﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20154123</id><updated>2023-07-28T05:28:45Z</updated><additionalIndexing>2836;24</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2789</code><gender>m</gender><id>4077</id><name>Feller Olivier</name><officialDenomination>Feller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5001</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-09-28T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-03-04T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-12-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-09-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2789</code><gender>m</gender><id>4077</id><name>Feller Olivier</name><officialDenomination>Feller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.4123</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO sind für die Geld- und Vermögensverwaltung dieser drei Sozialversicherungen zuständig. Dieses Vermögen beläuft sich auf 33,1 Milliarden Franken (Stand vom 31. Dezember 2014).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahresbericht 2014 der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO werden - zum ersten Mal - die Vermögensverwaltungsmandate erwähnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seiner Antwort auf die Interpellation 15.3970 bestätigt der Bundesrat, dass vierzehn Mandate an externe Vermögensverwalter mit Sitz in den USA (New York, Newark, Boston, Pasadena, San Francisco) und im Vereinigten Königreich vergeben sind:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. USA: Acht Vermögensverwalter bewirtschaften 6375 Millionen Franken, d. h. 19,3 Prozent des Gesamtvermögens.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Vereinigtes Königreich: Sechs Vermögensverwalter bewirtschaften 2447 Millionen Franken, d. h. 7,4 Prozent des Gesamtvermögens.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz gibt es zahlreiche Bankinstitute, Vermögensverwaltungen und andere Finanzintermediäre, die Dienstleistungen anbieten, deren Qualität international anerkannt ist. Der Schweizer Finanzsektor verfügt über eine leistungsfähige technologische und operative Infrastruktur, beschäftigt gut ausgebildete Führungskräfte und Mitarbeitende und stützt sich auf ein breites, weltumspannendes Kompetenznetz. Aus diesem Grund nehmen zahlreiche ausländische Investorinnen und Investoren - insbesondere institutionelle - die in der Schweiz angebotenen Finanzdienstleistungen in Anspruch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist deshalb unverständlich, weshalb die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO rund 20 Prozent ihres Vermögens an Vermögensverwalter mit Sitz in den USA vergeben! In seiner Antwort auf die Interpellation 15.3587 versucht der Bundesrat, diesen Entscheid zu rechtfertigen, indem er sich auf "Erfahrung mit den lokalen Gegebenheiten" und "die richtige Zeitzone" beruft. Lokale Gegebenheiten und Zeitzonen spielen aber keine Rolle, denn zahlreiche Schweizer Bankinstitute sind in allen Weltregionen tätig und können ihre Dienstleistungen rund um die Uhr anbieten. Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO haben zudem die Verwaltung ihrer "Japan-Aktien" und "Asien-Pazifik-Aktien" dem Vermögensverwalter State Street Global Advisors mit Sitz in London übertragen, obwohl Japan und das Vereinigte Königreich nicht wirklich in der gleichen Zeitzone liegen ... Dazu kommt, dass die Vergabe der Portfolios an Vermögensverwalter im Ausland den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO zusätzliche Kosten verursacht (beispielsweise Reisekosten).&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Aufgabe der Compenswiss besteht darin, für die AHV-, IV- und EO-Bezügerinnen und -Bezüger die bestmögliche Performance zu tiefst möglichen Kosten zu gewährleisten. Das Vermögen einer so grossen Institution wie der Compenswiss kann nur von Asset-Managern verwaltet werden, die auf die institutionelle Vermögensverwaltung spezialisiert sind, denn hierbei handelt es sich um ein spezifisches Fachgebiet, das sich vom Private Banking unterscheidet. In der weltweiten Rangliste 2015 der grössten institutionellen Vermögensverwalter rangiert der erste Schweizer Vermögensverwalter lediglich auf Rang 23, und nur deren drei sind überhaupt unter den Top 100 aufgeführt. Die Fonds müssen von den besten Verwaltern betreut werden, unabhängig davon, wo auf der Welt sich diese befinden. Die Mandate werden deshalb auf der internationalen Plattform "IPE Quest" (&lt;a href="https://www.ipe-quest.com/"&gt;https://www.ipe-quest.com/&lt;/a&gt;) sowie auf der Website der Compenswiss ausgeschrieben. Rund drei Viertel des Vermögens der Compenswiss werden in der Schweiz verwaltet, was einen sehr hohen Anteil an einheimischer Vermögensverwaltung darstellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vielzahl an Dienstleistern und der daraus resultierende Wettbewerb sind wichtige Erfolgsfaktoren. Die mit der Motion beantragte Einschränkung würde die Zahl der potenziellen Vermögensverwalter stark reduzieren. Somit bestünden geringere Möglichkeiten, sehr kostengünstigste Verwalter zu wählen, und die Verhandlungsposition ihnen gegenüber würde geschwächt. Dies hätte einen bedeutenden Anstieg der Kosten für die externe Verwaltung der Fonds zur Folge und würde zu einer höheren Konzentration an Gegenparteien und Risiken führen. Da das Vermögen der Compenswiss sehr diversifiziert ist, ist es bei einigen Segmenten fast unmöglich, sie in der Schweiz zu verwalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Motionär nimmt Bezug auf die Antwort auf die Interpellation 15.3587, "Warum wird ein Teil des AHV-Vermögens in den USA verwaltet?". Darin wurde bereits aufgezeigt, dass der Marktzugang und die richtige Zeitzone für eine gute Vermögensverwaltung von zentraler Bedeutung sind. Der vom Motionär als Beispiel genannte Vermögensverwalter State Street ist ein wichtiger und weltweit tätiger Akteur der passiven Vermögensverwaltung. Zur Abdeckung des japanischen Marktes beschäftigt er Mitarbeitende auf der ganzen Welt, insbesondere in Asien. Ein anderes grosses Mandat hat die Compenswiss der UBS anvertraut. Es wird in London verwaltet, denn dort befindet sich die Fachabteilung für die Verwaltung des entsprechenden Segments.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Trotz der genannten Faktoren bevorzugt die Compenswiss in der Regel Strukturen und/oder Vermögensverwalter, die in der Schweiz angesiedelt sind, sofern sie für das betreffende Mandat über die notwendige Kompetenz verfügen und ihre Verwaltungskosten konkurrenzfähig sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von der Motion angestrebte Regelung würde deshalb die Kompetenzen der Compenswiss unnötig einschränken. Auch im Entwurf zum Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) wird der Compenswiss bewusst ein grosser Spielraum gelassen: Sie soll die strategische Vermögensanlage, die Organisationsstruktur sowie die Aufgaben und Kompetenzen der Organe in der Vermögensbewirtschaftung festlegen. Sie soll auch weiterhin dafür verantwortlich sein, die geeignetsten externen Vermögensverwalter für die Umsetzung der Anlagestrategie zu bestimmen. Eine Einflussnahme des Bundesrates in die operative Verantwortung des Verwaltungsrates würde zudem einer Good Governance zuwiderlaufen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO die bisher extern verwalteten Portfolios an Vermögensverwalter mit Sitz in der Schweiz vergeben.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Vergabe der extern verwalteten Portfolios an Vermögensverwalter mit Sitz in der Schweiz</value></text></texts><title>Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Vergabe der extern verwalteten Portfolios an Vermögensverwalter mit Sitz in der Schweiz</title></affair>