{"id":20153867,"updated":"2023-07-28T05:58:06Z","additionalIndexing":"52;66","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-17T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-11-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1442440800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489014000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2735,"gender":"m","id":4008,"name":"Landolt Martin","officialDenomination":"Landolt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"author"}],"shortId":"15.3867","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In der Schweiz soll gemäss Energiestrategie 2050 die Windkraft massiv auf bis zu 6 Terawattstunden Jahresleistung (10-Prozent-Anteil am heutigen Strombedarf) ausgebaut werden. Diese Versechzigfachung der heutigen Leistung kann nur erreicht werden, wenn auch der Wald und andere sensible Gebiete in die Standortplanung mit einbezogen werden. Damit steigt aber nicht nur das Potenzial für Konflikte mit der betroffenen Bevölkerung und dem Landschaftsschutz. Vor allem werden die bereits heute negativen Auswirkungen auf die Fauna nochmals massiv verstärkt. <\/p><p>Während die negativen Folgen von Windenergieanlagen (WEA) auf Fledermäuse und die Vogelwelt in Studien umfassend belegt sind, gibt es ausser der sogenannten \"Studie Hannover\" (Niederwild) keine entsprechenden Studien für Landsäugetiere. Diese Lücke ist zwingend zu schliessen, bevor im Wald und in anderen sensiblen Lebensräumen WEA geplant oder bewilligt werden. Dies umso mehr, als beispielsweise Beobachtungen in Skandinavien (Rentiere), in Österreich (Rothirsche) und in Portugal (Wölfe) auf massive Beeinträchtigungen hinweisen.<\/p><p>Da in der Schweiz eine Umweltverträglichkeitsprüfung erst ab einer installierten Leistung von 5 Megawatt vorgeschrieben ist - was aktuell nur auf zwei Windpärke zutrifft -, gilt es auch zu prüfen, welchen Einfluss kleine und mittlere WEA auf die lokale und die grossräumige Fauna haben. Die Tatsache, dass heute seitens der Bundesämter (Bafu, BFE, ARE) die Auswirkungen auf Säugetiere als \"eher unproblematisch\" eingeschätzt beziehungsweise Säugetiere in deren Materialien gar nicht erwähnt werden, unterstreicht die Bedeutung des geforderten Berichtes, ebenso wie der unerklärliche Umstand, dass selbst Wildkorridore von nationaler Bedeutung oder Wildruhezonen nicht unter den relevanten Biotop- oder Landschaftsinventaren aufgeführt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in der Energiestrategie 2050 (ES 2050) kein spezifisches Ziel für die Energieproduktion aus Windkraft vorgesehen. In der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der ES 2050 wird Bezug auf die Energieperspektiven 2050 (Studie Prognos 2012) genommen. Gemäss dieser Studie soll die gesamte Windenergieproduktion im Jahr 2020 0,66 Terawattstunden\/a, 2035 1,76 Terawattstunden pro Jahr, und 2050 4,26 Terawattstunden pro Jahr erreichen. In der Schweiz existieren noch keine Windenergieanlagen in den vom Postulanten angesprochenen Gebieten (Wald und andere sensible Gebiete).<\/p><p>In Deutschland ist der Zubau von Windenergieanlagen rasch vorangeschritten. Die Zahl der installierten Windenergieanlagen auf dem Festland ist zwischen 2000 und 2014 von 9359 auf 24 324 angestiegen (Bundesverband Windenergie). Dabei hat sich keine erhöhte Gefährdung der Populationen von Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild in Deutschland gezeigt (Jagdstatistik Deutschland, <a href=\"http:\/\/www.bund.net\">www.bund.net<\/a>).<\/p><p>Das Postulat nimmt Bezug auf eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover (2001). Neben der vom Postulanten erwähnten Untersuchung existieren international weitere Studien, die sich explizit mit den Wirkungen von Windanlagen auf Wildtiere befassen (Nina Report 533, 2010; Vindal Report 6510, 2012; Walter, Am. Midl. Nat. 156, 2006). Diese kommen zum Schluss, dass entweder keine Auswirkungen auf Wildtiere und den Jagdertrag festgestellt werden können oder dass Auswirkungen nicht auf den Betrieb der Windenergieanlagen zurückzuführen sind, sondern auf die Bauphase oder eine veränderte Nutzung des Gebiets, die meist im Zusammenhang mit der verbesserten Erschliessung steht.<\/p><p>Allfällig negative Auswirkungen von Windenergieanlagen können in der Schweiz bereits heute mit verschiedenen Instrumenten verhindert oder minimiert werden:<\/p><p>- In Richtplänen bezeichnen die Kantone geeignete Standorte für eine Konzentration der Windenergienutzung mit Grossanlagen. Auswirkungen auf Flora und Fauna können so berücksichtigt werden.<\/p><p>- Auswirkungen der Bauphase und der veränderten bzw. verstärkten Nutzung eines Gebiets im Nachgang zum Bau eines Windparks können von kantonalen und kommunalen Behörden im Rahmen der Nutzungsplanung respektive der Baubewilligung im Sinne des Wildtierschutzes behandelt werden.<\/p><p>- Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Windpärke ist ab einer Leistung von 5 Megawatt vorgeschrieben. Auch ein schrittweiser Ausbau eines Windparks in Einzeletappen, welche weniger als 5 Megawatt Leistung aufweisen, entbindet das Projekt nicht von der UVP-Pflicht. Im Rahmen der Voruntersuchung UVP muss eine Relevanztabelle, die alle Umweltbereiche umfasst, erstellt werden. Darin müssen auch die möglichen Auswirkungen unter anderem auf die Fauna aufgezeigt werden. Derzeit ist kein Windenergieprojekt bekannt, das nicht UVP-pflichtig wäre.<\/p><p>- Der Artenschutz wird in dem sich in Erarbeitung befindenden \"Konzept Windenergie\" des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE), welches eine Planungshilfe für die Kantone darstellen soll, berücksichtigt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem er die lokalen und grossräumigen Auswirkungen von Windenergieanlagen (WEA) und deren begleitenden Infrastrukturen auf Landsäugetiere, insbesondere auf Huftiere, umfassend darlegt. Der Bundesrat soll zudem darlegen, wie negative Auswirkungen von WEA auf die Fauna insgesamt verhindert oder zumindest minimiert werden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Landsäugetiere, im Speziellen auf Huftiere"}],"title":"Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Landsäugetiere, im Speziellen auf Huftiere"}