{"id":20154147,"updated":"2023-07-28T05:40:35Z","additionalIndexing":"34;15","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-14T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-02-17T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1450220400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489446000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2761,"gender":"m","id":4054,"name":"Vitali Albert","officialDenomination":"Vitali"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2767,"gender":"m","id":4056,"name":"Fässler Daniel","officialDenomination":"Fässler Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2771,"gender":"m","id":4063,"name":"Müller-Altermatt Stefan","officialDenomination":"Müller-Altermatt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3012,"gender":"m","id":4097,"name":"Müller Leo","officialDenomination":"Müller Leo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3001,"gender":"m","id":4096,"name":"Gmür Alois","officialDenomination":"Gmür Alois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3023,"gender":"f","id":4116,"name":"Gössi Petra","officialDenomination":"Gössi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3029,"gender":"m","id":4124,"name":"Schilliger Peter","officialDenomination":"Schilliger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3024,"gender":"m","id":4118,"name":"Lohr Christian","officialDenomination":"Lohr"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3042,"gender":"m","id":4140,"name":"Merlini Giovanni","officialDenomination":"Merlini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2748,"gender":"f","id":4040,"name":"Schneider-Schneiter Elisabeth","officialDenomination":"Schneider-Schneiter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3056,"gender":"m","id":4180,"name":"Ammann Thomas","officialDenomination":"Ammann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3075,"gender":"f","id":4181,"name":"Gmür-Schönenberger Andrea","officialDenomination":"Gmür-Schönenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4147","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Medienkonzern Ringier, die SRG und die Swisscom wollen ihre Werbeplätze gemeinsam vermarkten. Dieses Joint Venture hätte einen privilegierten Zugang zum Werbemarkt. Es würde über eine enorme Datenmenge zu Mediennutzerinnen und -nutzern verfügen, was präzise Tracking- und Profiling-Angebote für Online-Plattformen und Fernsehen ermöglichte. Die starke Position könnte dazu führen, dass Werbeauftraggeber nicht darum herumkämen, Kampagnen auf dieser Plattform zu buchen. Nachdem die Weko diesen Zusammenschluss ohne Auflagen genehmigt hat, ist zu befürchten, dass wirtschaftliche Fakten geschaffen werden, ohne dass die weitreichenden Folgen für die Medien- und Meinungsvielfalt in der direkten Demokratie geklärt sind. Dies wäre politisch bedenklich.<\/p><p>Aus staats- und demokratiepolitischer Sicht ist wünschbar, dass die Schweiz eine gebührenfinanzierte SRG und eine starke private Konkurrenz hat. Dieses bewährte System würde ausgehebelt, wenn eine Medienallianz mit SRG und Swisscom sowie Ringier künftig die Regeln für den Werbemarkt bestimmen könnte. Damit würden den privaten, schweizerischen Medien, die ohne Gebühren ebenfalls wesentliche Service-public-Leistungen erbringen, Werbegelder entzogen. Über kurz oder lang würde das zu einem Verdrängungswettbewerb zulasten der Medienvielfalt führen, welche aus demokratiepolitischen Gründen unerlässlich ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG; SR 784.40) hält Instrumente für die Erhaltung der Medienvielfalt zur Verfügung, das Kartellgesetz (KG; SR 251) solche für die Gewährleistung wirksamen Wettbewerbs. Das Joint Venture zwischen Swisscom, SRG und Ringier wurde bereits wettbewerbsrechtlich geprüft, zudem ist beim Bakom ein Aufsichtsverfahren hängig.<\/p><p>Von den erwähnten Rechtsverfahren zu trennen sind Fragen medienpolitischer Natur. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die Schweizer Medien innovative Modelle entwickeln, damit ihre Finanzierung mittel- bis langfristig gesichert bleibt.<\/p><p>Gerade im Bereich der Werbung ist in den letzten Jahren eine Verlagerung von den Printmedien hin zu Online-Portalen und Suchmaschinen feststellbar. Entsprechend haben beispielsweise private Medienhäuser Online-Portale gekauft oder sich an solchen beteiligt.<\/p><p>Der Bundesrat will den medienrechtlichen Abklärungen des Bakom nicht vorgreifen. Sollte sich nach dem Abschluss des Verfahrens nach Artikel 29 RTVG zeigen, dass es zur Erreichung der obengenannten Ziele neue bzw. veränderte rechtliche oder politische Rahmenbedingungen braucht, wird der Bundesrat diese zur Diskussion stellen.<\/p><p>Einen Bericht zu einzelnen Fragen erachtet der Bundesrat aus diesen Gründen nicht als notwendig.<\/p><p>1.\/2. Die Kooperation zwischen SRG, Swisscom und Ringier darf nicht dazu führen, dass der wirksame Wettbewerb im relevanten Markt beseitigt wird. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat dies vertieft geprüft und das Joint Venture ohne Auflagen genehmigt.<\/p><p>Aus medienrechtlicher Sicht besagt das Gesetz, dass die Beteiligung der SRG am Joint Venture die Erfüllung des Programmauftrages nicht beeinträchtigen sowie den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen nicht erheblich beschränken darf.<\/p><p>Das Bakom prüft dies zurzeit im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens gemäss Artikel 29 RTVG. Bei Bedarf kann das UVEK der SRG Auflagen machen. Die Ergebnisse des Verfahrens können gerichtlich (vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesgericht) überprüft werden.<\/p><p>Was Swisscom betrifft, hat der Gesetzgeber den Unternehmenszweck bewusst breit definiert. Gemäss Artikel 3 des Telekommunikationsunternehmensgesetzes (TUG; SR 784.11) darf Swisscom ausdrücklich ihre Geschäftstätigkeit auf mit Fernmelde- und Rundfunkdiensten zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen ausdehnen, ferner darf sie Gesellschaften gründen, sich an Gesellschaften beteiligen oder auf andere Weise mit Dritten zusammenarbeiten. Der Bundesrat setzt als Mehrheitsaktionär Leitplanken mit seinen strategischen Zielen für Swisscom. Demnach darf Swisscom Kooperationen nur eingehen, wenn sie zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen. Über diese strategischen Vorgaben hinaus nimmt der Bundesrat keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens.<\/p><p>3. Die Frage der Verwendung der im Rahmen des Joint Ventures erhobenen Daten ist ebenfalls Gegenstand des Verfahrens nach Artikel 29 RTVG. Der Bundesrat will den Ergebnissen dieses Verfahrens nicht vorgreifen.<\/p><p>4. Alle beteiligten Unternehmen sind bei der Bearbeitung von Personendaten dazu verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere die Gewährleistung einer transparenten Information über die beabsichtigte Datenbearbeitung und wo erforderlich die Einholung der Zustimmung der betroffenen Personen) einzuhalten und sorgfältig zu prüfen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht die Grenzen aufzuzeigen, welche die kooperierende Swisscom und die SRG im Wettbewerb mit privaten, schweizerischen Marktteilnehmern im Werbebereich einhalten müssen. Dabei ist auf folgende Fragen einzugehen: <\/p><p>1. Welche Grenzen sind staatlich kontrollierten, beaufsichtigten und finanzierten Medien- und Kommunikationskonzernen gesetzt, die mit Kooperationen ihre starke Stellung im inländischen Werbe- und Datenmarkt ausbauen?<\/p><p>2. Wie wird sichergestellt, dass dabei Vielfalt und Qualität insbesondere auch der privaten Medien gewährleistet bleiben und diese nicht aus dem Markt gedrängt werden? <\/p><p>3. Ist gewährleistet, dass die Nutzerdaten von Swisscom und SRG allen interessierten Kreisen kostendeckend, aber diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden, damit auch die Allgemeinheit von den Erträgen profitiert? Wenn ja, wie?<\/p><p>4. Dürfen Nutzerdaten, die von Service-public-Unternehmen erhoben werden, ohne Rückfrage mit den Nutzern verwertet werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Meinungsvielfalt und Grenzen der Werbung im Service public"}],"title":"Meinungsvielfalt und Grenzen der Werbung im Service public"}