﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153843</id><updated>2025-11-14T07:36:01Z</updated><additionalIndexing>04;24;15</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4920</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-06-07T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2015-11-11T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-09-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-06-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2584</code><gender>m</gender><id>1135</id><name>Amstutz Adrian</name><officialDenomination>Amstutz</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>15.3843</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im Jahr 2004 betrug das Budget des BFS 93 Millionen Franken. 2014 hat es sich bereits auf über 164 Millionen Franken fast verdoppelt. Zum Vergleich: Die Staatsausgaben sind in demselben Zeitraum von 50 Milliarden auf 66 Milliarden Franken um 33 Prozent angestiegen. Das Ausgabenwachstum beim BFS ist damit weit überdurchschnittlich. Wäre das Budget des BFS ebenfalls mit 33 Prozent angestiegen, würde es heute rund 123 Millionen Franken betragen. Mit dieser Motion soll der Personal- und Sachaufwand beim BFS um die Hälfte (der Rechnung 2014) auf 82 Millionen reduziert werden und sich damit dem übrigen Wachstumsschnitt in etwa angleichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Reduktion der Ausgaben wird dazu führen, dass ein grosser Teil der Statistiken ersatzlos gestrichen und die wirklich notwendigen auf das Allerwesentlichste reduziert werden können. Doppelspurigkeiten bei Statistiken der einzelnen Bundesämter und des BFS müssen aufgehoben werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Von den vielen statistischen Erhebungen profitieren weder Wirtschaft noch Bevölkerung. Vor allem kleinere Unternehmen leiden jedoch unter dem ständig zunehmenden Statistikaufwand. Dies führt dazu, dass viele Unternehmer und Privatpersonen die Unterlagen mit möglichst geringem Zeitaufwand Handgelenk mal Pi ausfüllen, was zu fehlerhaften Statistiken führt. Es sind aber diese fehlerbehafteten Statistiken, auf welchen die Politik neue Gesetze und Regulierungen beschliesst. Ein irreführender Teufelskreis, der nur mit einer rigorosen Reduktion der Ausgaben korrigiert werden kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Meinung, dass in einem modernen, demokratischen Staatswesen der Zugriff auf verlässliche statistische Informationen unabdingbar ist. Diese Informationen erlauben es der Politik, der Verwaltung, den Sozialpartnern, der Wissenschaft sowie den Bürgerinnen und Bürgern fundierte Entscheidungen zu treffen. In Artikel 65 der Bundesverfassung findet sich die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der notwendigen statistischen Daten für die im Bundesstatistikgesetz festgelegten Zwecke. Diese Aufgabe könnte das Bundesamt für Statistik (BFS) mit der geforderten Kürzung (auf das ungefähre Niveau der Jahrtausendwende) weder im definierten Umfang noch in der notwendigen Qualität erfüllen. Der Bundesrat prüft die Notwendigkeit der Statistiken regelmässig im Rahmen des statistischen Mehrjahresprogramms und der Sparprogramme. Er priorisiert die Inhalte und prüft dabei jeweils, ob sich aus der Zusammenführung der Statistikproduktion eine höhere Effizienz ergibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Aussagen zur Qualität der statistischen Informationen teilt der Bundesrat nicht: Er geht davon aus, dass den Befragten bewusst ist, dass sie mit ihren Angaben wichtige Grundlagen für die politische und die eigene Entscheidfindung liefern. Wirtschaftsstatistiken dienen beispielsweise als Basis für Entscheide der Schweizerischen Nationalbank (Geldpolitik), der Wirtschaftsverbände sowie der Sozialpartner (Lohnverhandlungen) und sie werden auch von Unternehmen verwendet (Berechnung von Personalkosten, Verfügbarkeit von Fachspezialisten). International vergleichbare Statistiken erlauben die Positionierung der Schweiz im globalen Standortwettbewerb. Schliesslich können mit wissenschaftlichen Methoden unrichtige Angaben in der Regel gefiltert werden und führen nicht zu einer Falschbeurteilung der zugrundeliegenden Tendenzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seiner Antwort zu den Motionen Giezendanner 15.3433 und Schibli 15.3439 hat der Bundesrat festgehalten, dass ihm die Reduktion der Belastung der Befragten ein wichtiges Anliegen ist. In den letzten Jahren wurden verschiedene entsprechende Massnahmen umgesetzt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die zunehmende Verwendung von Register- und Administrativdaten zur Erstellung von statistischen Informationen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung des neuen Volkszählungssystems im Jahr 2010, mit der eine grosse Entlastung bei den befragten Haushalten, Liegenschaftsverwaltungen, Gemeinden sowie Kantonen erreicht werden konnte. Im Vergleich zur klassischen Vollerhebung des Jahres 2000 ergaben sich Einsparungen von rund 100 Millionen Franken. Das BFS hat in den letzten Jahren vermehrt von Vollerhebungen auf Stichproben umgestellt, um den Befragungsrhythmus bei gleichbleibender Qualität zu senken. Dabei wird sichergestellt, dass kleinere und mittlere Unternehmen nicht in mehreren Stichproben hintereinander befragt werden. Hier geht der Bundesrat mit den Motionären einig, dass eine weitere Verbesserung der Koordination zwischen den verschiedenen Statistikaktivitäten des Bundes zu einer zusätzlichen Entlastung der Befragten führen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat weist darauf hin, dass gut die Hälfte der Aufwandszunahme zwischen 2004 und 2014 beim BFS auf haushaltsneutrale Verschiebungen zurückzuführen ist (Übertragung von IT- und Mietkosten mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells 2007). Weiter führten die auf dem Parlamentsbeschluss zu den Bilateralen II basierende Umsetzung des Statistikabkommens und neue, vom Parlament geforderte statistische Inhalte, Erhebungen sowie Register zu entsprechendem Mehraufwand (u. a. Volkszählung, Unternehmensidentifikationsnummer). Bereinigt um diese Einflüsse liegt die Entwicklung des Aufwands des BFS im Durchschnitt des Gesamthaushalts.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, den Aufwand des Bundesamtes für Statistik (BFS) für das nächstmögliche Budget um 82 Millionen Franken zu kürzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Unternehmen und Bürger vom Statistikaufwand entlasten. Bundesamt für Statistik verkleinern</value></text></texts><title>Unternehmen und Bürger vom Statistikaufwand entlasten. Bundesamt für Statistik verkleinern</title></affair>