﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20154119</id><updated>2025-11-14T07:11:51Z</updated><additionalIndexing>2446</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>3043</code><gender>m</gender><id>4141</id><name>Portmann Hans-Peter</name><officialDenomination>Portmann Hans-Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5001</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-05-04T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-01-27T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-12-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-05-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3043</code><gender>m</gender><id>4141</id><name>Portmann Hans-Peter</name><officialDenomination>Portmann Hans-Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.4119</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die heutige direkte Bundessteuer für natürliche Personen belastet unverhältnismässig vor allem den Mittelstand und die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Auch benachteiligt sie verschiedenste Konstellationen des Zusammenlebens (z. B. Heiratsstrafe) und beinhaltet eine diskriminierende reale kalte Progression. Würde man diese Steuereinnahmen über die Mehrwertsteuer generieren, wäre die Belastung auf unzählig mehr Steuersubjekte verteilt und würde für den Einzelnen in einem sehr erträglichen Ausmass ausfallen. Damit aber die Mehrwertsteuer nicht zu einem Selbstbedienungsladen der Politik wird, müsste man in der Verfassung einen Maximalsatz festlegen, welcher zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu unserer Nachbarschaft deutlich tiefer angesetzt werden sollte. Weiter würden mit der Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen sowohl für die Steuerzahler wie auch für den Staat viel Bürokratie und Verwaltungskosten eliminiert.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Würde die direkte Bundessteuer für natürliche Personen abgeschafft und im Gegenzug die Mehrwertsteuer erhöht, würden auch die Kantone ihren Kantonsanteil von (derzeit) 17 Prozent der Einnahmen verlieren. Damit würde bei gleichem Ausgabenvolumen entweder eine Erhöhung der kantonalen Steuern notwendig, oder aber die Mehrwertsteuererhöhung müsste auch den Kantonsanteil abdecken, und die Kantone würden an den Mehrwertsteuereinnahmen partizipieren. Basierend auf letzterem Szenario würde die Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen, die im Jahr 2014 etwa 9,6 Milliarden Franken an Einnahmen (inklusive Kantonsanteil) generiert hat, bei einer proportionalen Erhöhung der Mehrwertsteuersätze eine Anhebung des Normalsatzes um 3,4 Prozentpunkte, des reduzierten Satzes um 1 Prozentpunkt und des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen um 1,6 Prozentpunkte bedingen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine fundamentale Neuausrichtung des Steuersystems weg von der direkten Bundessteuer hin zu einer stärkeren Gewichtung der Mehrwertsteuer hätte aus Sicht des Bundesrates insbesondere folgende Auswirkungen (siehe z. B. auch Keuschnigg, C., 2006, Ein zukunfts- und wachstumsorientiertes Steuersystem für die Schweiz: Analyse der Effizienz-, Verteilungs- und Wachstumswirkungen):&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Da Kapitaleinkommen auf Stufe Bund nicht mehr besteuert würden, wäre mit einer verstärkten Ersparnisbildung zu rechnen. Wenn sich diese in vermehrten Investitionen niederschlagen würde, wären positive (temporäre) Wachstumseffekte auf das BIP pro Kopf zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Erwerbseinkommen würden zwar tiefer belastet, allerdings stiege die Belastung des Konsums. Im Umfang, in dem Konsumentenpreise steigen, sinkt das Erwerbseinkommen real. In der Tendenz würden hohe Einkommen entlastet, während geringe und mittlere Einkommen stärker belastet würden. Die Reform würde folglich die Erwerbsanreize im unteren und mittleren Lohnsegment schwächen und diejenigen im oberen Segment stärken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Eine solche Reform würde spürbare Verteilungswirkungen hervorrufen. Zum einen ginge die Reform mit intragenerationellen Verteilungswirkungen einher. So sind - gemäss Steuerperiode 2011 - die 10 Prozent einkommensstärksten Steuerpflichtigen für rund 80 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer verantwortlich. Dagegen entrichten annähernd 50 Prozent der Steuerpflichtigen etwa 2 Prozent der Steuereinnahmen. Bei einer gängigen Definition des Mittelstands (z. B. 70 bis 150 Prozent des Medianeinkommens) ist nicht mit dessen Entlastung zu rechnen. Auch können intergenerationelle Verteilungseffekte auftreten, da Rentnerhaushalte in der Regel stärker durch die Mehrwertsteuer als durch die direkte Bundessteuer belastet werden. Diese Generation hat bereits Ersparnisse gebildet, während eher jüngere Generationen von der Nichtbesteuerung des Kapitaleinkommens aufgrund des Wegfalls der direkten Bundessteuer profitieren würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Abschaffung der direkten Bundessteuer würde zwar einerseits Problemfelder dieser Steuer beseitigen (z. B. Heiratsstrafe). Andererseits würden allerdings bestehende Problemfelder bei der Mehrwertsteuer quantitativ bedeutsamer (z. B. Taxe occulte, Satzdifferenzierungen usw.). Diejenigen der direkten Bundessteuer fänden sich teilweise weiterhin bei den kantonalen Einkommenssteuern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die im Postulat erwähnten Verwaltungseinsparungen dürften eher bescheiden ausfallen, denn bei den Kantonen ist kaum mit Einsparungen zu rechnen, und beim Bund müsste - sofern wegen des Finanzausgleichs ein gewisses Harmonisierungsniveau aufrechterhalten werden soll - ein Teil der Beschäftigten weiterhin Aufgaben bei den direkten Steuern wahrnehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Entgegen den vom Postulanten angeführten Entlastungen für die Mittelschicht dürfte eine solche Reform zu unerwünschten Verteilungswirkungen (auch für mittlere Einkommen) führen. Darüber hinaus hat sich im Zuge der Vernehmlassung zur neuen Finanzordnung 2021 eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden zugunsten einer (befristeten) Fortführung der beiden Steuern ausgesprochen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten, mit dem Inhalt, welche Auswirkungen bzw. Eckwerte und Grössenordnungen bei einer Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen mit gleichzeitiger Steuerausfallkompensation über die Mehrwertsteuer in Bezug auf folgende Forderungen zu erwarten wären:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Mehrwertsteuer wäre um so viel Prozentpunkte zu erhöhen, damit der Steuerausfall bei der Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen kompensiert werden könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In der Bundesverfassung wäre ein maximaler Mehrwertsteuersatz zu verankern, welcher sowohl die Kompensation der direkten Bundessteuer für natürliche Personen wie auch geplante Sozialsystem-Sanierungsmassnahmen beinhalten würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Durch den Wegfall der direkten Bundessteuer für natürliche Personen müsste sowohl beim Bund wie auch bei den Kantonen eine erhebliche Einsparung bei den Verwaltungskosten erzielt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kompensierte Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen</value></text></texts><title>Kompensierte Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen</title></affair>