﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153990</id><updated>2023-07-28T05:47:31Z</updated><additionalIndexing>08;2446;52</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2702</code><gender>m</gender><id>3899</id><name>Nussbaumer Eric</name><officialDenomination>Nussbaumer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-24T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4920</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-11-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-09-24T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-12-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2702</code><gender>m</gender><id>3899</id><name>Nussbaumer Eric</name><officialDenomination>Nussbaumer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.3990</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das Ziel, Entwicklungsländer ab 2020 jährlich mit 100 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen bei der Finanzierung von Klimamassnahmen zu unterstützen, wurde von den Industriestaaten an den Vertragsparteienkonferenzen der Uno-Klimarahmenkonvention (SR 0.814.01) von Kopenhagen (2009) und Cancun (2010) bekräftigt. Es handelt sich um eine richtungsweisende kollektive Zielvorgabe. Die Anteile der einzelnen Länder wurden bislang genauso wenig festgelegt wie das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Mitteln. Die Schweiz ist diesem Ziel verpflichtet und bereit, einen angemessenen Beitrag zu leisten. Aus öffentlichen Mitteln stellte sie 2014 für die internationale Klimafinanzierung 274 Millionen Franken zur Verfügung, über dreimal mehr als 2009 (85 Millionen Franken).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Frage zusätzlicher finanzieller Mittel wird seit der Verabschiedung der Klimarahmenkonvention 1992 diskutiert. Der Bundesrat bemüht sich, die Berechnungsweise und Darstellung der öffentlichen und mobilisierten privaten Beträge transparent zu machen, und deklariert letztere gemäss den Richtlinien der OECD als öffentliche Entwicklungshilfe (APD). Der Anstieg der Klimafinanzierung der Schweiz aus öffentlichen Mitteln erfolgte, nachdem das Parlament 2011 beschlossen hatte, die APD bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE anzuheben. Bei diesem Anstieg handelt es sich um zusätzliche Mittel. Im Gegensatz zur Klimafinanzierung aus öffentlichen Mitteln, bei welcher die Daten und Berechnungsmethoden weit entwickelt und unter den Geberländern harmonisiert sind, bestehen bei der Anrechnung privater Finanzflüsse viele Unklarheiten. Im September 2015 haben sich 18 Geberländer, einschliesslich der Schweiz, auf eine gemeinsame Methodik geeinigt, um die Berechnung des Beitrags der mobilisierten privaten Mittel zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und gemeinsamen Regeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Die Schweizer Privatwirtschaft finanziert im grossen Umfang Massnahmen zur Reduktion von Emissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, u. a. im Versicherungsbereich. Nur ein Teil dieser Investitionen wird direkt durch den Staat mobilisiert. Für die internationale Anrechenbarkeit privater Klimagelder ist ein kausaler Zusammenhang mit einer öffentlichen Mobilisierung Voraussetzung. Anschub- und Anreizfinanzierungen aus öffentlichen Mitteln können private klimarelevante Investitionen in Entwicklungsländern nachweislich mobilisieren, wobei das Potenzial der einzelnen Finanzinstrumente von verschiedenen Faktoren abhängt. Eine Quantifizierung ist wegen der noch unvollständigen Datenlage zurzeit schwierig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. Eine reine Lenkungsabgabe könnte grundsätzlich auch ohne neue Verfassungsgrundlage auf der Basis von Artikel 74 der Bundesverfassung erhoben werden. Für eine Abgabe auf Treibhausgasemissionen für die Finanzierung von Massnahmen zur Emissionsverringerung und zur Anpassung an den Klimawandel müsste der Bund demgegenüber über eine explizite Grundlage in der Bundesverfassung verfügen, da es sich hierbei um eine Finanzierungsabgabe handeln würde. Mit der CO2-Abgabe erhebt der Bund gestützt auf eine Sachkompetenz (Art. 74) eine Lenkungsabgabe. Im Rahmen des geplanten Klima- und Energielenkungssystems (Kels) sind Lenkungsabgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie Strom möglich. Die Klimaabgabe soll die CO2-Abgabe ablösen, wobei die bestehenden Teilzweckbindungen nach einer Übergangsfrist aufgehoben werden sollen. Die Erträge dieser Abgabe würden danach vollständig an die Bevölkerung und die Wirtschaft verteilt. Das Lenkungssystem soll langfristig haushaltneutral ausgestaltet werden, d. h., die öffentliche Hand soll über gleich viele finanzielle Mittel verfügen wie ohne Klima- und Stromabgaben. Hierzu soll eine neue Verfassungsbestimmung geschaffen werden. Eine neue Teilzweckbindung zur Finanzierung von klimapolitischen Massnahmen ist im Rahmen von Kels nicht vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Angesichts des Ausmasses und der Tragweite des Klimawandels müssen neben der APD andere Finanzierungsquellen erschlossen werden. In seiner Antwort auf das Postulat APK-N 15.3798 hat der Bundesrat einen Bericht in Aussicht gestellt, in dem die möglichen Beiträge der Schweiz an die internationale Klimafinanzierung ab 2020 und Optionen der Finanzierung dargestellt werden sollen, einschliesslich verursachergerechter und innovativer Finanzierungsmöglichkeiten. Eine verursachergerechte Finanzierungsmodalität wurde 2005 z. B. von der Stiftung Klimarappen geschaffen, die als freiwillige Massnahme der Wirtschaft im Sinne des CO2-Gesetzes gegründet wurde. Sie erhob bis Ende August 2012 eine Abgabe auf jeden importierten Liter Benzin und Diesel und generierte dadurch Nettoeinnahmen von rund 720 Millionen Franken, mit denen u. a. der Ankauf von Auslandzertifikaten ermöglicht wurde. Durch diese konnte die Schweiz den Grossteil ihrer Emissionsziele unter dem Kyoto-Protokoll erfüllen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;An einem zweitägigen Treffen vom 5./6. September 2015 in Paris haben die Ministerinnen und Minister von 18 Geberländern bekräftigt, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren, um die Entwicklungsländer bei der Durchführung von Massnahmen zur Emissionsverringerung und zur Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Dies teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in einer Medienmitteilung vom 6. September 2015 mit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welchen Anteil trägt die Schweiz ab 2020 zu diesen 100 Milliarden US-Dollar jährlich zur Finanzierung klimapolitischer Massnahmen in Entwicklungsländern bei?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass tatsächlich zusätzliche Mittel zur Finanzierung klimapolitischer Massnahmen in Entwicklungsländern bereitgestellt werden? Wie kann die Methode der Berichterstattung sicherstellen, dass nicht bloss Geldflüsse gemessen werden, die ohnehin fliessen würden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. An welche privaten Quellen denkt er, damit nachweisbar zusätzliche Finanzmittel:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. in Massnahmen zur Emissionsverringerung fliessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. in die Anpassung an den Klimawandel fliessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Setzt die Auslösung von tatsächlich zusätzlichen privaten Mitteln zur Finanzierung klimapolitischer Massnahmen in Entwicklungsländern eine Anschub- und Anreizfinanzierung aus öffentlichen Quellen voraus? In welchem Ausmass?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Bedingt eine verursachergerechte Finanzierung durch die Schweiz eine Verfassungsänderung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Ansatzpunkte für eine verursachergerechte Finanzierung von klimapolitischen Massnahmen in Entwicklungsländern bietet die geplante neue Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welche anderen innovativen und verursachergerechten Finanzierungsmöglichkeiten prüft der Bundesrat, damit innerhalb des Bundeshaushaltes keine Kompensation über die Mittel erforderlich wird, die beim Staatssekretariat für Wirtschaft und bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit für die internationale Armutsbekämpfung zur Verfügung stehen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verursachergerechte Finanzierung der klimapolitischen Massnahmen in Entwicklungsländern</value></text></texts><title>Verursachergerechte Finanzierung der klimapolitischen Massnahmen in Entwicklungsländern</title></affair>