﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153974</id><updated>2023-07-28T05:34:59Z</updated><additionalIndexing>08;15;2446;66</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2688</code><gender>m</gender><id>3885</id><name>Grin Jean-Pierre</name><officialDenomination>Grin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-24T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4920</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-11-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-09-24T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-12-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2688</code><gender>m</gender><id>3885</id><name>Grin Jean-Pierre</name><officialDenomination>Grin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3974</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz setzt sich mit grossem Engagement für die Energiewende und erneuerbare Energien ein. Was den elektrischen Strom betrifft, so konnte ich kein Problem feststellen. Die Konsumentinnen und Konsumenten können selbst wählen, wie viel Strom aus einer erneuerbaren Quelle - Wasser, Sonne, Wind - stammen soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das CO2-Gesetz verpflichtet die Mitglieder der Erdöl-Vereinigung, bis 2020 10 Prozent der CO2-Emissionen in der Schweiz zu kompensieren. Am einfachsten ist es, fossile Brenn- und Treibstoffe mit biogenen Brenn- und Treibstoffen zu mischen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für erneuerbare Brenn- und Treibstoffe, die bereits den weltweit strengsten Gesetzen unterliegen, akzeptiert die EZV jedoch die Massenbilanz nicht, wie es der Fall ist in der Europäischen Union und in der Schweiz für Strom. Mit dieser Praxis beeinträchtigt die EZV den freien internationalen Handel.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Stromhandel kann aus folgenden Gründen nicht mit dem Handel von biogenen Brenn- und Treibstoffen verglichen werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Strom unterliegt derzeit in der Schweiz weder einer besonderen Verbrauchssteuer noch einer Energieabgabe, sondern lediglich der Mehrwertsteuer und einer Abgabe auf dessen Transport (Netzzuschlag). Bei der Einführung einer allfälligen Abgabe auf Strom müsste insbesondere noch geprüft werden, ob - und wenn ja, in welcher Form - Strom aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostrom) von einer Steuer- bzw. Abgabenerleichterung profitieren könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Während Strom aus erneuerbaren Energieträgern oder Ökostrom physisch nicht von anderem Strom unterschieden werden kann, ist es möglich, biogene Treibstoffe unter sich, aber insbesondere auch von fossilen Treibstoffen zu unterscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Biogene Treibstoffe, welche die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen erfüllen (z. B. Bio-Ethanol), sind von der Mineralölsteuer befreit. Biogene Treibstoffe, die diese Anforderungen nicht erfüllen (z. B. Ethanol), sowie fossile Treibstoffe (z. B. Benzin) unterliegen dagegen der Mineralölsteuer. Für die zoll- bzw. mineralölsteuerrechtliche Beurteilung wird auf Art, Menge und Beschaffenheit des Produkts im Zeitpunkt der Überführung in den zoll- bzw. mineralölsteuerrechtlich freien Verkehr abgestellt (Art. 19 des Zollgesetzes, SR 631.0, und Art. 43 der Mineralölsteuerverordnung, SR 641.611).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Erklärung der Massenbilanzierung dient folgendes Beispiel: An der Schweizer Grenze wird ein Eisenbahnzug aus Deutschland mit einem Gemisch aus 95 Prozent Benzin und 5 Prozent Bio-Ethanol zur Einfuhr angemeldet. Effektiv besteht das Gemisch aus 99 Prozent Benzin und 1 Prozent Bio-Ethanol. Zu den Einfuhrpapieren gehört ein ausländisches Zertifikat, welches aussagt, dass im Gemisch 5 Prozent Bio-Ethanol enthalten sind. Basierend auf diesem Zertifikat werden 5 Prozent des eingeführten Gemischs ohne Mineralölsteuer abgefertigt und 95 Prozent mit Mineralölsteuer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie das Beispiel aufzeigt, wird bei der Massenbilanzierung auf buchhalterische Werte abgestellt, welche mittels Zertifikat belegt werden. Die effektive physische Zusammensetzung des Gemischs ist für die zoll- und steuerrechtliche Beurteilung unerheblich. Die Abfertigung erfolgt somit nicht mehr nach Art, Menge und Beschaffenheit eines Produkts. Dies widerspricht dem heutigen Zollsystem der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Überprüfung, ob die Steuerbefreiung zu Recht beantragt wird, kann - wenn überhaupt - nur mit grösstem Aufwand aller in- und ausländischen Beteiligten (Wirtschaft und Verwaltungen) erfolgen. Insbesondere folgende Fragen müssten beantwortet werden: Ist das mit Zertifikat importierte Bio-Ethanol im Ausland tatsächlich hergestellt worden? Ist es weltweit nur einmal verkauft worden? Entspricht es den ökologischen und sozialen Anforderungen, welche für eine Steuerbefreiung in der Schweiz erforderlich sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Zertifikaten importiertes Bio-Ethanol würde zudem gemäss Kyoto-Protokoll die Schweizer CO2-Bilanz nicht verbessern (sondern diejenige des Herkunftslandes).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz behindert den internationalen Warenverkehr nicht, wenn sie mit Zertifikat importierte biogene Brenn- und Treibstoffe nicht akzeptiert. So können z. B. Ethanol wie auch Bio-Ethanol importiert werden. Allerdings muss Bio-Ethanol bezüglich Art und Beschaffenheit bestimmte Kriterien erfüllen, um in den Genuss einer Steuerbefreiung zu kommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die EU schliesst Massenbilanzen im grenzüberschreitenden Warenverkehr gleichermassen aus. Lediglich innerhalb des EU-Zollraumes wird die Massenbilanz akzeptiert. Es gelten also an der Schweizer Grenze nicht andere Regeln als an der EU-Aussengrenze.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Zulassung einer Massenbilanzierung würde das gesamte Zoll- und Präferenzensystem infrage stellen bzw. gefährden. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nicht, eine Massenbilanzierung für biogene Brenn- und/oder Treibstoffe zu ermöglichen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Warum akzeptiert der Bundesrat die Massenbilanz, wie für Strom, nicht auch für Treibstoffe und erneuerbare Brennstoffe?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wann gedenkt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) diese Handelsbeschränkung abzuschaffen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Erneuerbare Energie und Biotreibstoffe. Massenbilanz</value></text></texts><title>Erneuerbare Energie und Biotreibstoffe. Massenbilanz</title></affair>