﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153951</id><updated>2023-07-28T05:44:18Z</updated><additionalIndexing>04;15;34</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2623</code><gender>m</gender><id>1109</id><name>Pfister Gerhard</name><officialDenomination>Pfister Gerhard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-24T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4920</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-11-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-09-24T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-03-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2623</code><gender>m</gender><id>1109</id><name>Pfister Gerhard</name><officialDenomination>Pfister Gerhard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3951</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Ankündigung von Swisscom, SRG und Ringier, ihre Medien- und Werbeangebote über eine gemeinsame Firma vermarkten zu wollen, irritiert Politik, Medien und Öffentlichkeit. Richtigerweise wird die Weko den Deal im vertieften Verfahren prüfen. In der Zwischenzeit ist es an der Regierung, jene Fragen zu beantworten, welche Verantwortung und Überlegungen des Bundes als Hauptaktionär der Swisscom betreffen. Die Politik und das Parlament müssen dann Gelegenheit haben, auf informierter Basis Position zu beziehen. Käme der Deal zustande, würde der Bund staatlich dominierte Firmen in den Privatmarkt hieven - und so Kommunikationsunternehmen wie andere private Unternehmen mit Steuergeldern konkurrenzieren. Schliesslich sieht die Eignerstrategie der Swisscom eine solche Kooperation nicht vor - obschon der Deal von weit grösserer Tragweite als das mit Fastweb eingegangene Auslandengagement der Swisscom wäre.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Seit der Fernmeldemarkt liberalisiert wurde, steht Swisscom im Wettbewerb mit privaten Unternehmungen. Dies ist vom Gesetzgeber so gewollt und eine der Prämissen für die Eigentümerstrategie des Bundesrates. Eine weitere Prämisse ist, dass Swisscom im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und Konvergenz der Time-Märkte (Telekom, Informatik, Medien, Unterhaltung) ihr Geschäftsmodell laufend überprüfen und Wachstumspotenziale in neuen Tätigkeitsfeldern erschliessen muss. Angesichts der zunehmenden internationalen Konkurrenz im schweizerischen Werbemarkt sieht sich auch die SRG verlasst, ihre kommerziellen Einnahmen mittel- und langfristig abzusichern. Vor diesem Hintergrund ist die angekündigte Kooperation von SRG, Ringier und Swisscom zwecks gemeinsamer Vermarktung von Medienangeboten und Werbeplattformen für den Bundesrat nachvollziehbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für ein solches Vorgehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als Hauptaktionär erwartet der Bundesrat gemäss seinen strategischen Zielen für Swisscom, dass das Unternehmen betriebswirtschaftlich geführt, wettbewerbsfähig und kundenorientiert ist. Ferner soll es Netzinfrastrukturen und darauf basierende Dienste in den konvergierenden Märkten Telekommunikation, Informationstechnologie, Rundfunk, Medien und Unterhaltung entwickeln, produzieren und vermarkten. Es kann zu diesem Zweck auch Kooperationen eingehen (siehe Antwort auf Frage 4).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Auswirkungen der angekündigten Kooperation von SRG, Swisscom und Ringier auf Markt und Medien sind Gegenstand von laufenden Untersuchungen. Das UVEK hat zu beurteilen, ob durch die Kooperation der Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt wird. Die Weko führt eine vertiefte kartellrechtliche Prüfung durch. Sollten diese Abklärungen ergeben, dass die Kooperation gravierende Konsequenzen hat, werden UVEK und/oder Weko entsprechende, im Rundfunk- bzw. Wettbewerbsrecht vorgesehene Massnahmen ergreifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur kontrovers diskutierten Frage der Zukunft des Service public im Medienbereich wird der Bundesrat in Erfüllung des Postulates der KVF-S 14.3298 vom 28. April 2014 dem Parlament bis Mitte 2016 einen Bericht unterbreiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gemäss Ziffer 4 der strategischen Ziele des Bundesrates für Swisscom steht es dem Unternehmen frei, mit beliebigen Partnern im In- und Ausland - ausgenommen sind einzig ausländische Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag - Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Joint Ventures usw.) einzugehen, sofern diese zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der ausschliessliche Zweck der angekündigten Kooperation ist die gemeinsame Vermarktung von Medienangeboten und Werbeplattformen. Eine Zusammenarbeit im redaktionellen Bereich ist nicht vorgesehen. In publizistischer Hinsicht hat das Projekt somit keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit der Medien. Ob das Projekt in anderer Hinsicht die Unabhängigkeit der Medien tangiert, ist zurzeit Gegenstand von Untersuchungen (siehe Antwort auf die Fragen 2 und 3).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Das Festlegen der Organisationsform und der Eigentumsstruktur des geplanten Kooperationsvorhabens liegt in der Kompetenz der beteiligten Unternehmen. Der Bundesrat begrüsst die Zusicherung der Kooperationspartner, dass die Dienstleistungen des Joint Ventures allen interessierten Kunden - Eigentümern wie Nichtaktionären - diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat es zwar abgelehnt, zur Kooperation "eine Empfehlung" auszusprechen. Dennoch muss er eine Haltung zur hochpolitischen und wirtschaftlich bedeutsamen Gründung der Vermarktungsfirma haben, in welcher diese Medienangebote und Werbeplattformen der Unternehmen unter ein Dach gebracht würden. Wie lautet diese, und wie begründet er seine Haltung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, die aus der Sicht des Hauptaktionärs der Swisscom wie aus Sicht der Regierung abzuwägenden Argumente für und gegen einen solchen Deal dem Parlament zeitnah in einem Bericht aufzuzeigen und darin Konsequenzen und Auswirkungen auf Markt, Medien und Konsumenten darzulegen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, diese Informationen und eine politische Beurteilung zumindest durch die parlamentarischen KVF der Stellungnahme/Zustimmung des UVEK/Bakom voranzustellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Inwiefern hat sich der Bundesrat bei der Definition der Eignerstrategie der Swisscom 2014-2017 mit der Frage von Kooperationen in der Schweiz beschäftigt, und weshalb äussert er sich in der Strategie nicht dazu? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Werbeallianz wird die Unabhängigkeit der Medien gefährden. Wie begründet er seine Meinung, dass dies nicht der Fall sein werde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie beurteilt er die Tatsache, dass Swisscom, SRG und Ringier andere Firmen zwar einladen, ihre gemeinsamen Dienstleistungen zu nutzen, andere Privatfirmen sich aber gar nicht am Joint Venture beteiligen könnten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Swisscom, SRG und Ringier. Haltung des Bundesrates und Erläuterungen zuhanden des Parlamentes und der Öffentlichkeit</value></text></texts><title>Swisscom, SRG und Ringier. Haltung des Bundesrates und Erläuterungen zuhanden des Parlamentes und der Öffentlichkeit</title></affair>