﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153936</id><updated>2025-11-14T08:02:09Z</updated><additionalIndexing>08;2811</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-24T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4920</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-13T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2015-11-18T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-09-24T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>15.3936</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Noch nie waren so viele Menschen auf der Flucht. Es ist ein globales Problem. Einerseits muss die Schweiz eigenständig ihre innenpolitischen Herausforderungen im Asylbereich meistern. Andererseits muss sich die Schweiz auch vermehrt in den Herkunftsregionen der Flüchtlinge engagieren, denn Hilfe wird am effektivsten vor Ort eingesetzt. Bei Ländern, wo Krieg herrscht, soll die Schweiz speziell die Nachbarstaaten unterstützen, denn diese nehmen in der Regel am meisten Flüchtlinge auf. Sind die Bedingungen im Herkunftsland oder in den benachbarten Staaten erträglich, so werden sich weniger Menschen auf den gefährlichen Weg nach Europa machen. Des Weiteren soll ein spezielles Augenmerk auf Staaten gelegt werden, deren wirtschaftliche Struktur vor dem Zusammenbruch steht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die derzeitigen humanitären Krisen und Flüchtlingsströme beschäftigen den Bundesrat stark. Die Nothilfe ist unerlässlich. So hat der Bundesrat am 18. September 2015 angekündigt, dass bis Ende 2015 und im Jahr 2016 zusätzlich 70 Millionen Franken in die Hilfe vor Ort im Zusammenhang mit den Krisen in Syrien, Irak und dem Horn von Afrika fliessen werden. Davon sind 30 Millionen Franken zusätzliche Mittel, welche per Nachtragskredit mit Vorschuss beantragt wurden. Diese zusätzlichen Mittel sind unter anderem dazu bestimmt, die Bedingungen in den Flüchtlingslagern und in den Gaststaaten (insbesondere Libanon und Jordanien) zu verbessern. Damit soll den Flüchtlingen geholfen werden, sodass weniger von ihnen das Risiko eingehen weiterzuwandern, und es soll zu einer politischen Lösung des Konflikts beigetragen werden. Namentlich wurden bereits im Oktober 2015 49 Millionen von den 70 Millionen Franken zugunsten internationaler Organisationen wie des IKRK, des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge und des Welternährungsprogramms eingesetzt, deren Programme im Nahen Osten und im Horn von Afrika eine starke Unterfinanzierung aufweisen. Diese Beträge kommen zu den 178 Millionen Franken hinzu, welche die Schweiz seit Ausbruch der Krise im Jahr 2011 für die Hilfe in Syrien und den Nachbarländern gesprochen hat, sowie zu den 20 Millionen Franken seit Ausbruch der Krise in Irak.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 ist in Erarbeitung und wird dem Bundesrat bis im Februar 2016 zur Verabschiedung vorgelegt. Angesichts der wachsenden Zahl der Krisen und ihres Ausmasses ist vorgesehen, den Schwerpunkt der humanitären Hilfe der Schweiz während der künftigen Botschaftsperiode noch stärker auf die Nothilfe zu legen. Neben der kurzfristigen Hilfe darf auch das mittel- und langfristige Engagement der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz keinesfalls vernachlässigt werden. Die Migrationskrise hat ihren Ursprung in den Krisen, welche die Herkunftsländer der Migrantinnen und Migranten erschüttern: Dort herrschen Konflikte, Menschenrechtsverletzungen, Armut und Perspektivlosigkeit. Im Entwurf der Botschaft 2017-2020 werden diese Faktoren und auch die Entwicklung des internationalen Umfelds berücksichtigt, insbesondere die grosse Zahl und die Ernsthaftigkeit der Konflikte. So ist vorgesehen, die internationale Zusammenarbeit in den Ländern von Subsahara-Afrika, Nordafrika und dem Nahen Osten zu verstärken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit werden bereits Bestandteil der Botschaft 2017-2020 sein; damit werden die Synergien zwischen den Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit für ein starkes Engagement der Schweiz verstärkt, insbesondere in fragilen Kontexten. In Regionen mit langjährigen Konflikten werden humanitäre Aktivitäten, die Friedensförderung und die Entwicklungszusammenarbeit koordiniert umgesetzt. Auch wenn Budgetbeschränkungen, welche die Kredite der internationalen Zusammenarbeit betreffen, zu berücksichtigen sind, muss diese unbedingt weiterhin langfristig ausgerichtet sein, um zur Verminderung der Konfliktursachen - wie soziale und politische Ausgrenzung, unzureichende wirtschaftliche Möglichkeiten oder fehlender Rechtsstaat - beizutragen und so der betroffenen Bevölkerung Perspektiven zu bieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in der Motion angesprochene Problematik wird im Entwurf der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 bereits angemessen berücksichtigt.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die anstehende Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-2020 dahingehend zu überarbeiten, dass den Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingsproblematik im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und unter Berücksichtigung der Ressourcen angemessen Rechnung getragen wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Der Flüchtlingsproblematik in der internationalen Zusammenarbeit Rechnung tragen</value></text></texts><title>Der Flüchtlingsproblematik in der internationalen Zusammenarbeit Rechnung tragen</title></affair>