﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153844</id><updated>2023-07-28T14:53:34Z</updated><additionalIndexing>2811</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4920</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-06-01T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2018-06-11T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2015-12-04T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SPK-SR</abbreviation><id>24</id><name>Staatspolitische Kommission SR</name><abbreviation1>SPK-S</abbreviation1><abbreviation2>SPK</abbreviation2><committeeNumber>24</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2017-06-16T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents><correspondent><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><councillor><code>2573</code><gender>f</gender><id>823</id><name>Bruderer Wyss Pascale</name><officialDenomination>Bruderer Wyss</officialDenomination></councillor><language>de</language></correspondent></correspondents><sessionId>5013</sessionId></registration></registrations></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-09-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-06-01T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2018-06-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role><role><councillor><code>2681</code><gender>f</gender><id>3878</id><name>Flückiger-Bäni Sylvia</name><officialDenomination>Flückiger Sylvia</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>15.3844</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Zeitungsberichten wurden für die Zeit von Anfang 2011 bis Juni 2015 50 000 Auslandsreisen bewilligt, davon 9500 an vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende. Einzelberichte von Leuten, die sogar in ihr Herkunftsland reisen können, wo sie angeblich an Leib und Leben bedroht sind, zeigen wie unser Asylwesen missbraucht und ins Lächerliche gezogen wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Motionärin fordert ein generelles Reiseverbot für Personen aus dem Asylbereich. Der Bundesrat hält ein generelles Verbot für unverhältnismässig. Was die Heimatreisen von Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen und Asylsuchenden betrifft, erfüllt die bestehende Regelung weitgehend das Anliegen der Motionärin.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Reist eine asylsuchende Person in ihr Heimatland, wird ihr Asylgesuch grundsätzlich abgelehnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Reist ein anerkannter Flüchtling in seinen Heimatstaat zurück, führt dies grundsätzlich zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft, wenn er sich dadurch freiwillig unter den Schutz des Heimatstaates stellt (Art. 1C Ziff. 1 FK, Art. 63 Abs. 1 Bst. b AsylG). Gemäss der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Heimatreise freiwillig erfolgt ist. Dabei sind etwa die Gründe, die Dauer oder die Häufigkeit einer Heimatreise durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) entsprechend zu würdigen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement prüft zurzeit eine Gesetzesanpassung, um die Voraussetzungen einer zulässigen Heimatreise in solchen Fällen einzuschränken bzw. den Begriff der Freiwilligkeit genauer zu definieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Heimatreisen von vorläufig aufgenommenen Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, bei welchen die Wegweisung aber nicht vollzogen werden kann (beispielsweise aus medizinischen Gründen), werden vom SEM bereits heute nur sehr zurückhaltend und insbesondere bei schwerer Krankheit oder Tod von Familienangehörigen bewilligt. Findet eine Reise ohne Bewilligung statt, zieht dies in der Regel das Erlöschen oder die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme nach sich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Reisen von Personen aus dem Asylbereich in begründeten Fällen ausserhalb des Heimatstaates weiterhin möglich sein sollen. Anerkannte Flüchtlinge haben gemäss Flüchtlingskonvention Anspruch auf ein Reisedokument. Die zulässigen Reisegründe von vorläufig aufgenommenen Personen, welche die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, sowie von asylsuchenden Personen wurden mit dem am 1. Dezember 2012 erfolgten Inkrafttreten der totalrevidierten Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) aber stark eingeschränkt. Demnach werden solchen Personen Auslandsreisen nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt (z. B. Tod oder schwere Krankheit von nahen Familienangehörigen, Schulreisen). Bei vorläufig aufgenommenen Personen können zudem Gesuche aus humanitären Gründen und drei Jahre nach Erteilung der vorläufigen Aufnahme auch Gesuche aus anderen Gründen bewilligt werden. Jedes Gesuch ist Gegenstand einer sorgfältigen Einzelfallprüfung, wobei das SEM insbesondere auch die Integration der betroffenen Person prüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Motionärin fordert ferner, die Reisetätigkeiten von anerkannten Flüchtlingen besser zu kontrollieren. Das SEM steht in regelmässigem Kontakt mit den kantonalen Migrationsämtern und dem schweizerischen Grenzwachtkorps, um irreguläre Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat aufzudecken. Stellt die für die Grenzkontrolle zuständige Behörde fest, dass anerkannte Flüchtlinge mit einem Reiseausweis für Flüchtlinge in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat zurückgereist sind, erhält das SEM einen entsprechenden Bericht. Zudem werden zurückgegebene Reiseausweise von Flüchtlingen jeweils auf Anzeichen auf derartige Reisen untersucht.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene grundsätzlich keine Bewilligung für Auslandsreisen mehr erhalten, ausser diese wollen die Schweiz definitiv verlassen und verzichten auf Asyl und Schutz. Wer sich nicht an dieses Reiseverbot hält, verliert automatisch das Recht auf Asyl und auf vorläufige Aufnahme. Weiter soll es anerkannten Flüchtlingen ausnahmslos verboten werden, ihr Herkunftsland, wo sie angeblich an Leib und Leben bedroht sind, zu besuchen. Dazu sind die Reisetätigkeiten von anerkannten Flüchtlingen besser zu kontrollieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Keine Auslandsreisen für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene</value></text></texts><title>Keine Auslandsreisen für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene</title></affair>