﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20154089</id><updated>2023-07-28T05:36:10Z</updated><additionalIndexing>15;44</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-11-30T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5001</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-12-15T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-02-03T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-11-30T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-12-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.4089</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Per 1. Januar 2016 wird eine Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz in Kraft gesetzt, in der Hoffnung, dass damit die gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung eingehalten werden. Diese Bestimmungen stiessen bereits im Anhörungsverfahren auf breite Kritik vieler Arbeitgeber. Zwar ist der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 120 000 Franken ein interessanter Ansatz, dass dieser aber in einem GAV vorgesehen sein muss, ist nicht tauglich. Viele Unternehmen sind heute keinem Branchen-GAV unterstellt oder auch zu klein, um Firmen-GAV zu verhandeln. Die gemäss Verordnung mögliche vereinfachte Arbeitszeiterfassung taugt nicht. Einzig zum Zweck der Arbeitszeiterfassung eine Arbeitnehmervertretung zu installieren ist unverhältnismässig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Verzicht auf eine Arbeitszeiterfassung oder deren Vereinfachung muss im Rahmen von individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich sein, dies vor allem auch darum, weil immer mehr Arbeitnehmer in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit selber verfügen können (Home-Office, Tätigkeit ausserhalb des Unternehmens, Kader, Jahresarbeitszeitmodelle usw.). Viele Unternehmungen haben sich in den letzten Jahren nicht ans Arbeitsgesetz gehalten. Nicht, weil sie damit den Arbeitnehmerschutz nicht gewähren wollten, sondern weil die gesetzliche Bestimmung über die Arbeitszeiterfassung der aktuellen Lebens- und Arbeitswelt nicht mehr Rechnung trägt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 4. November 2015 die Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz verabschiedet. Mit dieser Anpassung werden per 1. Januar 2016 neue Modalitäten der Arbeitszeiterfassung eingeführt, die eine Vereinfachung und Lockerung der Arbeitszeiterfassungspflicht mit sich bringen. Damit wird auch neuen Bedürfnissen der Arbeitswelt besser Rechnung getragen. Auf diese Lösungen hatten sich die Sozialpartner geeinigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen zu können, müssen die Arbeitgeber zu Beginn einen Aufwand tätigen. Für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist es möglich, die vereinfachte Arbeitszeiterfassung individuell zu vereinbaren. Da es verschiedene Varianten gibt, haben die Unternehmen die Möglichkeit, die für sie passende Lösung zu wählen. Die neuen Bestimmungen richten sich gezielt an Mitarbeitende, die in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit Freiheiten geniessen. Die anwendbaren Regeln der Arbeitszeiterfassung stehen neuen Arbeitsorganisationsformen wie Telearbeit und flexiblen Arbeitsplätzen nicht entgegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen sieht es der Bundesrat derzeit als nicht angebracht, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage für eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit welcher die Arbeitszeiterfassung den Realitäten der Unternehmen und den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst werden kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Für eine zeitgemässe Arbeitszeiterfassung</value></text></texts><title>Für eine zeitgemässe Arbeitszeiterfassung</title></affair>