{"id":20154058,"updated":"2023-07-01T10:13:32Z","additionalIndexing":"04","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-14T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-11-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1473804000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4058","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Lediglich die elf Kantone Luzern, Uri, Freiburg, Basel-Stadt, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Waadt, Wallis und Genf erheben, wie die Auslandschweizerinnen und -schweizer stimmen und wählen. Bei den fünfzehn übrigen Kantonen ist dies nicht bekannt.<\/p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 22. August 2007 auf die Anfrage Gysin 07.1055 ausgeführt, es sei \"unbestritten, dass das Stimm- und Wahlverhalten der Auslandschweizerinnen und -schweizer von Interesse ist, dies nicht zuletzt aufgrund der ständig wachsenden Zahl von registrierten Auslandschweizerinnen und -schweizern, die sich an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen beteiligen\".<\/p><p>Ferner hat der Bundesrat ausgeführt: \"Will man die Kantone verpflichten, die Auslandschweizer separat zu erfassen, ist eine Änderung der Verordnung über die politischen Rechte nötig. Der Bundesrat ist bereit, nach Rücksprache mit den Kantonen eine entsprechende Änderung der Verordnung über die politischen Rechte zu prüfen.\" Acht Jahre nach dieser Bereitschaftserklärung gilt es, Bilanz zu ziehen und die Verordnung entsprechend zu ändern.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Nachgang zur Beantwortung der Anfrage Gysin 07.1055 sowie der Frage Zisyadis 09.5445 hat die Bundeskanzlei mit den Kantonen die Opportunität einer Regelung im Sinne des Postulates vertieft abgeklärt. Verschiedene Kantone haben sich damals kritisch gegen eine solche bundesrechtliche Verpflichtung ausgesprochen. Eine allfällige Änderung der Verordnung über die politischen Rechte respektive des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Art. 14 Abs. 1) wurde nach Evaluation der Umfrageergebnisse nicht weiterverfolgt.<\/p><p>Gegen eine Regelung, nach der das Stimm- und Wahlverhalten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zwingend separat ausgewiesen werden soll, sprechen zunächst föderalistische Gründe sowie insbesondere die verfassungsmässige Garantie des Stimmgeheimnisses. Nach der bundesstaatlichen Aufgabenteilung obliegt die Organisation von Wahlen und Abstimmungen den Kantonen, die gewisse Aufgaben ihrerseits den Gemeinden übertragen können. So werden die Stimmregister für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer derzeit teils zentral bei der Kantonsverwaltung oder am Kantonshauptort, teils aber auch dezentral bei den Gemeinden geführt. In den Kantonen mit zentralem Stimmregister kann das Wahl- und Abstimmungsverhalten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit vergleichsweise geringem Aufwand ausgewiesen werden. Diverse Kantone veröffentlichen diese Angaben. In Kantonen mit dezentral geführten Stimmregistern müssten jedoch zunächst die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Dabei ist zu beachten, dass in kleinen Gemeinden aufgrund der wenigen Auslandschweizer Stimmberechtigten das Risiko besteht, dass das Stimmgeheimnis nicht gewahrt werden kann.<\/p><p>Auf einer grundsätzlicheren Ebene stellt sich überdies die Frage, ob es sinnvoll sei, das Stimm- und Wahlverhalten einzelner Gruppen von Stimmberechtigten separat auszuweisen. Dies könnte dazu führen, dass der Ausgang einer Volksabstimmung einer solchen Gruppe zugeschrieben wird und eine einer Demokratie unwürdige Polemik verursacht. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) oder etwa auch jene vom 3. März 2002 über die eidgenössische Volksinitiative \"für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (Uno)\". Solche Zuschreibungen auf eine Gruppe von Stimmberechtigten weisen in eine falsche Richtung und sind nicht hilfreich. Eine Regelung im Sinne des Postulates bringt daher keinen wirklichen Mehrwert.<\/p><p>Dass diverse Kantone das Wahl- und Abstimmungsverhalten der Auslandschweizer Stimmberechtigten erfassen und veröffentlichen, ist nicht zu beanstanden, solange das Stimmgeheimnis gewahrt werden kann. Aus Sicht des Bundesrates besteht aber auch kein Anlass, dies flächendeckend zu verlangen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den Kantonen eine Änderung der Verordnung über die politischen Rechte mit dem Ziel zu prüfen, das Stimm- und Wahlverhalten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer statistisch zu erfassen und auszuweisen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wahlverhalten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Statistische Erhebung in den Kantonen"}],"title":"Wahlverhalten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Statistische Erhebung in den Kantonen"}