﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20154154</id><updated>2025-11-14T08:15:00Z</updated><additionalIndexing>09;2811</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>3019</code><gender>m</gender><id>4112</id><name>Minder Thomas</name><officialDenomination>Minder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-12-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5001</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2016-02-29T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-02-17T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2015-12-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-02-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3019</code><gender>m</gender><id>4112</id><name>Minder Thomas</name><officialDenomination>Minder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>15.4154</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Erst seit dem Jahr 2014 werden Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, vom SEM dem NDB übermittelt, sofern sich aufgrund ihrer Personalien oder aus ihren Dossiers Hinweise ergeben, dass sie ein Risiko für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen könnten. Aus gewissen Ländern immerhin, wie beispielsweise Syrien, in denen terroristische Zellen agieren, werden dem NDB nunmehr alle Dossiers unterbreitet. Noch 2012 hat das SEM dem NDB etwa das Dossier von "Osamah M." aus Beringen/SH, einem mutmasslichen Terroristen aus Irak, nicht vorgelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Oktober 2015 hat der NDB überdies weitere Herkunftsländer auf die Liste der Dossiers gesetzt, welche der NDB vom SEM zur Prüfung erhält (Task-Force Tetra, Massnahmen der Schweiz zur Bekämpfung des dschihadistisch motivierten Terrorismus, Zweiter Bericht der Task-Force Tetra, S. 23).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die neuerliche Praxisänderung der flächendeckenden Überstellung aller Asyl-Dossiers aus bestimmten Risikoländern an den Nachrichtendienst ist zwar sehr zu begrüssen. Nichtsdestotrotz erstaunt, dass diese sicherheitsrelevanten Überprüfungen erst seit Kurzem durchgeführt werden, zumal insbesondere die besagten Staaten nicht erst seit gestern auf der Gefahrenkarte figurieren (vgl. nur NDB, Lagebericht 2012).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die hier beantragte AsylG-Änderung soll also die aktuelle Praxis einer gesetzlichen Grundlage zuführen, um sicherzustellen, dass zukünftig Asylsuchende mit terroristischem, dschihadistischem oder extremistischem Hintergrund möglichst früh aufgespürt werden. Weiter soll durch diese Anpassung öffentlichwirksam eine dissuasive Wirkung erzielt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Sicherheitsorgane von Bund und Kantonen nehmen eine allfällige Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz durch einzelne Täter oder Gruppierungen sehr ernst, analysieren die Lage laufend und treffen die nötigen Massnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Identifizierung von Personen mit einem staatsschutzrelevanten Profil arbeitet das SEM eng mit dem NDB zusammen. Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, werden vom SEM dem NDB übermittelt, sofern sich aufgrund ihrer Personalien oder aus ihren Dossiers Hinweise ergeben, dass sie ein Risiko für die innere oder die äussere Sicherheit der Schweiz darstellen könnten. Die vom SEM übermittelten Dossiers werden vom NDB gesichtet und durch Abfragen in NDB-internen sowie externen Datenbanken des Bundes überprüft. Sofern sicherheitsrelevante Aspekte festgestellt werden, kann der NDB weitere Recherchen unternehmen, allenfalls auch im Ausland. Die Beurteilung staatsschutzrelevanter Hinweise fällt in die alleinige Kompetenz des NDB. Der NDB informiert das SEM über seine Beurteilung der Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit. Diese Grundsätze der Zusammenarbeit gelten bereits seit Jahren. Die Annahme des Motionärs, wonach Dossiers mit sicherheitsrelevanten Hinweisen erst ab dem Jahr 2014 an den NDB überwiesen werden, ist nicht zutreffend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gesetzlichen Grundlagen zur Zusammenarbeit und zur Konsultation des NDB finden sich bereits heute in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120), in Artikel 4 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG; SR 121) und in Artikel 4 der Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes (V-NDB; SR 121.1). Auch im neuen Nachrichtendienstgesetz (Referendumsvorlage, BBl 2015 7218-7219; vgl. Art. 19 und 20) sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen vorhanden. Die Kriterien zur Konsultation werden vom NDB definiert und laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst. So hat der NDB beispielsweise entschieden, dass ihm aus gewissen Ländern, in denen terroristische Zellen agieren, sämtliche Dossiers - auch ohne konkrete Hinweise auf staatsschutzrelevante Aspekte - zur Konsultation unterbreitet werden müssen. Das SEM hält sich an die zum Zeitpunkt der Gesuchsprüfung geltenden Kriterien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Zusammenarbeit mit dem NDB wurde in den vergangenen Jahren fortlaufend ausgebaut, und die Mitarbeitenden des SEM werden regelmässig auf die sicherheitsrelevanten Aspekte im Asylverfahren sensibilisiert. Aufgrund der bereits vorhandenen gesetzlichen Grundlage und der klar definierten Kriterien und Abläufe funktioniert die Zusammenarbeit zwischen dem SEM und dem NDB gut. Entsprechend ist eine zusätzliche Verankerung der Zusammenarbeit im Gesetz nicht notwendig.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu einer Änderung des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (AsylG) zu unterbreiten, damit:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. asylsuchende Personen, die belegbar oder mutmasslich aus Staaten und Regionen stammen, von welchen eine erhöhte Gefährdung der inneren Sicherheit der Schweiz ausgeht (Risikostaaten), unmittelbar nach der Eröffnung des Verfahrens durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) überprüft werden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. der NDB eine Liste dieser Risikostaaten führt und hierfür periodisch das Staatssekretariat für Migration (SEM) konsultiert.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Asylgesuche aus Risikostaaten. Systematische Überprüfung durch den NDB</value></text></texts><title>Asylgesuche aus Risikostaaten. Systematische Überprüfung durch den NDB</title></affair>