{"id":20153966,"updated":"2025-11-14T08:45:26Z","additionalIndexing":"28;2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-11-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1443045600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2728,"gender":"m","id":3931,"name":"Weibel Thomas","officialDenomination":"Weibel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2784,"gender":"m","id":4084,"name":"Pezzatti Bruno","officialDenomination":"Pezzatti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.3966","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/3. Die Regelung, wonach in der EL-Berechnung ein Pauschalbetrag in der Höhe der Durchschnittsprämie des jeweiligen Kantons bzw. der jeweiligen Prämienregion berücksichtigt wird, wurde vom Parlament im Rahmen der dritten Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (SR 831.30) beschlossen, die am 1. Januar 1998 in Kraft getreten ist. Der Grund für die Einführung dieser Bestimmung liegt in der effizienten Durchführung. Diese ist so einfacher und kostengünstiger, als dies bei der Berücksichtigung der effektiven Prämie der Fall wäre.<\/p><p>Bei ihrer Einführung wurde die Regelung von den Kantonen mehrheitlich begrüsst. In der jüngeren Vergangenheit kam jedoch vermehrt Kritik daran auf, und es wurden verschiedene Varianten zur Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämie in der EL-Berechnung zur Diskussion gestellt. Diese werden zurzeit geprüft. Der Bundesrat wird die Ergebnisse dieser Überprüfung in die EL-Reform einfliessen lassen. Diese Reform soll noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung gehen.<\/p><p>2.\/4. Der Lösungsansatz der Motion Cassis 15.3465, \"Krankenversicherung. Keine Prämiengeschenke vom Staat\", wonach für die Krankenversicherungsprämie ein Mindestwert vorgeschrieben werden soll, welcher mindestens der tiefsten im Kanton möglichen Krankenkassenprämie entspricht, liesse eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten zu. So könnte ein Kanton etwa die effektive Prämie in der EL-Berechnung berücksichtigen, er könnte aber auch eine Referenzprämie definieren, die einem gewissen Prozentwert der Durchschnittsprämie entspricht, oder er könnte auf die tiefste Prämie im Kanton oder in der jeweiligen Prämienregion abstellen. Bei der letzten Variante wären die EL-beziehenden Personen gezwungen, sich entweder bei der günstigsten Krankenkasse zu versichern oder einen Teil der Prämie aus anderen Mitteln zu bezahlen. Dadurch würde sich der Betrag, den sie zur Deckung ihrer übrigen Lebenshaltungskosten zur Verfügung haben, entsprechend reduzieren. EL-Beziehende in einem Kanton mit einer anderen Lösung hätten dagegen mehr Möglichkeiten bei der Wahl der Versicherung. Bei der heutigen Lösung wird der Pauschalbetrag in der Höhe der Durchschnittsprämie für jeden Kanton bzw. jede Prämienregion nach denselben Kriterien ermittelt, wodurch unterschiedliche Lösungen ausgeschlossen werden.<\/p><p>5. Rund ein Viertel aller EL-beziehenden Personen lebt im Heim. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich in diesen Fällen mit bis zu 108 Franken pro Tag an den Pflegekosten (vgl. Art. 7a Abs. 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung; SR 832.112.31). Wenn die EL-beziehenden Personen dazu angehalten werden, zum günstigsten Krankenversicherer zu wechseln, konzentrieren sich diese Kosten bei einer einzigen Krankenkasse in jedem Kanton. Dies könnte für die betroffenen Versicherer zum Problem werden und sie unter Umständen zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen zwingen. Dadurch müssten die EL-beziehenden Personen den Krankenversicherer erneut wechseln. Vor allem für ältere Personen sind Wechsel oftmals schwierig, insbesondere weil damit Verschlechterungen befürchtet werden. Ältere Personen, die seit vielen Jahren Mitglied bei der gleichen Krankenkasse sind oder die wegen ihres Alters hohe Krankheitskosten verursachen, haben oft Hemmungen, einen Krankenkassenwechsel zu vollziehen. Diese Hemmungen sind zwar aus rechtlicher Sicht nicht begründet, halten aber dennoch viele von einem Wechsel ab.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in der Beantwortung meiner Motion 15.3465 das Anliegen anerkannt und scheint grundsätzlich das Problem beheben zu wollen. Dasselbe Anliegen verfolgt auch die Standesinitiative Tessin 14.315. Der Bundesrat begründet seine Ablehnung dadurch, dass er in der Lösungsfindung nicht eingeschränkt sein möchte. Trotzdem sind die aufgeführten Argumente schwer nachvollziehbar. Zur Klärung bitte ich den Bundesrat deswegen, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Meine Motion 15.3465 gibt kein detailliertes Regelwerk vor. Sie fordert lediglich, dass die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für EL-Bezüger nicht tatsächlich höher sein darf als die effektiven Prämienkosten. Ansonsten können EL-Bezüger ungerecht an den IPV verdienen. In vielen Kantonen gilt diese Regel schon für \"normale\" IPV-Bezüger, wieso dann also nicht auch für EL-Bezüger?<\/p><p>2. Der Bundesrat sieht ein Problem darin, dass die Vergütung der billigsten Prämie zu verschiedenen kantonalen Ansätzen führen würde, was das Gebot der Gleichbehandlung verletzen würde. Ein Mindestwert ist aber nicht Bestandteil meiner Motion, und das Bestehen von verschiedenen Ansätzen in den Kantonen entspricht unserer föderalistischen Realität (vgl. IPV). Die Kantone kennen unterschiedlich hohe Krankenkassenprämien. Wieso ist die Gleichbehandlung für den Bundesrat so nicht mehr gewährleistet?<\/p><p>3. Ganz eindeutig verletzt gerade das derzeitige System das Gebot der Gleichbehandlung. Einige EL-Bezüger erzielen heute Gewinne, was sozialpolitisch unnötig stossend ist. Bestätigt er, dass er das bestehende Problem im Rahmen der grossen EL-Reform lösen will?<\/p><p>4. Ausserdem sieht der Bundesrat bei einer Ausrichtung nach der tiefstmöglichen Krankenkassenprämie die Gefahr, dass es zu einer Konzentration der EL-Bezüger bei einem einzigen Versicherer in einem Kanton kommen könnte. Die Kantone sind aber nicht gezwungen, die Richtprämie für die EL-Bezüger alleinig auf die tiefste kantonale Prämie auszurichten. Lässt der Föderalismus nicht eine Vielzahl an Lösungen zu?<\/p><p>5. Der Bundesrat scheint sich Sorgen zu machen, dass die EL-Bezüger je nach Prämienlage die Kasse wechseln würden. Warum betrachtet er das als Problem? Ist es nicht auch im Interesse der EL-Bezüger (und ihrer Angehörigen), die von der Allgemeinheit getragenen Kosten möglichst tief zu halten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Krankenversicherung. Keine Prämiengeschenke vom Staat für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen"}],"title":"Krankenversicherung. Keine Prämiengeschenke vom Staat für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen"}