{"id":20154065,"updated":"2023-07-28T05:45:52Z","additionalIndexing":"28;2836;44","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4920"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-11-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4065","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Verlieren Menschen über 50 die Arbeit, haben es viele schwer, wieder in die Arbeit zu kommen. Viele finden sich nach der Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung in der wirtschaftlichen Sozialhilfe wieder, oft ohne Perspektiven. <\/p><p>Dass sie keine Arbeit finden, dafür gibt es Gründe. Ein oft genannter, aber auch oft bestrittener ist der Verlauf der Beitragsskala der zweiten Säule. Genannt wird dieses Argument wegen der im Gesetz enthaltenen Progression der Beiträge mit zunehmendem Alter. Bestritten wird das Argument mit dem Hinweis, dass ein Grossteil der Unternehmen heute mit einer geglätteten Skala arbeitet. <\/p><p>Beides gibt es, insofern ist beides richtig. Unklar ist, in welchem Ausmass. Eine Erhebung bei den Organisationen, die die berufliche Vorsorge durchführen, kann die nötige Klärung bringen. Die Frage, ob und, wenn ja, welchen Einfluss die gesetzliche Beitragsskala der zweiten Säule darauf hat, dass Personen über 50, allenfalls 55 zum Teil nur schwer wieder in die Arbeit finden, ist für die Betroffenen von grosser Bedeutung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die im Postulat verlangte Erhebung liegt grösstenteils bereits vor und wurde kürzlich veröffentlicht (Trageser, J. et al., 2012: Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 11\/12, Bern). Eine repräsentative Stichprobe von Unternehmen wurde dazu befragt, welche Anstrengungen sie bezüglich der Beschäftigung von älteren Arbeitskräften unternehmen.<\/p><p>Gesamthaft gesehen hat die Studie ergeben, dass die Mehrheit der befragten Unternehmen der Beschäftigung von älteren Arbeitskräften positiv gegenübersteht. Bei der Analyse der Hindernisse für eine längere Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Personen nannten die Unternehmen die Staffelung der Altersgutschriften weit weniger häufig als die Beschwerlichkeit der Arbeit, den Mangel an älteren Arbeitskräften in gewissen Branchen und das Missverhältnis zwischen der Qualifikation der älteren Personen und den heutigen Arbeitsmarktanforderungen.<\/p><p>In den letzten Jahren wurde die Staffelung der Altersgutschriften in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem Postulat Vitali 12.3731, \"Benachteiligungen im BVG abschaffen\", die Staffelung der Altersgutschriften im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 überprüft und vorgeschlagen, die Gutschriften so abzustufen, dass zwischen dem Alter 45 und dem Referenzalter keine Erhöhung des Satzes mehr erfolgt (Botschaft 14.088 zur Reform der Altersvorsorge 2020 vom 19. November 2014, BBl 2015 1). Ab dem 45. Altersjahr soll künftig ein einheitlicher Satz gelten. Damit sind ältere Beschäftigte den jüngeren in Bezug auf die Kosten der beruflichen Vorsorge gleichgestellt.<\/p><p>Die Reform der Altersvorsorge 2020 wird derzeit im Parlament beraten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Erhebung zu machen und dem Parlament Bericht zu erstatten. Zu klären ist die Frage, ob und, wenn ja, welchen Einfluss die gesetzliche Beitragsskala der zweiten Säule darauf hat, dass Personen über 50, allenfalls 55 zum Teil nur schwer wieder in die Arbeit finden, wenn sie sie einmal verloren haben. <\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einfluss der zweiten Säule auf die Anstellungspraxis bei Personen über 50 Jahren abklären"}],"title":"Einfluss der zweiten Säule auf die Anstellungspraxis bei Personen über 50 Jahren abklären"}