des Fahrkostenabzuges"}