{"id":20153909,"updated":"2023-07-28T06:00:07Z","additionalIndexing":"44","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-23T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-09-18T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-12-04T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1442959200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1505685600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2755,"gender":"m","id":4048,"name":"Rusconi Pierre","officialDenomination":"Rusconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2773,"gender":"f","id":4073,"name":"Pantani Roberta","officialDenomination":"Pantani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3042,"gender":"m","id":4140,"name":"Merlini Giovanni","officialDenomination":"Merlini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"15.3909","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In den verschiedenen Regionen der Schweiz herrschen keine einheitlichen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Insbesondere die Grenzregionen verspüren einen gewissen Druck, was zur Gefahr der Unterbietung von Lohn- und Arbeitsbedingungen führt.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund wurde in einigen Kantonen in Volksabstimmungen die Einführung von kantonalen Mindestlöhnen beschlossen. Im Moment handelt es sich um die Kantone Neuenburg, Jura und Tessin. Die textgetreue Umsetzung dieser Initiativen stösst jedoch auf Hindernisse, nicht zuletzt, weil das Bundesrecht hier sehr enge Grenzen setzt. Es steht ausser Frage, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich Arbeitsrecht beim Bund liegt (siehe insbesondere die Artikel 110 und 122 der Bundesverfassung).<\/p><p>Gleichzeitig hat der Bund den Kantonen bereits heute einige Zuständigkeiten übertragen. So können sie insbesondere bei wiederholten Fällen von Lohndumping und auf Antrag der zuständigen tripartiten Kommission zwingende Mindestlöhne festlegen, entweder über die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen oder durch das Erlassen von Normalarbeitsverträgen. Auf diese Weise anerkennt der Bund die Notwendigkeit, auf regionaler Ebene mit flexiblen Instrumenten intervenieren zu können und so die Besonderheiten der verschiedenen Arbeitsmärkte zu berücksichtigen.<\/p><p>Zweck des Berichtes ist es zu untersuchen, ob und wie man den Handlungsspielraum der Kantone noch stärker erweitern könnte, damit sie die jeweiligen Volksentscheide textgetreu umsetzen können. Es ist natürlich nicht die Idee, dass in der Wirtschaft ein Mindestlohn eingeführt wird, der völlig losgelöst vom Sozialhilfeminimum ist. Es sei daran erinnert, dass ein solcher Vorschlag (Mindestlohn-Initiative) vor Kurzem auf Bundesebene klar vom Volk abgelehnt worden ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Zuständigkeiten des Bundes im Bereich des Arbeitsrechts ergeben sich aus Artikel 110 der Bundesverfassung für die öffentlich-rechtliche Gesetzgebung und aus Artikel 122 der Bundesverfassung für die zivilrechtliche Gesetzgebung. Der Bund hat von seinen verfassungsmässigen Kompetenzen im Bereich des Arbeitsrechts in weitem Umfang Gebrauch gemacht. Ob Raum für eine kantonale Kompetenz zum Erlass von allgemeinen Mindestlöhnen besteht, hat das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 8. April 2010 letztlich offengelassen, innerhalb gewisser enger Grenzen wird jedoch eine kantonale Kompetenz anerkannt. Bezüglich der Konformität der Umsetzung einer solchen kantonalen Initiative mit dem übergeordneten Bundesrecht weist das Bundesgericht darauf hin, dass diese Voraussetzung nur mit einem relativ tiefen Mindestlohn, vergleichbar mit dem von der Sozialhilfe gewährten Einkommen, erfüllt wäre.<\/p><p>Zum Schutz der Löhne vor missbräuchlichen und wiederholten Unterbietungen hat der Bund den Kantonen im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (Flam) weitreichende Kompetenzen zum Erlass von Mindestlöhnen eingeräumt. So können auf Antrag der zuständigen tripartiten Kommissionen im Fall wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietungen für Berufe und Branchen entweder durch die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen oder durch den Erlass von Normalarbeitsverträgen (NAV) zwingende Mindestlöhne festgelegt werden, die über dem Niveau von Sozialhilfeleistungen liegen können. Die heutige Anzahl von NAV in jenen Kantonen, welche von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht haben, zeigt, dass sich diese Massnahme in der kantonalen Arbeitsmarktpolitik etabliert hat. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Kantone keinen weiteren Handlungsspielraum zum Erlass von Mindestlöhnen benötigen.<\/p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion van Singer 13.3614, \"Möglichkeit zur Festlegung würdiger kantonaler Mindestlöhne\", bereits dargelegt hat, ist er der Ansicht, dass sich die Lohnbildungspolitik der Schweiz, welche die Festlegung der Mindestlöhne den Sozialpartnern überlasst, bewährt hat. Das heutige System der Regulierung des Arbeitsmarktes kann den regionalen und wirtschaftlichen Besonderheiten am besten Rechnung tragen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem geprüft wird, wie und mit welchen Massnahmen den Kantonen mehr Zuständigkeit übertragen werden könnte für folgende gesetzliche Regelungen:<\/p><p>1. Festlegung einer Mindestlohngrenze, die nicht starr an das Sozialhilfeminimum gekoppelt ist;<\/p><p>2. Festlegung von nach Wirtschaftssektoren differenzierten Mindestlöhnen.<\/p><p>In diesem Bericht soll ausserdem beurteilt werden, ob andere Massnahmen ergriffen werden könnten, um die Umsetzung der kantonalen Volksinitiativen zu Mindestlöhnen zu erleichtern, die in immer mehr Kantonen ergriffen werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kantonale Mindestlöhne. Den Handlungsspielraum der besonders betroffenen Kantone moderat erweitern"}],"title":"Kantonale Mindestlöhne. Den Handlungsspielraum der besonders betroffenen Kantone moderat erweitern"}