{"id":20154152,"updated":"2023-07-28T05:36:51Z","additionalIndexing":"2836;44","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5001"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-01-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1450220400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1458255600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2751,"gender":"m","id":4045,"name":"Pardini Corrado","officialDenomination":"Pardini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3045,"gender":"f","id":4143,"name":"Ruiz Rebecca Ana","officialDenomination":"Ruiz Rebecca"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3071,"gender":"f","id":4195,"name":"Fehlmann Rielle Laurence","officialDenomination":"Fehlmann Rielle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3094,"gender":"f","id":4199,"name":"Seiler Graf Priska","officialDenomination":"Seiler Graf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3068,"gender":"m","id":4201,"name":"de la Reussille Denis","officialDenomination":"de la Reussille"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3104,"gender":"m","id":4203,"name":"Barrile Angelo","officialDenomination":"Barrile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"15.4152","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Aufhebung der Kursuntergrenze durch die Schweizerische Nationalbank stellt die Schweizer Exportindustrie vor grosse Probleme. Dazu kommen wirtschaftlich turbulente Zeiten an gewissen Märkten, beispielsweise an den für die Uhrenindustrie wichtigen chinesischen und russischen Märkten.<\/p><p>Die Unternehmen der Uhrenindustrie sowie der Maschinenindustrie verzeichneten einen starken Auftragsrückgang und haben begonnen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlassen. Oder sie müssen demnächst leider die Entlassung eines Teils ihres Personals in Betracht ziehen, wenn die Möglichkeit der Kurzarbeit nach zwölf Abrechnungsperioden (zwölf Monaten) ausgeschöpft ist.<\/p><p>Der Vorsteher des WBF hat mitgeteilt, er wolle dem Bundesrat den Vorschlag unterbreiten, die Beitragszeit für die Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Diesen Willen kann ich nur begrüssen. Über die Frage der Verlängerung der Beitragszeit hinaus soll hier aber auch das Problem der Zugänglichkeit dieser Massnahme angesprochen werden. Heute entscheiden sich nämlich zahlreiche Unternehmen gegen Kurzarbeit und ziehen es vor, Personal zu entlassen, weil sie die hohen Kosten nicht tragen können, die durch die festgelegten Karenzzeiten entstehen (bis zur sechsten Abrechnungsperiode zwei Tage pro Monat, danach drei Tage).<\/p><p>Das Avig sieht zudem vor (Art. 41 Abs. 1), dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Kurzarbeit länger als einen Monat dauert, \"sich um eine geeignete zumutbare Zwischenbeschäftigung bemühen\" müssen. Das ist jedoch sehr schwierig umzusetzen!<\/p><p>Der Bundesrat wird demzufolge beauftragt, von seiner Kompetenz Gebrauch zu machen, die ihm Artikel 32 Absatz 2 Avig verleiht, um die Karenzzeit auf einen Tag pro Beitragsperiode zu reduzieren.<\/p><p>Und schliesslich wird er beauftragt, Klarheit zu schaffen darüber, wie Artikel 41 Absatz 1 Avig angewandt werden soll, wonach die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über einen Monat in Kurzarbeit sind, eine Beschäftigung suchen müssen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss der Mitteilung des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) vom 27. Januar 2015 gilt die Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) am 15. Januar 2015 - ausnahmsweise - als hinreichende Begründung, um einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) geltend zu machen. Diese Entschädigung kann normalerweise während zwölf Monaten über einen Zeitraum von zwei Jahren bezogen werden.<\/p><p>Artikel 50 Absatz 2 der Arbeitslosenversicherungsverordnung (SR 837.02) sieht vor, dass bei Inanspruchnahme von KAE der Arbeitgeber eine Karenzzeit von zwei Tagen für die ersten sechs Abrechnungsperioden und von drei Tagen ab der siebten Periode übernimmt. Da diese Karenzzeiten für die Unternehmen bedeutende Kosten nach sich ziehen, kann der Bundesrat entscheiden, sie aufgrund einer schwierigen Wirtschaftslage auf einen Tag zu reduzieren.<\/p><p>In der Vergangenheit war eine Verlängerung von sechs KAE-Perioden stets mit einer Verkürzung der Karenzzeit auf einen Tag verbunden, zumal sich eine gleichzeitige Anwendung dieser beiden Massnahmen bei ungünstigen Wirtschaftsaussichten jeweils als notwendig erwies.<\/p><p>Um die Folgen der Frankenstärke abzumildern, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 13. Januar 2015 beschlossen, die Bezugsdauer der KAE auf 18 Monate zu verlängern und gleichzeitig die Karenzzeit auf einen Tag zu senken. Diese Änderung gilt ab dem 1. Februar 2016 bis zum 31. Juli 2017. Dies erlaubt insbesondere Unternehmen, die seit der Aufhebung des Mindestkurses durch die SNB Kurzarbeitsentschädigung beziehen, über einen Zeitraum von zwei Jahren während 18 Monaten ununterbrochen eine Entschädigung zu beanspruchen.<\/p><p>Die Pflicht, im Falle einer KAE eine Zwischenbeschäftigung zu suchen (Art. 41 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, Avig; SR 837.0), wurde in einer Mitteilung des Seco an die Avig-Vollzugsstellen vom 30. November 2015 thematisiert. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage wurden diese darüber informiert, dass während der KAE-Bezugsdauer auf die Zuweisung einer Zwischenbeschäftigung und die Kontrolle der Bemühungen um eine solche verzichtet werden soll. Folglich ist Artikel 41 Absatz 5 Avig, der eine Sanktion im Falle einer Missachtung von Artikel 41 Absatz 1 Avig vorsieht, nicht anwendbar. Die Arbeitnehmenden haben indessen weiterhin das Recht, zur Schadensminderung eine geeignete zumutbare Zwischenbeschäftigung zu suchen und anzunehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, von seiner in Artikel 32 Absatz 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) festgelegten Kompetenz Gebrauch zu machen und die vom anrechenbaren Arbeitsausfall abgezogene Karenzzeit bei Kurzarbeit auf einen Tag pro Beitragsperiode zu reduzieren. Der Bundesrat wird zudem beauftragt, Klarheit zu schaffen in Bezug auf die Pflicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit, eine Beschäftigung zu suchen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verkürzung der Karenzzeit bei Kurzarbeit"}],"title":"Verkürzung der Karenzzeit bei Kurzarbeit"}