{"id":20154000,"updated":"2025-11-14T06:39:19Z","additionalIndexing":"1216;28","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-01T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-11-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1443045600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1496268000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2747,"gender":"f","id":4036,"name":"Streiff-Feller Marianne","officialDenomination":"Streiff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2748,"gender":"f","id":4040,"name":"Schneider-Schneiter Elisabeth","officialDenomination":"Schneider-Schneiter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3017,"gender":"f","id":4101,"name":"Bulliard-Marbach Christine","officialDenomination":"Bulliard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"15.4000","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit 2004 werden Delikte wie die einfache Körperverletzung, wenn sie im Rahmen einer Ehe oder einer Partnerschaft begangen werden, von Amtes wegen verfolgt. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit eingeführt, diese Verfahren auf Ersuchen des Opfers während sechs Monaten zu sistieren. Widerruft das Opfer die Zustimmung zur Sistierung in dieser Periode nicht, wird das Verfahren eingestellt. Dies zeigt, dass die spezielle Situation der Opfer von häuslicher Gewalt ernst genommen wird und notwendige gesetzliche Grundlagen vorhanden sind.<\/p><p>Es ist nachvollziehbar, dass ein Opfer dem Täter, mit welchem es ja in enger Verbindung steht, eine zweite Chance geben will. Wer als Täter diese Chance nicht nutzt, darf aber nicht mehr geschont werden. Oft bleibt es bei häuslicher Gewalt nicht bei einer einmaligen Gewaltanwendung. Eine Sistierung des Verfahrens im gleichen Fall darf nur bei Ersttätern angewendet werden dürfen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 7. Oktober 2015 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen eröffnet. Die Vorlage zielt darauf, die geltenden Bestimmungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt und vor Stalking im Zivil- und Strafrecht punktuell zu ergänzen und gewaltbetroffene Personen besser zu schützen.<\/p><p>Im Bereich des Strafrechts sollen dabei die Erkenntnisse umgesetzt werden, die aus dem Bericht des Bundesrates zur Motion Heim 09.3059, \"Eindämmung der häuslichen Gewalt\", gewonnen wurden. Der Bericht unterzieht die Einstellungspraxis bei Verfahren wegen Gewalt in Paarbeziehungen einer umfassenden Überprüfung und berücksichtigt auch das Anliegen der Motion Keller-Sutter 12.4025, \"Opfer häuslicher Gewalt besser schützen\". Konkret schlägt der Bundesrat vor, Artikel 55a des Strafgesetzbuches (SR 311.0) und die entsprechende Parallelbestimmung des Militärstrafgesetzes (SR 321.0) so zu ändern, dass der Entscheid über Sistierung oder Fortsetzung des Strafverfahrens nicht mehr allein von der Willensäusserung des Opfers abhängt. Auch muss das Opfer vor der definitiven Einstellung des Verfahrens angehört werden.<\/p><p>Insbesondere soll aber eine Sistierung nicht mehr zulässig sein, wenn Verdacht auf wiederholte Gewalt in einer Paarbeziehung besteht: Wurde die beschuldigte Person bereits wegen einer Straftat gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität rechtskräftig verurteilt und richtete sich diese Straftat gegen den aktuellen oder einen früheren Partner, so soll das Verfahren zwingend fortgeführt werden müssen. Der Bundesrat trägt dem Anliegen der Motion in seiner Vernehmlassungsvorlage somit bereits Rechnung. Die Vorlage geht sogar noch weiter als das Begehren der Motion: Wenn nämlich das frühere Verfahren wegen Gewalt in einer Paarbeziehung nicht mit einer Verurteilung, sondern mit einer Einstellung geendet hat, darf die Behörde bei ihrem Entscheid über eine Sistierung auch diesem Umstand Rechnung tragen. Angesichts der bereits weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsarbeiten erweist sich die Motion damit als überflüssig.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 55a StGB anzupassen, sodass eine Sistierung des Verfahrens bei Gewalt in einer Paarbeziehung nur noch bei Ersttätern möglich ist.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eine Sistierung des Verfahrens wegen häuslicher Gewalt darf nur bei Ersttätern möglich sein"}],"title":"Eine Sistierung des Verfahrens wegen häuslicher Gewalt darf nur bei Ersttätern möglich sein"}