{"id":20153858,"updated":"2023-07-28T06:01:07Z","additionalIndexing":"09;1216;24","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-16T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-09-29T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-11-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1442354400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1506636000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3045,"gender":"f","id":4143,"name":"Ruiz Rebecca Ana","officialDenomination":"Ruiz Rebecca"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3858","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/3. Der Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz (NRA-Bericht) geht auf die Problematik der Finanzierung von kriminellen (terroristischen) Organisationen ein, indem er darlegt, dass das Dispositiv der Geldwäschereibekämpfung und die damit einhergehende Kontrolle der Finanzintermediation auch auf die Verhinderung der Terrorismusfinanzierung ausgerichtet ist. Demnach müssen Finanzintermediäre die Transaktionen ihrer mit Rohstoffen handelnden Kunden im Rahmen der durch das Geldwäschereigesetz auferlegten Sorgfaltspflichten überwachen. Sobald der Verdacht aufkommt, dass Zahlungen eines Rohstoffhändlers in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Finanzierung einer terroristischen Organisation stehen könnten, müssen Abklärungen vorgenommen und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei abgesetzt werden. Rohstoffhändler, die auf fremde Rechnung tätig werden, gelten selbst als Finanzintermediäre, was zur Folge hat, dass sie den genannten Pflichten selbst unmittelbar unterstehen. Bei Missachtung dieser Pflichten gewärtigen fehlbare Intermediäre je nach Umfang und Inhalt ihrer Wahrnehmungen und Schwere des vorwerfbaren Verhaltens eine Strafverfolgung wegen mangelnder Sorgfaltspflicht bei Finanzgeschäften nach Artikel 305ter StGB bis hin zu:<\/p><p>- Unterstützung einer kriminellen Organisation nach Artikel 260ter StGB;<\/p><p>- Terrorismusfinanzierung nach Artikel 260quinquies StGB;<\/p><p>- Verstössen gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaida und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen.<\/p><p>Letzteres bedroht jede Unterstützung oder Förderung dieser Gruppierungen mit Freiheits- oder Geldstrafe, wobei sowohl die vorsätzliche als auch die eventualvorsätzliche Begehung dieser Taten erfasst wird. Im hypothetischen Fall einer Handelstätigkeit ausserhalb des Rahmens der Finanzintermediation, für die keine Sorgfaltspflichten anzuwenden wären, würden im Übrigen die Artikel 260ter und 260quinques StGB sowie das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaida und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen direkt auf die betreffenden Personen Anwendung finden. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Chevalley 15.3077 festhielt, hat die Schweiz auch die Sanktionsmassnahmen der Uno gegenüber dem \"Islamischen Staat\" umgesetzt. Das Embargogesetz und die Verordnungen über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung Al-Qaida oder den Taliban und gegenüber Syrien sowie über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak verbieten geschäftliche Transaktionen und enthalten namentlich auch von der Rohstoffbranche zu beachtende Sanktionen. Im Bericht der Schweiz in Bezug auf die Umsetzung von Resolution 2199 des Uno-Sicherheitsrates wird das Verbot der Bereitstellung und des Handels von Öl ausführlich dargelegt.<\/p><p>Aufgrund dieses Dispositivs kommt der NRA-Bericht zum Schluss, dass die Schweiz über zeitgemässe und den internationalen Standards entsprechende Mittel verfügt, um den Risiken der Finanzierung des Terrorismus entgegenzutreten.<\/p><p>2. Wie erwähnt geht mit den Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre auch eine Kontrolle darüber einher, ob der mit Rohstoffen handelnde Kunde die notwendigen Vorkehrungen trifft, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Zur weiteren Risikominderung in diesem Bereich dienen Massnahmen, die direkt auf der Ebene der Handelsgesellschaften zu treffen sind; so z. B. die Umsetzung ethischer Grundsätze und Verhaltensregeln und eine Erhöhung der Transparenz hinsichtlich des Ursprungs der Rohstoffe bzw. der damit verbundenen Transaktionen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 30. Mai 2015 den \"Ersten nationalen Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung\" veröffentlicht. In diesem Bericht wird jedoch das Risiko nicht erörtert, dass durch den Verkauf von Rohstoffen an Schweizer Handelsfirmen kriminelle oder terroristische Organisationen finanziert werden können. Ein Risiko, das nicht unterschätzt werden darf. Der Islamische Staat finanziert sich mit dem Verkauf von Erdöl. Im Oktober 2014 haben es die US-Behörden für sinnvoll gehalten, zwei der grössten im Erdölsektor tätigen Schweizer Unternehmen in Bern zu treffen, um \"Informationen auszutauschen\" (\"Le Temps\", 30. Mai 2015) über das schwarze Gold, das illegal aus Syrien und Irak ausgeführt wird. Den von den Bundesbehörden zitierten Statistiken zufolge kontrolliert der Schweizer Handelssektor ein Viertel des Weltmarktes. Der Handelssektor ist undurchsichtig, wenig reguliert, und mehrere der in diesem Sektor tätigen Unternehmen haben in der Vergangenheit Geschäfte in Regionen gemacht, in denen damals kriminelle Organisationen und heute Terrororganisationen ihr Unwesen treiben. Zwei Zuger Rohstoffhandelsfirmen wurden von den US-Behörden wegen ihrer Geschäfte mit dem syrischen Regime auf die schwarze Liste gesetzt (\"Tages-Anzeiger\", 18. Dezember 2014). Das Risiko, dass Schweizer Unternehmen - wissentlich oder unwissentlich - durch den Kauf von Rohstoffen von in der Region tätigen Zwischenhändlern zur Finanzierung krimineller oder terroristischer Organisationen beitragen, darf daher nicht unbeachtet bleiben. Umso mehr als die Ölhandelsfirmen grosse Rohölladungen von den Ölterminals dieses Teils des Mittelmeers beziehen.<\/p><p>In seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse zum vom Islamischen Staat verkauften Erdöl (15.5249, 15.3077) hat der Bundesrat erklärt, dass er in erster Linie auf die Massnahmen vertraut, die der Sektor selbst gegen solche Risiken trifft, und dass dieser die Wahrscheinlichkeit, dass solche Geschäfte stattfinden, als \"äusserst gering\" einschätzt.<\/p><p>Dies führt mich zu folgenden Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Wie kontrollieren die Schweizer Behörden, dass Schweizer Rohstoffhändler wirklich keine Geschäfte tätigen, durch die kriminelle und terroristische Organisationen finanziert werden?<\/p><p>2. Was unternehmen die Schweizer Behörden, um die Wirksamkeit der Massnahmen zu beurteilen, die die Handelsgesellschaften selbst zu diesem Zweck treffen?<\/p><p>3. Warum wird dieses Risiko in dem am 30. Mai 2015 veröffentlichten nationalen Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung nicht erörtert?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rohstoffhandelsfirmen mit Sitz in der Schweiz und Finanzierung krimineller und terroristischer Organisationen. Was unternimmt der Bundesrat?"}],"title":"Rohstoffhandelsfirmen mit Sitz in der Schweiz und Finanzierung krimineller und terroristischer Organisationen. Was unternimmt der Bundesrat?"}