{"id":20153914,"updated":"2023-07-28T05:56:19Z","additionalIndexing":"10;44","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-23T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-09-18T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-12-04T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der 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Einige Kantone sehen sich mit einer Verschlechterung der Arbeitsmarktbedingungen konfrontiert. In diesen Kantonen scheint die Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit gerechtfertigt. Andere Kantone hingegen haben keine besonderen Probleme. Eine Bundeslösung würde es ermöglichen, in ersteren die flankierenden Massnahmen punktuell zu verstärken, und zwar auf der Grundlage objektiver und transparenter Indikatoren. Zu den möglichen Optimierungsmassnahmen zählen insbesondere jene, die von der Arbeitsgruppe Ineichen-Fleisch im Bereich der Gesamtarbeitsverträge (GAV) ausgemacht wurden. Siehe dazu den Gesetzentwurf zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, der 2014 in die Vernehmlassung gegeben wurde:<\/p><p>1. Der Katalog der Bestimmungen eines GAV, die im erleichterten Verfahren allgemeinverbindlich erklärt werden können, soll erweitert werden: Lohndumping und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen können nicht nur auf die Nichtbeachtung der Bestimmungen über die minimale Entlöhnung und über die entsprechende Arbeitszeit zurückgeführt werden, sondern auch auf die Nichteinhaltung anderer minimaler Arbeitsbedingungen.<\/p><p>2. Es soll ein zusätzliches Verfahren für die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung geschaffen werden.<\/p><p>3. Es soll die Möglichkeit eingeführt werden, eine bestehende Allgemeinverbindlichkeit befristet und einmalig zu verlängern, falls das Arbeitgeberquorum nicht erreicht wird, damit zwischen Ende der Allgemeinverbindlichkeit eines GAV und der etwaigen Einführung eines Normalarbeitsvertrages kein Loch entsteht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Gesetzgeber hat sich bei der Ausgestaltung der flankierenden Massnahmen (Flam) zum freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union bewusst für ein dezentrales und duales Vollzugssystem entschieden. Im Rahmen des Entsendegesetzes überprüfen paritätische Kommissionen sowie kantonale tripartite Kommissionen vor Ort die Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die kantonalen tripartiten Kommissionen sind zudem verantwortlich für eine umfassende Arbeitsmarktbeobachtung. Der Bund verlangt diesbezüglich von den Kantonen ein klares Konzept zur Arbeitsmarktbeobachtung, welches erlaubt, die Orts- und Branchenüblichkeit der Löhne festzustellen und Missbräuche zu definieren. Bei Bedarf können die tripartiten kantonalen Kommissionen auch eigenständig Massnahmen wie z. B. den Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen oder die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines bestehenden Gesamtarbeitsvertrages beantragen. Die regionale Verankerung der tripartiten Kommissionen ermöglicht es, unerwünschte Entwicklungen in spezifischen Branchen und Regionen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.<\/p><p>Hinsichtlich Kontrollumfang, Kontrollschwerpunkte und Sanktionierungen verfügen die Vollzugsorgane der Flam im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über einen relativ grossen Spielraum. Die risikoorientierte Steuerung der Kontrolltätigkeit liegt z. B. allein in der Kompetenz des zuständigen Vollzugsorgans. Die Kontrollschwerpunkte werden dabei bereits auf Basis einer Reihe von objektiven und transparenten Indikatoren wie der Lohnentwicklung oder der Zuwanderung in den einzelnen Branchen festgelegt. Auch hinsichtlich Kontrollumfang besteht für die Vollzugsorgane eine gewisse Flexibilität. So wird im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen der besonderen Situation der Grenzregionen schon länger Rechnung getragen. Seit letztem Jahr können Kontrollorgane in besonders betroffenen Branchen und Regionen beim Bund zudem eine befristete Erhöhung der Anzahl Kontrollen beantragen. Die Kantone Tessin und Genf haben einen solchen Antrag eingereicht. Diesem wurde stattgegeben. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass das heutige System der Flam über die nötige Flexibilität verfügt, um den regional unterschiedlichen Ausgangslagen Rechnung zu tragen.<\/p><p>Die vom 19. September 2014 bis am 19. Dezember 2014 durchgeführte Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit hat ergeben, dass eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer der Stossrichtung der Vorlage kritisch gegenübersteht. Gegenstand der Vorlage waren auch die in der Begründung der Motion erwähnten Anpassungen der Flam im Bereich der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Einzig die in der Vorlage enthaltene Erhöhung der Verwaltungssanktion im Entsendegesetz fand breite Zustimmung, worauf der Bundesrat am 1. Juli 2015 eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes in diesem Punkt verabschiedete.<\/p><p>Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer warfen die Frage auf, ob aufgrund der laufenden Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 121a momentan der richtige Zeitpunkt für Anpassungen bei den Flam sei. Der Bundesrat hat am 1. April die Sistierung der Vorlage beschlossen. Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten des neuen Verfassungsartikels 121a wird jedoch geprüft werden, wie die Flam dem neuen Zulassungssystem angepasst werden müssen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, die Massnahmen der Vorlage, die namentlich Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen vorsehen, in diese Prüfung einzubeziehen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vorschlag vorzulegen, wonach die Kantone, deren Arbeitsmarkt besonderen Risiken ausgesetzt ist, die Möglichkeit erhalten, befristet die flankierenden Massnahmen zu verstärken. Der Bundesrat soll insbesondere:<\/p><p>1. objektive und transparente Indikatoren vorschlagen, mit denen sich die Risiken auf dem Arbeitsmarkt messen lassen; dies soll beispielsweise auf Grundlage der Daten geschehen, die für die Berichte des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU erhoben werden;<\/p><p>2. mögliche Optimierungen der flankierenden Massnahmen vorschlagen, die befristet in den Kantonen in Kraft treten können, in denen die unter Ziffer 1 genannten Indikatoren bestimmte Schwellenwerte übersteigen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Optimierung der flankierenden Massnahmen in besonders betroffenen Gebieten"}],"title":"Optimierung der flankierenden Massnahmen in besonders betroffenen Gebieten"}