{"id":20154063,"updated":"2023-07-28T05:46:30Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2785,"gender":"m","id":4082,"name":"Guhl Bernhard","officialDenomination":"Guhl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion BD","code":"BD","id":136,"name":"Fraktion BD"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-11-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2785,"gender":"m","id":4082,"name":"Guhl Bernhard","officialDenomination":"Guhl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion BD","code":"BD","id":136,"name":"Fraktion BD"},"type":"author"}],"shortId":"15.4063","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Postulat Guhl 15.3455, \"Gesundheitswesen. Rechnungen oder Kopien immer an Patienten als Mittel zur Kostensenkung\", bereits die Ansicht vertreten, dass das Gesetz genügend klar ist und dass die Instrumente zu dessen Umsetzung in den Händen der Tarifpartner liegen. Die Pflicht der Leistungserbringer, der versicherten Person die Rechnung zukommen zu lassen, ist in Artikel 59 Absatz 4 erster Satz der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) festgehalten. Der zweite Satz desselben Absatzes gestattet den Leistungserbringern, mit den Versicherern zu vereinbaren, dass diese die Zustellung einer Rechnungskopie übernehmen. Diese Bestimmung wurde am 1. August 2007 eingeführt, namentlich infolge des Urteils K99\/02 des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG), das festgestellt hat, dass die versicherte Person zwar aufgrund des Gesetzes (Art. 42 Abs. 3 KVG; SR 832.10) im System des Tiers payant Anspruch auf eine Rechnungskopie hat, dass aber weder das Gesetz noch die Verordnungen regeln, ob den Leistungserbringern oder den Versicherern die Pflicht zur Zustellung obliegt.<\/p><p>Da die Versäumnisse bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterleitung der Rechnungen bekannt sind, wie bereits in der Stellungnahme zum Postulat Guhl 15.3455 festgehalten, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Schreiben an die Leistungserbringerverbände gerichtet, um sie auf die gesetzlichen Prinzipien aufmerksam zu machen. In diesem Schreiben wird auch daran erinnert, warum diese Prinzipien ins Gesetz aufgenommen wurden, nämlich damit die Patientinnen und Patienten Verantwortung für die von ihnen verursachten Kosten übernehmen und damit sie kontrollieren können, ob die Rechnung der erhaltenen Behandlung entspricht. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Gesetzesänderung nicht erforderlich ist.<\/p><p>2. Das Gesetz präzisiert nicht, wie die Rechnungen weiterzuleiten sind, ob elektronisch oder per Post. Die Spitäler, die gemäss Artikel 42 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) dem System des Tiers payant unterliegen, leiten beispielsweise ihre Rechnungen in der Regel elektronisch an die Versicherer weiter, namentlich aus wirtschaftlichen Gründen.<\/p><p>3. Der Bundesrat hat selbst keine Studie zur Verständlichkeit der gemäss Artikel 42 Absatz 4 KVG zugestellten Rechnungen durchgeführt und hat auch keine Kenntnis von allfälligen Studien, die von Dritten zu diesem Thema erstellt worden wären.<\/p><p>4. Gemäss Artikel 42 Absatz 3 KVG hat der Schuldner der Entschädigung Anspruch auf eine verständliche Rechnung. Damit eine korrekte Evaluation durch den Versicherer möglich ist, muss die Rechnung jedoch auch zahlreiche Angaben enthalten, die manchmal codiert sind. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass gewisse technische Angaben für die Patientinnen und Patienten schwer verständlich sein können. Die Codes in Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen werden jedoch auf der Rechnung immer mit einem Kurzbeschrieb aufgeführt, und die Patientinnen und Patienten haben Möglichkeiten, Unklarheiten zu klären, indem sie sich an den Leistungserbringer oder an ihren Versicherer wenden. Falls sich dies als notwendig erweist, sollte eine Änderung von Format oder Inhalt der Rechnungen zur Verbesserung ihrer Verständlichkeit von den Leistungserbringern in Absprache mit den Versicherern vorgenommen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Heute erhalten längst nicht alle Patientinnen und Patienten eine Rechnung für eine Leistung nach KVG. <\/p><p>In der Antwort auf das Postulat 15.3455 hält der Bundesrat fest, dass die heutige Regelung, wonach der Leistungserbringer oder beim System \"Tiers payant\" gegebenenfalls der Versicherer die Rechnung oder eine Rechnungskopie an den Patienten sendet, mangelhaft umgesetzt wird. Es gibt keine Signale, dass die Situation sich verbessern würde. <\/p><p>Die Rechnungen nach Tarmed sind für einen Grossteil der Patientinnen und Patienten ein einziges Fragezeichen. Wer keine medizinische Ausbildung hat, ist ohne Nachfragen bei medizinisch ausgebildeten Personen oder ohne Internetrecherche nicht in der Lage, die Rechnung zu verstehen. <\/p><p>Hierzu folgende Fragen: <\/p><p>1. Was hält der Bundesrat von der Idee, dass neu immer der Leistungserbringer für die Zustellung der Rechnung oder einer Rechnungskopie (beim System \"Tiers payant\") an den Patienten zuständig sein soll, um die Verantwortlichkeit eindeutig zu klären? <\/p><p>2. Ist es korrekt, dass bereits nach heutigem Recht die Rechnung aus Kostengründen elektronisch zugestellt werden könnte? <\/p><p>3. Wurde die Verständlichkeit der Rechnungen an die Patienten bereits einmal evaluiert? <\/p><p>4. Wie kann die heutige Situation verbessert werden, sodass die Patientinnen und Patienten die Rechnungen ohne fremde Hilfe verstehen können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verständliche Rechnungen an alle Patientinnen und Patienten"}],"title":"Verständliche Rechnungen an alle Patientinnen und Patienten"}