{"id":20154148,"updated":"2025-11-14T08:51:00Z","additionalIndexing":"15;34","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-02-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1450220400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1458255600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2715,"gender":"m","id":3912,"name":"Wasserfallen Christian","officialDenomination":"Wasserfallen Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2779,"gender":"f","id":4066,"name":"Quadranti Rosmarie","officialDenomination":"Quadranti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2784,"gender":"m","id":4084,"name":"Pezzatti Bruno","officialDenomination":"Pezzatti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3030,"gender":"m","id":4125,"name":"Rutz Gregor","officialDenomination":"Rutz Gregor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4148","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Bakom prüft gegenwärtig im Rahmen eines Verfahrens gemäss Artikel 29 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG; SR 784.40), welche Auswirkungen die Beteiligung der SRG am Joint Venture von Swisscom, SRG und Ringier hat. Bei Bedarf kann das UVEK der SRG Auflagen machen, falls die Kooperation die Erfüllung des Programmauftrages beeinträchtigen oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränken sollte.<\/p><p>Es handelt sich hierbei um ein Aufsichtsverfahren, dessen Ergebnisse gerichtlich (vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesgericht) überprüft werden können. Daneben hat das UVEK informelle Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Medien- und Werbebranche geführt.<\/p><p>1. Im Rahmen des Verfahrens befragt das Bakom neben der SRG auch Vertreter der Medien- und Werbebranche zu ihrer Einschätzung der möglichen Auswirkungen des Joint Ventures. Die Frage der formellen Parteistellung richtet sich nach dem anwendbaren Verfahrensrecht. Über diese Frage hat das UVEK im Rahmen der Prüfung ebenfalls zu befinden.<\/p><p>2. Unmittelbar nach der ohne Auflagen erfolgten Genehmigung des Unternehmenszusammenschlusses durch die Wettbewerbskommission (Weko) hat das Bakom der SRG einen Marktauftritt im Rahmen des Joint Ventures vorläufig untersagt. Diese vorsorgliche Massnahme wurde vorerst mit Geltung bis zum 30. März 2016 bzw. bis zu einem Entscheid des UVEK im Verfahren nach Artikel 29 RTVG angeordnet. Sollte der Entscheid des UVEK erst nach diesem Datum erfolgen, wird das Bakom die Verlängerung der vorsorglichen Massnahme prüfen.<\/p><p>3. Das erwähnte Verfahren nach Artikel 29 RTVG ist ein aufsichtsrechtliches Verwaltungsverfahren des UVEK gegenüber der SRG. Dieses wird mit einer Verfügung enden, welche einer gerichtlichen Überprüfung offensteht. Vorderhand ist der Spielraum der SRG innerhalb des Joint Ventures eingeschränkt (vergleiche Antwort 2). Eine wettbewerbsrechtliche Überprüfung hat bereits stattgefunden. Von diesen rechtlichen Rahmenbedingungen zu trennen sind Fragen medienpolitischer Natur. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die Schweizer Medien innovative Modelle entwickeln, damit ihre Finanzierung mittel- bis langfristig gesichert bleibt. Falls es hierzu neue rechtliche oder politische Rahmenbedingungen braucht, wird der Bundesrat diese zur Diskussion stellen.<\/p><p>Der Bundesrat gibt Swisscom strategische Ziele vor. Das Joint Venture mit SRG und Ringier steht im Einklang mit diesen Zielen. Swisscom ist ein börsenkotiertes Unternehmen, das voll im Wettbewerb steht und keine Subventionen erhält. Über den Bundesvertreter im Verwaltungsrat von Swisscom und einen regelmässigen Austausch mit den zuständigen Departementen wird die Erfüllung der strategischen Ziele des Bundesrates für Swisscom sichergestellt. Vor diesem Hintergrund wäre eine Instruktion des Bundesvertreters, sich im Verwaltungsrat von Swisscom gegen das Joint Venture auszusprechen, nicht zu rechtfertigen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Wettbewerbskommission hat das geplante Joint Venture der Unternehmen SRG, Swisscom und Ringier bewilligt. Die Bewilligung ohne Auflagen belegt eindrücklich, dass es bei dieser Schaffung des grössten und mächtigsten Werbevermarkters nicht um eine wettbewerbsrechtliche, sondern um eine politische Frage geht. Alles fokussiert sich also auf das noch laufende Verfahren im Bakom. Allerdings sind Bakom und UVEK bislang der Aufforderung der privaten Verleger vom 1. Oktober 2015 nicht nachgekommen und haben ihnen keine Parteistellung gewährt und keine Akteneinsicht. Offensichtlich hat selbst das Bakom nur rudimentäre Informationen zum Joint Venture. Die 29 \"geschwärzten Seiten\" der SRG, deren Eingabe ans Bakom gemacht wurde und die den privaten Verlegern keine Parteistellung gewähren wollen, wurden am Samstag in der \"Basler Zeitung\" publik. Sie belegen eindrücklich, wie wichtig die Schaffung einer transparenten Situation ist. <\/p><p>Ungeachtet seiner kartellrechtlichen Auswirkungen würde das geplante Vorhaben die Rücksichtnahmepflicht der staatlichen Medien gegenüber privaten (Art. 93 Abs. 4 BV) verletzen. Aufgrund der Einschätzung der SRG handelt es sich bei dem laufenden Verfahren vor dem Bakom auch um ein Meldeverfahren und nicht um ein Bewilligungsverfahren - dies führt nun dazu, dass ab heute der Vollzug des Joint Ventures erfolgen wird, wenn der Bundesrat nicht einschreitet. Der Handlungsdruck ist also hoch.<\/p><p>Folgende Punkte sind zu hinterfragen:<\/p><p>1. Wie kann sichergestellt werden, dass im Rahmen des laufenden Meldeverfahrens beim Bakom die übrigen Medienunternehmen, die durch die gemeldete Tätigkeit der SRG direkt betroffen sind und deren Existenz auf dem Spiel steht, im Verfahren angehört und als Partei mit einbezogen werden?<\/p><p>2. Wie wird das UVEK sicherstellen, dass das geplante Joint Venture durch die Unternehmen SRG, Swisscom und Ringier vor Abschluss der Untersuchung nicht bereits umgesetzt wird? <\/p><p>3. Wie kann der SRG und der Swisscom von Amtes wegen und über den Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Swisscom der Vollzug des geplanten Joint Ventures bis auf Weiteres untersagt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Joint Venture von Swisscom, Ringier und SRG"}],"title":"Joint Venture von Swisscom, Ringier und SRG"}