{"id":20154090,"updated":"2023-07-28T05:35:58Z","additionalIndexing":"09;2831","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2765,"gender":"m","id":4059,"name":"Flach Beat","officialDenomination":"Flach"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-11-30T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-02-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1448838000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1458255600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2765,"gender":"m","id":4059,"name":"Flach Beat","officialDenomination":"Flach"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4090","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Pflichtenheft des ausgeschriebenen Zivildienst-Einsatzplatzes, das die Tätigkeiten der zivildienstleistenden Person festhält, diente - wie auch der Einsatzbetrieb Livenet insgesamt - gemäss Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe a des Zivildienstgesetzes (ZDG, SR 824.0) dem Ziel, \"den sozialen Zusammenhalt zu stärken, insbesondere die Situation Betreuungs ... bedürftiger zu verbessern\". Erste Zweckbestimmung des Vereins Livenet gemäss Statuten ist die \"Lebenshilfe und Beratung für Menschen in schwierigen Situationen\". Auf dieser Basis befreiten die Steuerbehörden den Verein wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht.<\/p><p>2. Der Verein Livenet war als Einsatzbetrieb des Zivildienstes gemäss Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b ZDG dem Tätigkeitsbereich \"Sozialwesen\" zugeteilt.<\/p><p>3. Der Verein Livenet erfüllte die gesetzlichen Anforderungen gemäss ZDG und Zivildienstverordnung, um als Einsatzbetrieb des Zivildienstes anerkannt zu werden. Artikel 4a Buchstabe c bezieht sich nicht auf die Anerkennung einer Institution, sondern auf die Einsätze bzw. auf die Tätigkeiten der Zivildienstleistenden:<\/p><p>Der Einsatz eines Zivildienstleistenden darf nicht bezwecken, \"den Prozess der politischen Meinungsbildung zu beeinflussen oder religiöses oder weltanschauliches Gedankengut zu verbreiten oder zu vertiefen\". Aufgrund des religiösen Hintergrunds von Livenet wurde dieses Verbot explizit in die Pflichtenhefte aufgenommen. Die zitierten Anforderungen in der Ausschreibung des Zivildiensteinsatzes auf der Website von Livenet stimmten allerdings nicht mit dem Pflichtenheft überein; aufgrund der Intervention der Vollzugsstelle für den Zivildienst hat Livenet die Ausschreibung unverzüglich angepasst. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst hat den letzten Zivildiensteinsatz bei Livenet, der am 8. Januar 2013 endete, am 11. September 2012 inspiziert: Er verstiess nicht gegen Artikel 4a Buchstabe c ZDG. Livenet hat inzwischen den Rückzug der Anerkennung als Einsatzbetrieb des Zivildienstes beantragt.<\/p><p>Nicht wenige Einsatzbetriebe des Zivildienstes haben ein religiöses oder weltanschauliches Fundament, von den Landeskirchen über Institutionen mit christlichem Hintergrund bis zu Hilfs- und Umweltorganisationen. Diese Einsatzbetriebe engagieren sich auf diesem Fundament insbesondere in der Betreuung von Menschen und im Umweltschutz, d. h. in Tätigkeitsbereichen des Zivildienstes. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst wird 2016 sowohl bei der Überprüfung der Anerkennungen und der Pflichtenhefte wie auch bei den Inspektionen einen Schwerpunkt auf diese Institutionen legen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Verein Livenet, der verschiedene Internetportale wie Livenet.ch und Jesus.ch betreibt, hat aktuell eine Stelle für einen Zivildienstleistenden ausgeschrieben.<\/p><p>Als Anforderung wird unter anderem Folgendes erwähnt: \"Sie sind Teil einer christlichen Gemeinde, Nichtraucher\/Nichtraucherin und können sich mit der Tätigkeit und den Zielen von Livenet identifizieren.\" Gemäss Stellenausschreibung widmet sich Livenet.ch der \"Verbreitung des Evangeliums\" mit dem Ziel, \"Schweizer Haushalte mit dem Evangelium zu erreichen\".<\/p><p>Gemäss Artikel 4a Buchstabe c des Zivildienstgesetzes sind Einsätze nicht erlaubt, \"die bezwecken, den Prozess der politischen Meinungsbildung zu beeinflussen oder religiöses oder weltanschauliches Gedankengut zu verbreiten oder zu vertiefen\".<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Welchen Zielen gemäss Artikel 3a des Zivildienstgesetzes dient die ausgeschriebene Zivildienststelle?<\/p><p>2. Welchem Tätigkeitsbereich gemäss Artikel 4 des Zivildienstgesetzes wird die ausgeschriebene Zivildienststelle zugeordnet?<\/p><p>3. Entspricht die ausgeschriebene Zivildienststelle aus Sicht des Bundesrates allen Anforderungen gemäss Zivildienstgesetz, insbesondere aber Artikel 4a Buchstabe c?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Staatlich subventionierte Missionstätigkeit?"}],"title":"Staatlich subventionierte Missionstätigkeit?"}