﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20154076</id><updated>2023-07-28T05:59:35Z</updated><additionalIndexing>32;44</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>3009</code><gender>f</gender><id>4109</id><name>Piller Carrard Valérie</name><officialDenomination>Piller Carrard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-25T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4920</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-09-29T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2015-11-11T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-09-25T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-09-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2738</code><gender>m</gender><id>4018</id><name>Maire Jacques-André</name><officialDenomination>Maire Jacques-André</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2726</code><gender>f</gender><id>3923</id><name>Marra Ada</name><officialDenomination>Marra</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2760</code><gender>m</gender><id>4049</id><name>Aebischer Matthias</name><officialDenomination>Aebischer Matthias</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2777</code><gender>f</gender><id>4069</id><name>Feri Yvonne</name><officialDenomination>Feri Yvonne</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3007</code><gender>m</gender><id>4113</id><name>Tornare Manuel</name><officialDenomination>Tornare</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3028</code><gender>f</gender><id>4123</id><name>Schneider Schüttel Ursula</name><officialDenomination>Schneider Schüttel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3009</code><gender>f</gender><id>4109</id><name>Piller Carrard Valérie</name><officialDenomination>Piller Carrard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.4076</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Jedes Jahr steigen 13 000 bis 15 000 Frauen, oft Mütter nach einer Familienphase, wieder ins Berufsleben ein. Der berufliche Wiedereinstieg betrifft primär Frauen, da sich nur wenige Männer aus familiären Gründen aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Die Mehrheit dieser Frauen verfügt über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II. Diese Wiedereinsteigerinnen sind potenzielle wertvolle Fachkräfte für unsere Wirtschaft. Eine unlängst veröffentlichte Studie, welche Travail Suisse im Auftrag des SBFI erstellte, zeigt auf, dass der Wiedereinstieg in den Berufsalltag alles andere als einfach ist und mehrere Monate dauern kann. Schwierigkeiten begegnen zudem auch Frauen im tieferen Einkommensbereich, die oft nicht über die erforderliche Ausbildung verfügen. Beide Gruppen von Wiedereinsteigerinnen, ob bildungsnah oder bildungsfern, sind auf zusätzliche Begleitmassnahmen angewiesen, um den Wiedereinstieg erfolgreich meistern zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Wissen, dass Bildungsgutscheine für gezielte Gruppen von Arbeitnehmenden und Wiedereinsteigerinnen sinnvoll sind (siehe Stefan C. Wolter und Dolores Messer, "Weiterbildung und Bildungsgutscheine") und zur Erhöhung der Qualifikation der Wiedereinsteigerinnen beitragen, muss die Einführung von Bildungsgutscheinen für Wiedereinsteigerinnen gefördert und gezielt eingesetzt werden. Die Massnahme erlaubt nicht nur den Wiedereinstieg und die mittel- und langfristige soziale Absicherung dieser Personen, sondern dient auch der Wirtschaft, da die Massnahme gezielt und effizient eingesetzt werden kann und gleichzeitig zur Sicherstellung von genügend Fachkräften beiträgt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist mit der Motionärin einig, dass dem beruflichen Wiedereinstieg, beispielsweise nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbstätigkeit, aus wirtschaftlicher und sozialpolitischer Sicht Bedeutung zukommt. Für den beruflichen Wiedereinstieg kann Weiterbildung förderlich sein. Weiterbildung liegt primär in der Verantwortung des Einzelnen. Der Bund fördert jedoch den Wiedereinstieg und damit einhergehend Bildungsmassnahmen auf der Grundlage verschiedener Spezialgesetze.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Arbeitsmarktliche Massnahmen zur Förderung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz (SR 837.0) geregelt. Dabei handelt es sich um Bildungs-, Beschäftigungs- und spezielle Massnahmen, die in allen Kantonen bereitstehen und die vom Bund mitfinanziert werden. Das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) sieht in Artikel 32 die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs vor. Die Kantone sorgen für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (Art. 51 BBG). Der Bund leistet zudem aufgrund des Gleichstellungsgesetzes (GlG; SR 151.1) Finanzhilfen an private Institutionen für die Beratung und die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbstätigkeit (Art. 15 GlG). Der Bund gewährt ferner im Rahmen des Ausländer- und des Asylgesetzes (AuG, SR 142.20; AsylG, SR 142.31) den Kantonen finanzielle Beiträge zur beruflichen Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern, namentlich von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das neue Weiterbildungsgesetz (Webig, BBl 2014 5177) ist noch nicht in Kraft. Es erwähnt im Grundsatz zur Verbesserung der Chancengleichheit den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Zur Förderung von Weiterbildung steht in Artikel 10 Absatz 2 Webig, dass Finanzhilfen vom Bund im Rahmen der Spezialgesetzgebung realisiert werden. Die Finanzhilfen sollen wenn möglich nachfrageorientiert ausgestaltet werden und können beispielsweise auch in Form von Bildungsgutscheinen erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Webig ersetzt oder konkurrenziert die Regelung und Förderung der einzelnen Weiterbildungstatbestände in den Spezialgesetzen nicht. Eine Anpassung des Weiterbildungsgesetzes ist deshalb nicht notwendig.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, den beruflichen Wiedereinstieg von Personen zu unterstützen, die sich - in der Regel aus familiären Gründen - aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben, indem er eine Änderung des Weiterbildungsgesetzes (Webig) vorlegt, die in das Gesetz das System der Bildungsgutscheine einführt. Auf diese Weise könnte Artikel 8 Buchstabe d Webig ("Bund und Kantone sind bestrebt, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern") konkretisiert werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs mit Bildungsgutscheinen</value></text></texts><title>Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs mit Bildungsgutscheinen</title></affair>