{"id":20153830,"updated":"2023-07-28T06:00:47Z","additionalIndexing":"48","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-09-29T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-11-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1441836000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1506636000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.3830","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass sich mit dem Fahrplan ab Dezember 2015 Veränderungen beim Fernverkehrsangebot in der Ostschweiz ergeben. Allerdings wird das Angebot zwischen Zürich und St. Gallen ausgebaut, und zwar mit einem zusätzlichen stündlichen schnellen Fernverkehrszug. Hiervon profitieren vor allem die Stadt St. Gallen und diejenigen Städte und Regionen, welche ab St. Gallen mit guten Anschlüssen erschlossen werden. Für die Städte Wil, Uzwil, Flawil und Gossau gibt es keine Verschlechterung der Fernverkehrsverbindungen: Wil und Gossau behalten die halbstündlichen Direktverbindungen mit Zürich, Flawil und Uzwil die stündlichen Direktverbindungen. Von einem Angebotsabbau kann somit keineswegs gesprochen werden. Ein einziger Pendlerzug wird ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 entfallen. Dieser Zusatzzug, welcher bisher aus Kapazitätsgründen in der morgendlichen Hauptverkehrszeit nötig war, ist mit dem dritten Zug zwischen St. Gallen und Zürich und der deutlichen Kapazitätserhöhung des fast zeitgleich verkehrenden Zuges nicht mehr erforderlich.<\/p><p>2. Der Bundesrat führt die SBB mittels strategischer Ziele und erwartet von dieser die Entwicklung von attraktiven, pünktlichen und qualitativ hochwertigen Mobilitätslösungen. Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung des Fernverkehrsangebotes liegt indessen im Verantwortungsbereich der SBB. Daher sieht der Bundesrat von einem Einwirken auf die SBB grundsätzlich ab.<\/p><p>3. Zur Klärung dieser und anderer Fragen hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im September 2015 auf Wunsch des Kantons St. Gallen eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Neben den betroffenen Bahnen und dem BAV sind die Kantone St. Gallen, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden und Thurgau in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Die Attraktivitätssteigerung für den Wirtschaftsraum Wil\/Fürstenland wird auch im Rahmen der Erarbeitung von Step 2030 thematisiert.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der SBB-Fahrplanwechsel Ende dieses Jahres bringt einen Angebotsabbau insbesondere für Wil, aber auch für Uzwil, Flawil und Gossau. Der dritte stündliche Schnellzug von St. Gallen Richtung Zürich wird in Wil nicht halten, und der Entlastungsschnellzug um 7.11 Uhr nach Zürich Hauptbahnhof wird gleich ganz gestrichen.<\/p><p>Eine weitere Verschlechterung ist auf den Fahrplanwechsel 2018 vorgesehen, denn der auf jenen Zeitpunkt hin geplante vierte stündliche Schnellzug St. Gallen-Zürich wird in Wil auch nicht halten, und bei Reisen nach Bern und in die Westschweiz wird es voraussichtlich notwendig sein, in Zürich umzusteigen.<\/p><p>Die neuen Direktverbindungen St. Gallen-Zürich werden für Wil kaum eine Entlastung mit sich bringen, denn die Züge in Richtung Zürich füllen sich weniger in St. Gallen als vielmehr in Gossau, Flawil und Uzwil, wo die zusätzlichen Schnellzüge auch nicht halten werden.<\/p><p>Die Benachteiligung von Wil als drittgrösste Stadt im Kanton St. Gallen mit ihrem kantonsübergreifenden Einzugsgebiet von rund 110 000 Personen und auch der Angebotsabbau in der bedeutenden Wirtschaftsregion Fürstenland von Uzwil über Flawil bis nach Gossau kann nicht hingenommen werden, umso weniger als es gemäss Verkehrsexperten technisch möglich wäre, ohne wesentlichen Zeitverlust die zusätzlichen Schnellzüge auch in Wil halten zu lassen.<\/p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass der Wegfall von Schnellzugsverbindungen die Standortattraktivität des Wirtschaftsraumes Wil\/Fürstenland beeinträchtigt?<\/p><p>2. Ist er bereit, bei den SBB darauf hinzuwirken, dass die Aufhebung der Schnellzughalte in Wil auf den Fahrplanwechsel 2018 rückgängig gemacht wird?<\/p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er, um die Bahnattraktivität in Gossau, Flawil, Uzwil und Wil zu stärken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Benachteiligen die SBB den Wirtschaftsraum Wil\/Fürstenland?"}],"title":"Benachteiligen die SBB den Wirtschaftsraum Wil\/Fürstenland?"}