{"id":20154134,"updated":"2023-07-28T05:23:50Z","additionalIndexing":"08;15","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2769,"gender":"f","id":4062,"name":"Keller-Sutter Karin","officialDenomination":"Keller-Sutter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-03-10T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-02-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1450220400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1457564400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2667,"gender":"m","id":3831,"name":"Bischofberger Ivo","officialDenomination":"Bischofberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2616,"gender":"m","id":1141,"name":"Müller Philipp","officialDenomination":"Müller Philipp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2775,"gender":"m","id":4075,"name":"Caroni Andrea","officialDenomination":"Caroni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2385,"gender":"m","id":321,"name":"Föhn Peter","officialDenomination":"Föhn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2768,"gender":"m","id":4055,"name":"Engler Stefan","officialDenomination":"Engler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2780,"gender":"m","id":4064,"name":"Eder Joachim","officialDenomination":"Eder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2774,"gender":"m","id":4068,"name":"Eberle Roland","officialDenomination":"Eberle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2793,"gender":"m","id":4088,"name":"Baumann Isidor","officialDenomination":"Baumann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2783,"gender":"m","id":4078,"name":"Schmid Martin","officialDenomination":"Schmid Martin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3047,"gender":"m","id":4145,"name":"Hösli Werner","officialDenomination":"Hösli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3041,"gender":"m","id":4139,"name":"Hefti Thomas","officialDenomination":"Hefti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2575,"gender":"m","id":825,"name":"Germann Hannes","officialDenomination":"Germann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3052,"gender":"m","id":4151,"name":"Dittli Josef","officialDenomination":"Dittli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3054,"gender":"m","id":4152,"name":"Wicki Hans","officialDenomination":"Wicki"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2718,"gender":"m","id":3915,"name":"Fournier Jean-René","officialDenomination":"Fournier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2721,"gender":"m","id":3918,"name":"Luginbühl Werner","officialDenomination":"Luginbühl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3108,"gender":"m","id":4207,"name":"Müller Damian","officialDenomination":"Müller Damian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2619,"gender":"m","id":1153,"name":"Noser Ruedi","officialDenomination":"Noser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2769,"gender":"f","id":4062,"name":"Keller-Sutter Karin","officialDenomination":"Keller-Sutter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4134","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Praxis der Kontrolle der Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern und von Dual-Use-Gütern nach der Russischen Föderation und nach der Ukraine seit dem 27. August 2014 lässt sich - unter Vorbehalt der Bewilligungen, die gestützt auf die Übergangsbestimmung von Artikel 14 der am 27. August 2014 erlassenen Verordnung erteilt werden - wie folgt umschreiben: Nicht bewilligt wird die Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern. Ebenfalls nicht bewilligt wird die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern, wenn die Güter für einen militärischen Zweck oder für einen reinen Rüstungsbetrieb bestimmt sind. Demgegenüber wird die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern zu zivilen Zwecken an zivile Endempfänger bewilligt. Die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an zivil-militärische Mischbetriebe ist sodann grundsätzlich bewilligungsfähig. Die Beurteilung, ob eine Bewilligung erteilt werden kann oder nicht, erfolgt in diesen Fällen allerdings aufgrund einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall. Voraussetzung einer Bewilligung ist, dass eine Endverbleibserklärung aufzeigt, dass die zu liefernden Güter vom Endempfänger zivil eingesetzt werden sollen, und dass die verwaltungsinterne Prüfung ergibt, dass keine Indizien vorliegen, welche Zweifel an der Richtigkeit der Angaben in der Endverbleibserklärung aufkommen lassen. Bewilligungen, insbesondere für die Ausfuhr von Werkzeugmaschinen, können darüber hinaus mit Sicherungsmassnahmen, wie die Verpflichtung des Gesuchstellers zur Installation und Inbetriebnahme sowie zum Unterhalt der gelieferten Maschinen, verknüpft werden. Sodann kann vom Endempfänger auch die Zusicherung verlangt werden, dass die jeweilige Schweizer Botschaft den zivilen Einsatz vor Ort überprüfen darf. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass, gestützt auf das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial, die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach der Russischen Föderation und nach der Ukraine zurzeit nicht bewilligt wird.<\/p><p>1.\/2. Aus Sicht des Bundesrates hat sich die beschriebene Praxis der Kontrolle der Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern und von Dual-Use-Gütern nach der Russischen Föderation und nach der Ukraine, insbesondere die einzelfallweise Beurteilung von Ausfuhren von Dual-Use-Gütern an zivil-militärische Mischbetriebe, die nicht grundsätzlich verboten sind, bewährt. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als angezeigt, dem Seco andere Bewilligungsrichtlinien als die eingangs genannten zu erteilen.<\/p><p>3. Im Jahre 2015 wurden mit Bestimmungsland Russische Föderation für den Export von Dual-Use-Gütern 141 Gesuche im Wert von 62,9 Millionen Franken bewilligt und sieben Gesuche im Wert von 6,8 Millionen Franken abgelehnt. Im selben Jahr wurden mit Bestimmungsland Ukraine zehn Gesuche für den Export von Dual-Use-Gütern im Wert von 2,1 Millionen Franken bewilligt und ein Gesuch für den Export von besonderen militärischen Gütern im Wert von 2 Millionen Franken abgelehnt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 27. August 2014 erliess der Bundesrat eine Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72). Gemäss dem Wortlaut dieser Verordnung kann die eidgenössische Bewilligungsbehörde die Ausfuhrbewilligung für doppelt verwendbare Güter (sogenannte Dual-Use-Güter) verweigern, wenn sie ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endverwender bestimmt sind. Damit lässt die Verordnung Exporte nach Russland und in die Ukraine ausdrücklich zu, wenn dafür eine zivile Nutzung vorgesehen ist. Dual-Use-Güter sind damit auch klar von eigentlichen Kriegsmaterialgütern zu unterscheiden, die den strengen Exportanforderungen der Kriegsmaterialgesetzgebung unterstehen.<\/p><p>Die Praxis des Bundes im Bereich der Exportkontrolle zeigt nun, dass auch bei einem ausgewiesenen zivilen Nutzen sehr restriktiv geurteilt wird. Der Spielraum der Verordnung zugunsten der Schweizer Exportwirtschaft wird damit nicht genutzt, was zu einem faktischen Exportverbot für Dual-Use-Güter führt, selbst wenn diese nachweislich lediglich zivil genutzt werden.<\/p><p>Damit wird das eigentliche Ziel der Verordnung - die Vermeidung der Umgehung von Sanktionen - überstrapaziert. Dies trifft die Schweiz als Industriestandort substanziell. Allein im Kanton St. Gallen ist innert Jahresfrist bei betroffenen Unternehmen von einem Umsatzverlust im mittleren zweistelligen Millionenbereich auszugehen - mit entsprechenden Folgen für die Beschäftigungszahlen. Betrachtet man die ganze Schweiz, sieht man, dass die Folgen laut der betroffenen Unternehmen noch weit gravierender sind, weil insbesondere die Bewilligungspraxis in unseren Nachbarstaaten (insbesondere Deutschland) weit weniger restriktiv ist. Diese Sorge teilt auch die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), die sich mit einem Schreiben vom 10. Dezember 2015 an den Gesamtbundesrat gewandt hat. Darin legt die VDK eindrücklich dar, dass sie aufgrund der im internationalen Vergleich restriktiven Exportkontrolle des Bundes befürchtet, dass wertvolle Industriearbeitsplätze in der Schweiz verlorengehen. Sie bittet den Bundesrat deshalb, bei der Bewilligungspraxis eine umfassende Abwägung aller Umstände vorzunehmen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die Wirkung der Praxis zur erlassenen Verordnung? Dies vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Verordnung als Massnahme zur Vermeidung von Sanktionen und nicht als Exportverbot gedacht war.<\/p><p>2. Ist er bereit, dem Seco entsprechend angepasste Praxis-Richtlinien zu geben, um den Export von nachweislich zivil genutzten Dual-Use-Gütern nach Russland wieder zu erlauben?<\/p><p>3. Wie viele Exporte von nachweislich zivil genutzten Dual-Use-Gütern nach Russland wurden 2015 überhaupt noch bewilligt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Exportkontrolle. Praxis der Bewilligung bei Dual-Use-Gütern"}],"title":"Exportkontrolle. Praxis der Bewilligung bei Dual-Use-Gütern"}