﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20153998</id><updated>2023-07-28T05:45:20Z</updated><additionalIndexing>15;28;32;44</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-24T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4920</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-09-29T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2015-12-04T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-09-24T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-09-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>3026</code><gender>f</gender><id>4121</id><name>Gysi Barbara</name><officialDenomination>Gysi Barbara</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>15.3998</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Statistisch gesehen, liegt zwar die offizielle Arbeitslosenquote der Personen über 55 relativ tief. Allerdings sagt die Erwerbsquote dieser Personengruppe etwas anderes aus: Beim Übergang in die letzte Phase des Berufslebens (55 bis 64) sinkt sie drastisch von 91,6 auf 75 Prozent. Die Erhebung der OECD über die nationale Arbeitskraft von 2013 verfeinert sogar diese Statistik und weist einen bedenklichen Rückgang dieser Erwerbsquote ab 60 auf 59,8 Prozent nach. Die Erwerbslosenstatistik gemäss ILO, welche vom Bundesamt für Statistik erstellt wird, zeigt, dass Arbeitnehmende ab 55 Jahren heute mehr Schwierigkeiten haben als früher, eine Stelle zu finden. So ist die Erwerbslosenquote seit 2002 konstant gestiegen. Auch die Langzeitarbeitslosigkeit weist seit dem Anfang der 2000er Jahre einen steigenden Kurs auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Freiwillige Massnahmen für die Wirtschaft sind leider nicht griffig genug. Mit dieser Solidaritätsabgabe sollen Unternehmen, welche nicht bereit sind, ältere Arbeitnehmende zu beschäftigen, Massnahmen für die Weiterbildung und die berufliche Wiedereingliederung dieser Personengruppe mitfinanzieren und somit in die Pflicht genommen werden. Bei einzelnen Branchen können Unternehmen von der Beitragspflicht befreit werden, aber nur, wenn diese einen GAV vorweisen, der einen früheren Pensionierungszeitpunkt ohne finanzielle Einbussen ermöglicht. Neben den makroökonomischen Vorteilen hätte eine solche Abgabe weitere Vorteile für die öffentlichen Finanzen und die Sozialversicherungen. Sie würde eine Entlastung der staatlichen Budgets bei den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe ermöglichen, da die Pensionierten ihre Rente verbessern könnten, indem sie weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. So würden sie ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Massnahmen im Bereich der Berufsbildung können vom Bund unterstützt werden. Gestützt auf Artikel 54 des Berufsbildungsgesetzes kann er beispielsweise Projekte subventionieren, die zur Weiterentwicklung und zum Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen in der Berufsbildung beitragen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass der Verbleib im Arbeitsmarkt und die Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden für die Wirtschaft und die Betroffenen selbst von grosser Bedeutung sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Grundsätzlich sind ältere Arbeitnehmende in der Schweiz gut im Arbeitsmarkt integriert. Die Erwerbsquote in der Schweiz beträgt bis und mit einem Alter von 59 Jahren über 80 Prozent und auch mit 62 Jahren noch über 63 Prozent. Die Erwerbslosenquote gemäss ILO der 55- bis 64-Jährigen lag 2014 bei 3,3 Prozent und damit unter dem Durchschnitt von 4,5 Prozent für alle Altersklassen. Ferner konnte die Erwerbsbeteiligung von Personen im Alter von 55 bis 64 Jahren in den letzten beiden Jahrzehnten weiter ausgebaut werden. Dennoch sind ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt auch mit Schwierigkeiten konfrontiert. Während ihr Risiko, arbeitslos zu werden, unterdurchschnittlich ist, ist es für Ältere oft schwieriger als für Jüngere, eine neue Stelle zu finden. Ältere Arbeitnehmende stehen deshalb explizit im Zentrum eines Handlungsfeldes der Fachkräfte-Initiative. In Erfüllung des Postulates Heim 14.3235 sind die zahlreichen Massnahmen des Bundes für ältere Arbeitnehmende zusammenfassend im Bundesratsbericht "Fachkräfte-Initiative - Stand der Umsetzung und weiteres Vorgehen" vom Juni 2015 dargestellt. Weitere Massnahmen hat der Bund unter Einbezug der Kantone und der Sozialpartner im April 2015 an der ersten Nationalen Konferenz zum Thema der älteren Arbeitnehmende verabschiedet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiterbildung liegt primär in der Verantwortung des Einzelnen. Sie fördert die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und ist damit eine Investition in die eigene Berufskarriere. Das Parlament hat diesen Grundsatz im Rahmen des neuen Weiterbildungsgesetzes (BBl 2014 5177) bestätigt. Der Bund fördert jedoch Weiterbildungsmassnahmen für Erwachsene auf der Grundlage verschiedener Spezialgesetze, wie z. B. des Berufsbildungsgesetzes (BBG). Gemäss Artikel 53 sind die Kantone für die Bereitstellung von berufsorientierten Weiterbildungsangeboten zuständig. Der Bund finanziert diese Angebote über die Pauschalbeiträge an die Kantone mit. In kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen (Art. 51 BBG) erhalten Erwachsene zudem Informationen und beratende Unterstützung zu ihrer Laufbahnplanung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund von Artikel 54 BBG kann der Bund zur Entwicklung der Berufsbildung Studien, Pilotversuche, die Berufsbildungsforschung und die Schaffung von tragfähigen Strukturen in neuen Berufsbildungsbereichen mit Finanzhilfen fördern. Eine direkte Ausrichtung von Beiträgen an die Teilnehmenden ist im Rahmen des BBG indes nicht möglich. Artikel 60 BBG ermöglicht Organisationen der Arbeitswelt, Berufsbildungsfonds zu schaffen und vom Bund auf Antrag für alle Betriebe der Branche verbindlich erklären zu lassen. Es steht den Branchen frei, mit diesen Fonds auch besondere Massnahmen für ältere Arbeitnehmende zu finanzieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Arbeitsmarktliche Massnahmen zur Förderung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt. Zu der Unterstützung von älteren Versicherten setzt die Arbeitslosenversicherung (ALV) bei Bedarf gezielt Bildungs-, Beschäftigungs- und spezielle Massnahmen ein. Über 55-jährige Versicherte können zudem im Vergleich zu jüngeren Personen von der ALV länger Leistungen beziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Gegensatz zur Motionärin ist der Bundesrat der Auffassung, dass zurzeit kein Handlungsbedarf im Sinne einer Solidaritätsabgabe besteht. Der Bund hat die Problematik erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet. Zudem ist er der Ansicht, dass die Belastung der Betriebe mit Abgaben zur Wahrung von deren Wettbewerbsfähigkeit nicht noch zusätzlich erhöht werden sollte.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, einen Fonds für die Finanzierung von Massnahmen für ältere Arbeitnehmende im Bereich der Weiterbildung und beruflichen Neuorientierung zu schaffen. Der Fonds sollte durch eine Solidaritätsabgabe finanziert werden, welche von Firmen entrichtet wird, deren Anteil an Arbeitnehmenden zwischen 55 und 64 Jahren unter 15 Prozent ihres Gesamtbestandes liegt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Solidaritätsabgabe zugunsten der älteren Arbeitnehmenden</value></text></texts><title>Solidaritätsabgabe zugunsten der älteren Arbeitnehmenden</title></affair>