{"id":20153911,"updated":"2023-07-28T05:57:09Z","additionalIndexing":"10;44","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-23T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","text":"Bekämpft. 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Läuft ein solcher NAV aus, muss es möglich sein, ihn zu verlängern, wenn es handfeste Hinweise dafür gibt, dass die Löhne ohne NAV wieder sinken würden. Heute sieht das Gesetz vor, dass bei Ablauf der Gültigkeitsdauer eines NAV wieder umfassende Abklärungen durchgeführt werden müssen, wodurch ein grosser administrativer Aufwand entsteht. Würde man die Verlängerung der NAV vereinfachen - wobei die Verlängerungsvoraussetzungen noch zu definieren wären -, könnte dieser bürokratische Aufwand nicht nur für die Kantone, sondern auch für die Arbeitgeber und die Angestellten reduziert werden. Im Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, das am 19. Dezember 2014 abgeschlossen wurde, haben sich denn auch alle Kantone, die NAV erlassen haben, für eine solche Massnahme ausgesprochen.<\/p><p>Der Vorschlag, die Verlängerung auslaufender NAV zu vereinfachen, stellt keine Ausweitung der bereits umgesetzten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit dar, sondern dient der Optimierung dieser Massnahmen und der bürokratischen Entlastung. Diese Massnahme würde es ermöglichen, ein bereits bestehendes Instrument weiter zu verwenden für den Fall, dass sich die Situation nicht verbessert und nach wie vor wiederholt missbräuchliche Löhne festgestellt werden. Gleichzeitig könnte mit einer solchen Massnahme der administrative Aufwand gesenkt werden, der entsteht, wenn für die Erneuerung eines NAV neue Abklärungen durchgeführt werden müssen. Das Verfahren würde vereinfacht, und es liessen sich beträchtliche Ressourcen für die Kontrollen und für die Überprüfung allfälliger Unregelmässigkeiten in anderen Bereichen freisetzen. Die Kantone, in denen es nicht notwendig war, zwingende Mindestlöhne in NAV festzusetzen, werden von dieser Massnahme nicht betroffen sein.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen, die sich bei einer Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen im Sinne von Artikel 360a des Obligationenrechts ergeben können, bewusst. Deshalb beantragt er, im Sinne der Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit gemäss Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Obligationenrechts vom 4. März 2016, die Annahme der Motion.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Obligationenrechts vorzulegen, der die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen (NAV) vereinfachen soll.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Vereinfachtes Verfahren für die Verlängerung der Normalarbeitsverträge"}],"title":"Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Vereinfachtes Verfahren für die Verlängerung der Normalarbeitsverträge"}