{"id":20153874,"updated":"2023-07-28T05:49:22Z","additionalIndexing":"24;2446;2836","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-21T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-03T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-11-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1442786400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1449097200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3037,"gender":"m","id":4135,"name":"Clottu Raymond","officialDenomination":"Clottu"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.3874","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In einer im Dezember 2014 veröffentlichten Studie betont Economiesuisse, dass die Schweizer Fiskalquote 39,6 Prozent des BIP betragen würde, wenn man alle öffentlichen und privaten obligatorischen Abgaben berücksichtigen würde. Dies entspricht einem um 12,5 Prozentpunkte höheren Wert als der, den die OECD veröffentlicht hat. Werden die obligatorischen Abgaben auf diese Weise berechnet, liegen sie über dem OECD-Durchschnitt. Aber das ist noch nicht alles. Von 1990 bis 2012 sind die obligatorischen Abgaben in der Schweiz insgesamt um 19,2 Prozent gestiegen, gegenüber nur 5,9 Prozent im Durchschnitt der OECD-Länder. Der kontinuierliche Anstieg der obligatorischen Abgaben schlägt sich am stärksten in dem für die Haushalte verfügbaren Einkommen nieder, das sich entsprechend verringert.<\/p><p>Im Hinblick auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und der AHV-Beiträge, die die Finanzierung der ersten Säule unseres Vorsorgesystems gewährleisten, ist diese Situation umso bedauerlicher.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Fiskalquote stellt die effektiven Fiskaleinnahmen (Steuern und Sozialversicherungsabgaben) im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandprodukt (BIP) dar. Sie umfasst sämtliche vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden eingenommenen Steuern sowie die Beiträge an die öffentlichen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen in der Landwirtschaft, Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf). Die Beiträge an Krankenkassen, Unfallversicherungen und Pensionskassen werden trotz Obligatorium nicht berücksichtigt, da diese Unternehmen gemäss den Sektorisierungsprinzipien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) in der Schweiz zu den öffentlichen oder privaten Unternehmen zählen und somit definitionsgemäss nicht Teil des Sektors Staat sind. Bei der Ermittlung der Fiskalquote stützt sich die Eidgenössische Finanzverwaltung auf die Zahlen der Finanzstatistik, die gemäss den internationalen Richtlinien erstellt werden. Sie entsprechen den von der OECD veröffentlichten Fiskaleinnahmen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit mit den Fiskalquoten anderer Mitgliedsländer sichergestellt.<\/p><p>Die Fiskalquote entspricht demjenigen Anteil des BIP, welchen der Sektor Staat zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eintreibt. Da auch gemäss den Sektorisierungsprinzipien des ESVG, die in der EU und der Schweiz einheitlich zur Anwendung kommen, die diversen Staatshaushalte unterschiedliche Aufgaben umfassen, darf die Fiskalquote nicht als Zwangsabgabenquote der Bürger eines Staats interpretiert werden. Die OECD-Statistik der öffentlichen Einnahmen zeigt in ihren Tabellen zur Finanzierung der Sozialleistungen sowohl die Beiträge an die öffentlichen Sozialversicherungen als auch die obligatorischen Abgaben im Privatsektor aller Länder: <a href=\"http:\/\/www.oecd-ilibrary.org\/taxation\/revenue-statistics_19963726\">http:\/\/www.oecd-ilibrary.org\/taxation\/revenue-statistics_19963726<\/a>. Ausserdem berechnet die OECD für die obligatorischen Abgaben seit 2010 eine Vergleichskennzahl. Diese Daten ermöglichen bessere internationale Vergleiche und eine genauere Schätzung der Zwangsabgabenquote als der Beizug der Fiskalquote: <a href=\"http:\/\/www.oecd.org\/tax\/tax-policy\/tax-database.htm\">http:\/\/www.oecd.org\/tax\/tax-policy\/tax-database.htm#NTCP<\/a>.<\/p><p>Tabelle 1 zeigt die Fiskalquote sowie eine Schätzung der Zwangsabgabenquote bzw. der Quote an quasi-obligatorischen Abgaben in den Jahren 2000-2014. Anhand der derzeit vorliegenden Daten kann nicht zwischen obligatorischen und überobligatorischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen an die berufliche Vorsorge (zweite Säule) unterschieden werden. Laut Bericht der IDA Fiso (1996) enthält die Zwangsabgabenquote etwa 40 Prozent der als obligatorisch geltenden Beiträge an die berufliche Vorsorge. In der Quote der quasi-obligatorischen Abgaben sind sämtliche Beiträge an die berufliche Vorsorge enthalten, weil sich die Versicherten dem überobligatorischen Teil nicht entziehen können und somit nicht die Wahl haben. Im Betrachtungszeitraum ergeben sich aufgrund der beiden neuen Quoten Abweichungen gegenüber der Fiskalquote von 6 bis 8 Prozentpunkten bei den Zwangsabgaben und von 10 bis 12 Prozentpunkten bei den quasi-obligatorischen Abgaben.<\/p><p>Für aussagekräftige internationale Vergleiche müssten entsprechend auch die Statistiken der anderen OECD-Länder angepasst werden. 2013 liegen die beiden neuen Quoten, wenn sie nach der in der Interpellation vorgeschlagenen Methode geschätzt werden, über der durchschnittlichen Fiskalquote der OECD-Länder (Tabelle 2).<\/p><p>2. Von 2000 bis 2014 beträgt das durchschnittliche jährliche Wachstum der Abgaben gemäss Definition der Interpellanten 2,6 Prozent für die obligatorischen und 2,8 Prozent für die quasi-obligatorischen Abgaben (Tabelle 3). Damit lag das jährliche Wachstum dieser Abgaben über demjenigen des nominalen BIP ( plus 2,4 Prozent pro Jahr). Während die Fiskaleinnahmen pro Jahr um durchschnittlich 2,3 Prozent zunahmen, wuchsen die in der Definition der Fiskalquote nicht enthaltenen Zwangsabgaben ( plus 4 Prozent pro Jahr) sowie die überobligatorischen Abgaben in der beruflichen Vorsorge (plus 3,8 Prozent pro Jahr) deutlich stärker. Dieses dynamische Wachstum der Zwangsabgaben erklärt sich in erster Linie mit steigenden Netto-Krankenkassenprämien und Beiträgen an die berufliche Vorsorge.<\/p><p>3. Das verfügbare Einkommen der Haushalte zeigt, welcher Anteil des gesamten Primäreinkommens (Arbeits- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte) nach Zurechnung der erhaltenen Transfers und nach Abzug der bezahlten Abgaben zur freien Verfügung steht (Tabelle 4). Die Entwicklung im Zeitraum 2000-2013 zeigt, dass der Anteil des verfügbaren Einkommens am Primäreinkommen gestiegen ist (von 81 auf 82,4 Prozent). Während sich der Anteil der Steuern am Primäreinkommen im gleichen Zeitraum kaum verändert (von 14 auf 14,2 Prozent), hat jener der Sozialabgaben von 28,2 auf 30,2 Prozent zugelegt. Dieser negative Effekt auf das verfügbare Einkommen wird jedoch durch die starke Zunahme der Sozialleistungen zugunsten der privaten Haushalte (von 23,1 auf 26,7 Prozent) überkompensiert. Von 2000 bis 2013 ist das verfügbare Nettoeinkommen pro Jahr um durchschnittlich 2,4 Prozent gewachsen.<\/p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb \/ Curia Vista \/ Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Schweiz behaupten zahlreiche politische und gewerkschaftliche Akteurinnen und Akteure, dass wir Steuersenkungen, einen Abbau der sozialen Sicherheit und die Entwicklung eines gefährlichen Ultraliberalismus erleben. Ausserdem sei unsere Fiskalquote im internationalen Vergleich tief. Eine sorgfältige Analyse der grossen makroökonomischen Aggregate der Schweiz hat ergeben, dass dem nicht so ist. Zwar zeigen die Indikatoren der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), dass die Schweiz zu den Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Steuerbelastungen zählt. Man muss jedoch wissen, dass die OECD in ihren Statistiken über die Schweiz die obligatorischen Abgaben an nichtstaatliche Institutionen nicht berücksichtigt. Abgaben, die in fast allen anderen Ländern an den Staat gehen.<\/p><p>Damit man sich ein realistisches Bild unserer obligatorischen Abgaben machen kann, wird der Bundesrat gebeten, folgende Auskünfte für den Zeitraum von 2000 bis 2014 zu geben:<\/p><p>1. Wie hoch wären diese Abgaben in der Schweiz gewesen, wenn man neben den Steuern, neben den Abgaben an den Bund, die Kantone und die Gemeinden sowie neben den Sozialversicherungsbeiträgen, auch all jene obligatorischen Beträge berücksichtigt hätte, die an privatrechtliche Einrichtungen für die berufliche Vorsorge, die Krankenversicherung für die Grundpflege oder für die Familienzulagen gezahlt werden?<\/p><p>2. Um wie viel wären die obligatorischen Abgaben im weiteren Sinne, wie in Frage 1 definiert, jährlich gestiegen?<\/p><p>3. Wie hätte sich das für die Haushalte verfügbare Einkommen, stets nach denselben Kriterien, jährlich entwickelt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Entwicklung der obligatorischen Abgaben und des Haushalteinkommens in der Schweiz und in den OECD-Ländern"}],"title":"Entwicklung der obligatorischen Abgaben und des Haushalteinkommens in der Schweiz und in den OECD-Ländern"}