{"id":20154022,"updated":"2025-11-14T08:49:08Z","additionalIndexing":"52;66","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-11-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2756,"gender":"m","id":4050,"name":"Böhni Thomas","officialDenomination":"Böhni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2765,"gender":"m","id":4059,"name":"Flach Beat","officialDenomination":"Flach"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2782,"gender":"f","id":4081,"name":"Kessler Margrit","officialDenomination":"Kessler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2786,"gender":"m","id":4083,"name":"Grossen Jürg","officialDenomination":"Grossen Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2794,"gender":"m","id":4089,"name":"Fischer Roland","officialDenomination":"Fischer Roland"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3016,"gender":"f","id":4102,"name":"Bertschy Kathrin","officialDenomination":"Bertschy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3015,"gender":"m","id":4104,"name":"Gasser Josias Florian","officialDenomination":"Gasser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3022,"gender":"m","id":4117,"name":"Maier Thomas","officialDenomination":"Maier Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4022","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mit dem Entscheid von Bundesrat und Parlament aus dem Jahr 2011, \"geordnet\" aus der Atomenergie auszusteigen, ist eine völlig neue Situation für den Betrieb und die Aufsicht der Schweizer Kernkraftwerke entstanden. Die laufenden Werke sollen nicht mehr nach spätestens 50 Jahren durch neue ersetzt werden, sondern so lange weiter Strom liefern, wie sie \"sicher\" sind. Die Energiestrategie 2015 des Bundes ging dabei von Betriebszeiten von 50 Jahren aus - die Betreiber unterdessen aber von 60 Jahren oder mehr. Die zugehörige Gesetzgebung wurde aber für das alte Regime von 40 Jahren Betriebsdauer geschaffen.<\/p><p>Auf der anderen Seite hat sich in der Stromwirtschaft eine Margenerosion beschleunigt, und die Maxime \"Safety first\" droht zugunsten der Wirtschaftlichkeit und des \"Auslaufenlassens\" zunehmend unter Druck zu geraten. Dabei droht auch die Aufsichtsbehörde Ensi politisch unter Druck zu geraten. In der Zwischenzeit sind aber auch offensichtliche Unsicherheiten in der Gesetzgebung (siehe auch \"NZZ\" vom 21. August 2015, \"Vernachlässigte Gesetzgebung\") und konkrete Kritiken am aktuellen Regelwerk zur Nukleartechnologie aufgetaucht (u. a. von der IAEA bezüglich Unabhängigkeit des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates).<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.-3. Das seit 2005 in Kraft stehende Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) deckt alle sicherheitstechnischen Aspekte der Kernenergienutzung umfassend ab. Insbesondere regelt es den sicheren Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke. Für diese ist keine Laufzeitbegrenzung vorgesehen, die Sicherheit muss aber jederzeit gewährleistet sein. Die Bestimmungen des KEG erlauben es dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), die Sicherheitsanforderungen an die Kernkraftwerke unabhängig von den wirtschaftlichen Bedingungen auf der Betreiberseite bis zum Ende der Betriebsdauer (und darüber hinaus bis zum Abschluss der Stilllegung) durchzusetzen. Der Entscheid, aus der Nutzung der Kernenergie auszusteigen, hat darauf keinen Einfluss.<\/p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Kernenergiegesetzgebung im Lichte der seit 2005 eingetretenen Entwicklungen - insbesondere auch der Energiestrategie 2050 - mittelfristig einer generellen Überprüfung zu unterziehen.<\/p><p>4.\/5. Im Jahr 2011 fand beim Ensi ein umfassendes Audit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) - eine sogenannte IRRS-Mission - statt. Der Schlussbericht der Mission fiel positiv aus, wobei verschiedene Empfehlungen und Anregungen formuliert wurden. Die IRRS-Überprüfungsmission von April 2015 stellte fest, dass die meisten Empfehlungen der IRRS-Mission umgesetzt wurden. Entsprechend konnten 7 der 12 Empfehlungen und 17 der 18 Anregungen \"geschlossen\" werden. Jedoch blieben insbesondere drei Empfehlungen im Bereich der Governance offen. Im Rahmen der IRRS-Überprüfungsmission wies das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) darauf hin, dass eine Umsetzung dieser Empfehlungen unter anderem eine Schwächung der Stellung der Kommission für nukleare Sicherheit zur Folge hätte. Das UVEK sagte zu, diese Fragen im Rahmen einer künftigen Überprüfung der Kernenergiegesetzgebung vertieft zu analysieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Ist er auch der Auffassung, dass die geltende Gesetzgebung zur Nukleartechnologie mit Blick auf die veränderten Bedingungen des Atomausstiegs zu überprüfen bzw. anzupassen ist?<\/p><p>2. Ist er bereit, das Regelwerk in Bezug auf mögliche Lücken und Verbesserungen einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen und dem Parlament entsprechende Anpassungen vorzulegen?<\/p><p>3. Welche Anpassungen sind aus seiner Sicht notwendig, um die geltende Gesetzgebung zur Nukleartechnologie der neuen Situation anzupassen?<\/p><p>4. Wie gedenkt er die \"Empfehlungen\" der IAEA-Expertenkommission 2011 und 2015 im Bereich Governance u. a. zur Stärkung der Unabhängigkeit umzusetzen?<\/p><p>5. Bis wann gedenkt er dem Parlament eine Vorlage zur Umsetzung der \"Empfehlungen\" der IAEA und zur Anpassung an die veränderten Bedingungen des Atomausstiegs zu unterbreiten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gewährleistung der umfassenden Sicherheit von Kernkraftwerken und eine zeitgemässe Corporate Governance. Eine Überprüfung und Anpassung der Grundlagen ist zwingend"}],"title":"Gewährleistung der umfassenden Sicherheit von Kernkraftwerken und eine zeitgemässe Corporate Governance. Eine Überprüfung und Anpassung der Grundlagen ist zwingend"}