{"id":20154059,"updated":"2025-11-14T07:05:52Z","additionalIndexing":"24;66","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-14T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-11-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489446000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2771,"gender":"m","id":4063,"name":"Müller-Altermatt Stefan","officialDenomination":"Müller-Altermatt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2786,"gender":"m","id":4083,"name":"Grossen Jürg","officialDenomination":"Grossen Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3002,"gender":"m","id":4103,"name":"Hausammann Markus","officialDenomination":"Hausammann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3031,"gender":"m","id":4126,"name":"Stolz Daniel","officialDenomination":"Stolz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3034,"gender":"f","id":4130,"name":"Masshardt Nadine","officialDenomination":"Masshardt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4059","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Futures für Bandstrom bis 2020 werden zu einem Preis von lediglich 3,3 Rappen pro Kilowattstunde gehandelt. Dieser Handelspreis liegt weit unter den Produktionskosten, welche die Betreiber ausweisen. Vor diesem Hintergrund steigt das Risiko, dass diese ihre Schulden gegenüber den Fonds für Rückbau und Entsorgung nicht begleichen können. Diese Fonds müssen zum Zeitpunkt der Stilllegung rund 20 Milliarden Franken bereitstellen, sind aber erst zu rund 40 Prozent gedeckt.<\/p><p>Die schwindenden Umsätze und die anhaltend grossen Wertverluste der Betreiberfirmen stellen auch die Anlagestrategie der Fonds infrage. Mit 40 Prozent Aktienanteil basiert sie auf der Annahme, dass die Betreiber solide aufgestellt sind und im Bedarfsfall Geld nachschiessen können. Angesichts der Neubewertung der Aktiva sowie des raschen technologischen Wandels in der Energiewirtschaft sind die bisherigen Argumentationen und Konzepte zu hinterfragen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen sowie der nach der Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle von Kernkraftwerken wird durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt. Die Kostenberechnung und die Beitragsfestlegung sind in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) so ausgelegt, dass die geschuldeten Beiträge zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks in die Fonds einbezahlt und die Gesamtkosten für die Stilllegung und die Entsorgung unter Einbezug der Rendite auf dem Fondsvermögen gedeckt sind. Die beiden Fonds unterliegen der Aufsicht des Bundesrates. Die am 1. Januar 2015 in Kraft getretene erste Revision der SEFV bezweckt - insbesondere durch die Einführung eines Sicherheitszuschlags auf den Kosten - eine verbesserte Sicherstellung der entsprechenden finanziellen Mittel. Die zweite Revision der SEFV, welche Änderungen der Governance-Regeln umfasst und auf eine Stärkung der Aufsicht zielt, wird per Anfang 2016 in Kraft treten.<\/p><p>Die Kernkraftwerkbetreiber sind Schweizer Aktiengesellschaften. Sie sind verpflichtet, die Vorgaben des Obligationenrechtes für ihre Rechnungslegung zu befolgen. Der Verwaltungsrat ist oberstes Leitungs- und Verwaltungsorgan der Aktiengesellschaft. Er ist verantwortlich für die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle, der Finanzplanung sowie die Durchführung einer Risikobeurteilung. Die Verantwortung für die Beurteilung der Risikofähigkeit liegt demzufolge bei den Betreibergesellschaften und nicht beim Bundesrat.<\/p><p>Die vom Bundesrat gewählte Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen beobachtet die Entwicklung der finanziellen Situation der Betreiber von Kernkraftwerken aufmerksam. Das Thema \"Risikofähigkeit der Betreiber\" wird im Rahmen der Weiterentwicklung des bestehenden Risikomanagements der Fonds behandelt, womit den Anliegen der Motion grundsätzlich Rechnung getragen wird.<\/p><p>Jüngst wurde eine deutsche Studie zu diesem Thema (Gutachtliche Stellungnahme zur Bewertung der Rückstellungen im Kernenergiebereich, Warth &amp; Klein Grant Thornton) veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Autoren auf die Einsicht in firmeninterne Unterlagen der Betreiberfirmen angewiesen waren. Ob eine entsprechende Bereitschaft zur Offenlegung auch bei den Schweizer Betreibern besteht, ist fraglich. Jedenfalls sind die Bestrebungen zur Stärkung der Aufsicht über den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds im Rahmen der zweiten Revision der SEFV, aber auch die Einführung eines Sicherheitszuschlags von 30 Prozent auf bedeutenden Widerstand der Betreiber gestossen und haben bereits zu Gerichtsverfahren geführt.<\/p><p>Aus diesen Gründen wird davon abgesehen, einer externen Firma einen Prüfauftrag zur Risikofähigkeit der Kernkraftwerkbetreiber zu erteilen. Je nach Entwicklung der Energiebranche und den Erkenntnissen aus dem Risikomanagement der Fonds bleibt aber vorbehalten, weitere Abklärungen zu Einzelaspekten auch zusammen mit Externen vorzunehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Kernenergiegesetz haben die Betreiber den Rückbau der Anlagen sowie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten zu bewältigen. Der Bundesrat wird beauftragt, einer externen Firma einen Prüfauftrag zu erteilen und zu berichten, ob die Risikofähigkeit der AKW-Betreiber Alpiq, Axpo und BKW für die anstehenden Arbeiten ausreichend ist. Es gilt zu klären, ob die Betreiberfirmen den Rückbau und die Entsorgung der radioaktiven Anlagen auch bei anhaltend schlechter Marktlage finanzieren können. Es ist auch zu prüfen, welche weiteren Sicherheiten der Bund zur Verminderung seiner Risikoposition heranziehen kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanzierbarkeit des Rückbaus und der Entsorgung radioaktiver Anlagen"}],"title":"Finanzierbarkeit des Rückbaus und der Entsorgung radioaktiver Anlagen"}