{"id":20153881,"updated":"2023-07-28T05:48:50Z","additionalIndexing":"52;66","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-22T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-11-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1442872800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2727,"gender":"m","id":3924,"name":"van Singer Christian","officialDenomination":"van Singer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3032,"gender":"f","id":4128,"name":"Trede Aline","officialDenomination":"Trede"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3038,"gender":"f","id":4136,"name":"Mahrer Anne","officialDenomination":"Mahrer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3881","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In der Schweiz wurden 2013 rund 128 000 Tonnen Elektronikschrott gesammelt und der Verwertung zugeführt. Dies entspricht knapp 16 Kilogramm pro Person. Damit nimmt die Schweiz in der Elektronikschrott-Verwertung weltweit einen Spitzenplatz ein. Bei der Behandlung des Elektronikschrotts werden Schadstoffe ausgeschleust und der umweltgerechten Beseitigung zugeführt, die zurückgewonnenen Wertstoffe werden wieder in den Materialkreislauf gegeben. Die Behandlung des Elektronikschrotts findet grösstenteils in Anlagen der Schweiz und auf einem hohen Stand der Technik statt. Die Finanzierung der Entsorgung von Elektronikschrott erfolgt durch ein vom Handel freiwillig eingeführtes und betriebenes System mittels vorgezogener Recyclingbeiträge (VRB). Die Systembetreiber sind Sens (Stiftung Entsorgung Schweiz), Swico (betrieben vom Schweizerischen Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik) und SLRS (Stiftung Licht Recycling Schweiz). Die VRB werden von den Herstellern oder Importeuren von elektrischen und elektronischen Geräten jeweils in einen Fonds der Systembetreiber einbezahlt und danach an die Kundinnen und Kunden beim Kauf eines elektrischen oder elektronischen Gerätes weitergegeben.<\/p><p>1. Dem Bundesrat ist nur in Grundzügen bekannt, dass die Sens von finanziellen Herausforderungen betroffen ist. Da es sich nicht um ein gesetzlich vorgeschriebenes Finanzierungssystem mit Aufsichtsfunktion des Bundes handelt, sondern um freiwillige Finanzierungssysteme, stehen dem Bundesrat aber keine näheren Informationen zur Verfügung.<\/p><p>Aus denselben Gründen kennt der Bundesrat auch die Ursachen für die finanziellen Herausforderungen der Sens nicht im Detail. Online-Händler, die sich nicht am Finanzierungssystem beteiligen, und der Einkaufstourismus bedeuten für die Finanzierungssysteme einen gewissen Verlust. Hinzu kommen zusätzliche Hersteller und Importeure in der Schweiz selbst, welche sich nicht am freiwilligen Finanzierungssystem beteiligen (Trittbrettfahrer). Diese verschaffen sich einen Marktvorteil, indem sie Geräte billiger oder mit grösserer Marge verkaufen können und das Entsorgungssystem der Systembetreiber kostenlos ausnützen.<\/p><p>2. Dem Bundesrat liegen keine detaillierten Informationen zur wirtschaftlichen Situation der einzelnen Elektronikschrott-Recycling-Betriebe in der Schweiz vor. Mehrere Recycler haben jedoch das UVEK (Bundesamt für Umwelt) über ihre Existenzprobleme informiert. Es wurden insbesondere nichtfaire Entschädigungen als Grund genannt.<\/p><p>Aufgrund der Freiwilligkeit des Finanzierungssystems liegen dem Bundesrat keine näheren Informationen über die spezifische Ausgestaltung des Indexmodells vor. Gemäss dem Wissen des Bundesrates dient es der Abfederung der oft und teilweise stark schwankenden Rohstoffpreise und damit der Erlöse der Recycler aus den zurückgewonnenen Wertstoffen, insbesondere aus den Metallen. Es ist Tatsache, dass die Metallpreise seit einiger Zeit stark zusammengebrochen sind und somit eine Abschaffung der Indexierung eine negative Auswirkung auf die Erlöse der Recycler bedeuten würde.<\/p><p>Mit den finanziellen Schwierigkeiten sowohl der Systembetreiber als auch der Elektronikschrott-Recycling-Betriebe in der Schweiz ist nicht ausgeschlossen, dass sich der Druck erhöht, Elektronikschrott aus Kostengründen in Anlagen im Ausland zu entsorgen. Exporte von elektrischen und elektronischen Geräten zur Entsorgung im Ausland sind möglich, vorausgesetzt, dass die Entsorgung im Ausland auf dem gleich hohen Stand der Technik wie in der Schweiz stattfindet (Vollzug der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen, VeVA, SR 814.610).<\/p><p>3. Weil es sich bei der Elektronikschrott-Entsorgung nicht um ein gesetzlich geregeltes, obligatorisches Finanzierungssystem, sondern um ein von der Branche selbst eingeführtes, freiwilliges Finanzierungssystem handelt, hat der Bundesrat keine Möglichkeit, die Höhe der VRB oder der Entschädigungen an die Recycler zu beeinflussen.<\/p><p>4. Die Anhörung zur Revision der Verordnung vom 14. Januar 1998 über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG, SR 814.620) ist abgeschlossen und ausgewertet. In der Anhörungsversion hatte das Bundesamt für Umwelt vorgeschlagen, die Finanzierung der Elektronikschrott-Entsorgung über gesetzlich geregelte, obligatorische vorgezogene Entsorgungsgebühren (VEG), die an eine vom Bund beauftragte Organisation zu entrichten wären, zu regeln. Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten, welche VRB an ein freiwilliges Finanzierungssystem gezahlt hätten, hätten aber von der Pflicht zur Entrichtung einer VEG an die vom Bund beauftragte Organisation befreit werden können. Die Befreiungsmöglichkeit war aufgrund des Anliegens der bereits existierenden Systeme, weiterbestehen zu können, eingeführt worden. In der Zwischenzeit durchgeführte Studien haben gezeigt, dass sich die meisten Hersteller und Importeure mit grosser Wahrscheinlichkeit eher einem freiwilligen System anschliessen würden. Die Kosten für den Aufbau und den Betrieb einer Organisation für die Erhebung und Verwaltung von VEG wären somit von den VEG-Einnahmen voraussichtlich nicht gedeckt. Der Bund kann diese Kosten nicht selber decken.<\/p><p>Aus diesem Grund wurde nach der Anhörung entschieden, auf die Einführung einer obligatorischen VEG mit Befreiungsmöglichkeit bei Anschluss an ein freiwilliges System zu verzichten und die Finanzierung der Elektronikschrott-Entsorgung wie bis anhin der betroffenen Branche zu überlassen. Dies mit dem Risiko, dass weiterhin Trittbrettfahrer das System ausnützen. In der Vernehmlassung sowie in den Beratungen des Parlamentes zur Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) wurde in der Mehrzahl der Standpunkt vertreten, dass in erster Linie die Wirtschaft dafür zuständig sei, anstehenden Herausforderungen der Abfallwirtschaft z. B. mittels freiwilliger Vereinbarungen zu begegnen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Menge an Elektroschrott in der Schweiz wächst stetig weiter. Dem Anstieg sollte einerseits durch eine optimierte Lebens- und Nutzungsdauer der Geräte entgegengewirkt werden. Andererseits braucht es ein gutes Recyclingsystem, um insbesondere wertvolle Materialien (z. B. Metalle) zurückzugewinnen und damit Kreisläufe zu schliessen, aber auch Schadstoffe auszuschleusen. Die Entsorgungsinfrastruktur in der Schweiz trägt auch dazu bei, dass Elektroschrott nicht illegal in Entwicklungsländern landet und dort gesundheitliche Probleme verursacht und die Umwelt belastet. Derzeit tauchen jedoch Berichte über Probleme der Finanzierung auf. Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Ist er sich bewusst über die Finanzierungsschwierigkeiten im Elektroschrott-Sammelsystem und dass bei der Sens E-Recycling seit drei Jahren die Ausgaben höher sind als die Einnahmen? Ist dies ausschliesslich auf den zunehmenden Online-Handel und Einkaufstourismus zurückzuführen, bei denen keine vorgezogene Recyclinggebühr anfällt? Gibt es andere Gründe?<\/p><p>2. Wie beurteilt er die wirtschaftliche Situation der Elektroschrott-Recycling-Betriebe in der Schweiz? Teilt er die Ansicht, dass diese derzeit in ihrer Existenz bedroht werden, da sie immer niedrigere Entschädigungen erhalten und das Indexmodell zur Abfederung von Rohstoffpreisschwankungen abgeschafft werden soll? Wie beurteilt er die Gefahr, dass die Elektroschrott-Recycling-Industrie ins Ausland verlagert wird und dadurch Hunderte Arbeitsplätze verlorengehen? Ist er sich bewusst, dass mit einer Auslagerung ins Ausland die fraglichen Geräte mit grosser Wahrscheinlichkeit auf einem niedrigeren Stand der Technik entsorgt würden, was letztlich Ökodumping darstellt?<\/p><p>3. Welche Massnahmen plant er, um die Finanzierung des Elektroschrott-Recyclings in der Schweiz sicherzustellen? Plant er, die vorgezogenen Recyclingbeiträge zu erhöhen beziehungsweise eine solche Erhöhung mit den zuständigen Branchenorganisationen Sens E-Recycling und Swico zu vereinbaren?<\/p><p>4. Im September 2013 endete die Vernehmlassung zur Revision der Elektroschrott-Verordnung VREG. Was ist der aktuelle Stand der Revision, und inwiefern wird die Finanzierung des Recyclingsystems dabei berücksichtigt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanzierung des Elektroschrott-Recyclings"}],"title":"Finanzierung des Elektroschrott-Recyclings"}